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   OLG Köln, 13.08.2014 - I-2 Wx 212/14   

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https://dejure.org/2014,24905
OLG Köln, 13.08.2014 - I-2 Wx 212/14 (https://dejure.org/2014,24905)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.2014 - I-2 Wx 212/14 (https://dejure.org/2014,24905)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 2014 - I-2 Wx 212/14 (https://dejure.org/2014,24905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuungsverfahren, Abgabe an ortsnahes Betreuungsgericht

Verfahrensgang

  • AG Leverkusen - 14 XVII W 151 14 AR 62/14
  • OLG Köln, 13.08.2014 - I-2 Wx 212/14

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 283
  • FamRZ 2015, 75
  • Rpfleger 2015, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 212/14
    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird vielmehr grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf längere Zeit angelegt ist und der neue Aufenthaltsort künftig an die Stelle des bisherigen Daseinsmittelpunkts treten soll (vgl. BGH, NJW 1993, S. 2047, 2048 f. mit w. N.).
  • KG, 22.07.2003 - 1 AR 2/03

    Betreuungsverfahren: Abgabe eines grundlos eingeleiteten Verfahrens an das

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 212/14
    Für das Verfahren zur Prüfung, ob eine Betreuung einzurichten ist, ist es als wichtiger Grund für eine Abgabe insbesondere anzuerkennen, dass der Betroffene seine verfahrensmäßigen Rechte besser an seinem Aufenthaltsort wahrnehmen kann (KG, KGR Berlin 2005, 563).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 212/14
    Das objektive Interesse des Betroffenen daran, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt, geht regelmäßig dem Interesse des um Übernehme angegangenen Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die das andere Gericht - weil bereits sachkundig - mit weniger Arbeitsaufwand erledigen könnte (OLG München FGPrax 2008, 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2014 - 5 AR 16/14 - juris; KG FGPrax 2012, 19; KG FGPrax 2014, 137).
  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 212/14
    Das objektive Interesse des Betroffenen daran, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt, geht regelmäßig dem Interesse des um Übernehme angegangenen Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die das andere Gericht - weil bereits sachkundig - mit weniger Arbeitsaufwand erledigen könnte (OLG München FGPrax 2008, 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2014 - 5 AR 16/14 - juris; KG FGPrax 2012, 19; KG FGPrax 2014, 137).
  • OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 5 AR 16/14
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 212/14
    Das objektive Interesse des Betroffenen daran, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt, geht regelmäßig dem Interesse des um Übernehme angegangenen Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die das andere Gericht - weil bereits sachkundig - mit weniger Arbeitsaufwand erledigen könnte (OLG München FGPrax 2008, 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2014 - 5 AR 16/14 - juris; KG FGPrax 2012, 19; KG FGPrax 2014, 137).
  • OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Entsprechend bestimmt § 