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   OLG München, 07.03.2014 - 4c Ws 4/14   

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https://dejure.org/2014,4220
OLG München, 07.03.2014 - 4c Ws 4/14 (https://dejure.org/2014,4220)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2014 - 4c Ws 4/14 (https://dejure.org/2014,4220)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2014 - 4c Ws 4/14 (https://dejure.org/2014,4220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Der einem Zeugen für die Dauer seiner Vernehmung nach § 68b StOO als Beistand beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer VV RVG.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsumfang des Zeugenbeistands gemäß den Vorschriften zur Einzeltätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68b; VV RVG Nr. 4301 Ziffer 4
    Vergütung des Zeugenbeistands gemäß den Vorschriften zur Einzeltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 546
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 25.03.2008 - 4 Ws 27/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG München, 07.03.2014 - 4c Ws 4/14
    17 Der Senat gibt seine mit Beschluss vom 25.3.2008 (Az.: 4 Ws 27/08) im Einzelnen begründete Rechtsauffassung auf, wonach die Vergütung des Zeugenbeistandes nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG wie bei einem Pflichtverteidiger zu bemessen ist.
  • OLG Stuttgart, 15.08.2011 - 2 StE 2/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG München, 07.03.2014 - 4c Ws 4/14
    Auch wenn eine sachdienliche Tätigkeit bei dieser Beistandsleistung eine Information über den Verfahrensstand und/oder ein Vorgespräch mit dem Beschuldigten/Zeugen erfordert, hat der Gesetzgeber für diesen Bereich der Einzeltätigkeit keine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG für die Einarbeitung in die Sache vorgesehen (OLG Stuttgart 6. Strafsenat Beschluss vom 15.8.2011 AZ.: 6-2 StE 2/10 zitiert nach juris Rdn. 10).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG München, 07.03.2014 - 4c Ws 4/14
    Denn nach der Rechtsprechung liegt ein derartiger Fall dann vor, wenn sich die Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehen Spruchkörpers darstellt und der Mangel im Beschwerdeverfahren nicht in dem Sinne auszugleichen ist, dass das Beschwerdegericht voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers treten kann (BGHSt 38, 312 ff.).
  • OLG Bamberg, 14.04.2008 - 1 Ws 157/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Vergütung für eine Tätigkeit als Zeugenbeistand in einem

    Auszug aus OLG München, 07.03.2014 - 4c Ws 4/14
    Denn wäre Abschnitt 3 nicht anwendbar, hätte hinsichtlich der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistandes statt auf den gesamten Teil 4 lediglich auf den 1. Abschnitt des 4. Teils verwiesen werden dürfen (OLG Bamberg 1. Strafsenat Beschluss vom 14.4.2008 AZ.: 1 Ws 157/08 zitiert nach juris Rdn. 19).
  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 Ws 656/15

    Strafverfahren: Vergütung des gerichtlich bestellten Zeugenbeistands

    Abweichend vom Antrag hat sie dabei, gestützt auf die Argumentation des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss 4c Ws 5/14 vom 4. März 2014 (Rpfleger 2014, 546), die seit dem 1. August 2013 gültige Gebühr Nr. 4301 VV RVG in Höhe von 200 EUR und die Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20 EUR nebst 19 % Umsatzsteuer (41,80 EUR) in Ansatz gebracht.

    Auf die eingehende Begründung des Beschlusses des Oberlandesgerichts München 4c Ws 5/14 vom 4. März 2014 (juris Rn. 17 ff., JurBüro 2014, 359; vgl. auch Beschluss 4c Ws 4/14 vom 7. März 2014, juris Rn. 17 f., 22 ff., Rpfleger 2014, 546) wird Bezug genommen.

  • OLG Köln, 03.05.2016 - 2 Ws 138/16

    Vergütung des Zeugenbeistands als Einzeltätigkeit

    bb) Nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage und vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen gesetzgeberischen Aktivitäten gibt der Senat diese Rechtsprechung auf und schließt sich, ebenso wie eine Reihe weiterer Oberlandesgerichte in jüngster Zeit (vgl. OLG München JurBüro 2014, 359 bzw. Rpfleger 2014, 546; OLG Koblenz RVGreport 2016, 144), der Gegenauffassung an, die mittlerweile als herrschende Auffassung jedenfalls in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu bezeichnen ist (vgl. OLG Saarbrücken StRR 2015, 196; OLG Celle NdsRpfl 2007, 351; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 96 und StraFo 2009, 474; OLG Bamberg VRS 114, 445; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 262; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss v. 09.02.2009 - 1 Ws 370/08, zitiert nach juris; OLG Braunschweig NdsRpfl 2010, 339; OLG Hamburg NStZ-RR 2010, 327; KG NStZ-RR 2009, 327; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] Rpfleger 2009, 528; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 328; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264; a.A. : OLG Düsseldorf [4. Strafsenat] StraFo 2011, 116; OLG Dresden NJW 2009, 455; Gerold/Schmidt/ Burhoff , RVG, 22. Auflage 2016, VV Vorb.

    Wie das Oberlandesgericht München (Rpfleger 2014, 546) auch zutreffend ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber für diesen Bereich der Einzeltätigkeit keine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG für die Einarbeitung in die Sache vorgesehen, auch wenn eine sachdienliche Tätigkeit bei dieser Beistandsleistung eine Information über den Verfahrensstand und/oder ein Vorgespräch mit dem Beschuldigten/Zeugen erfordert.

  • OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 145/16

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand für die Dauer der Vernehmung

    10; OLG Koblenz, Beschluss v. 30.11.2015, 2 Ws 656/15, Rn. 12, OLG München, Beschluss vom 07.03.2014, 4c Ws 4/14, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 22.02.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Der Wortlaut der Vorschrift erfasst den gesamten Teil, also auch Abschnitt 3 (Einzeltätigkeiten), zu dem Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG gehört, und nicht etwa nur die für eine Verteidigerin oder einen Verteidiger greifenden Gebührenziffern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III-3 Ws 451/08 - Rdn. 17 bis 19 bei juris OLG München, Beschluss vom 7. März 2014 - 4c Ws 4/14 - Rdn. 18 bei juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 23 bei juris).

    Denn anders als ein Verteidiger, der seinen Mandanten gegen den ihm gegenüber erhobenen Strafvorwurf umfassend vertritt, erschöpft sich die Tätigkeit des Zeugenbeistandes, der im Übrigen kein Verfahrensbeteiligter ist, im Wesentlichen darin, den Mandanten - ggf. nach einer initialen Beratung - zu der Vernehmung zu begleiten, hinsichtlich der Ausübung eines Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechts zu beraten, unzulässige Fragen zu beanstanden sowie Aussagefehler und Missverständnisse bei der Vernehmung von Zeugen zu verhindern, die in ihrer Aussagefähigkeit oder -bereitschaft gehemmt sind (ausführlich zu diesem Aspekt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III-3 Ws 451/08 - Rdn. 20 ff. bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2016 -111-2 Ws 138/16 - Rdn. 13 bei juris; OLG München, Beschluss vom 7. März 2014 - 4c Ws 4/14 - Rdn. 22, 23 bei juris).

  • LG Duisburg, 22.06.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Der Wortlaut der Vorschrift erfasst den gesamten Teil, also auch Abschnitt 3 (Einzeltätigkeiten), zu dem Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG gehört, und nicht etwa nur die für eine Verteidigerin oder einen Verteidiger greifenden Gebührenziffern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III-3 Ws 451/08 - Rdn. 17 bis 19 bei juris OLG München, Beschluss vom 7. März 2014 - 4c Ws 4/14 - Rdn. 18 bei juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 23 bei juris).

    Denn anders als ein Verteidiger, der seinen Mandanten gegen den ihm gegenüber erhobenen Strafvorwurf umfassend vertritt, erschöpft sich die Tätigkeit des Zeugenbeistandes, der im Übrigen kein Verfahrensbeteiligter ist, im Wesentlichen darin, den Mandanten - ggf. nach einer initialen Beratung - zu der Vernehmung zu begleiten, hinsichtlich der Ausübung eines Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechts zu beraten, unzulässige Fragen zu beanstanden sowie Aussagefehler und Missverständnisse bei der Vernehmung von Zeugen zu verhindern, die in ihrer Aussagefähigkeit oder -bereitschaft gehemmt sind (ausführlich zu diesem Aspekt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III-3 Ws 451/08 - Rdn. 20 ff. bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2016 -111-2 Ws 138/16 - Rdn. 13 bei juris; OLG München, Beschluss vom 7. März 2014 - 4c Ws 4/14 - Rdn. 22, 23 bei juris).

  • OLG Naumburg, 27.02.2020 - 1 Ws (s) 65/20

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit als Zeugenbeistand im Rahmen eines

    Dem schließt sich der Senat mit der wohl zwischenzeitlich herrschenden Auffassung, vgl. OLG München, Beschluss vom 7. März 2014, Az.: 4 c Ws 4/14; OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2016, Az.: III-2 Ws 138/16, zitiert nach juris, an.
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 4 KLs 22/13

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Auch das OLG München hat seine bisherige Auffassung mit Beschluss vom 07.03.2014 aufgegeben und billigt dem einen Zeugen nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwalt lediglich eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4. W RVG zu (Beschluss vom 07.03.2014, Az. 4c Ws 4/14; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung auch durch das OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009, Az. 2 Ws 159/09, zudem beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 11.10.2013, Az. 1 Ws 52/13).
  • OLG Schleswig, 26.08.2020 - 2 Ws 74/20

    Dem nach § 86b Abs. 2 Satz 1 StPO beigeordneten Zeugenbeistand steht nur eine

    2009 ­ III ­ 3 Ws 451/08 ­, des OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2016 ­ III ­ 2 Ws 138/16 ­, des OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2015 ­ 2 Ws 656/15 des OLG München, Beschluss vom 7. März 2014 ­ 4c Ws 4/14 ­, des OLG Dresden, Beschluss vom 30. August 2019 ­ 1 Ws 220/19 ­ und des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2008 ­ 1 Ws 176/08 ­.
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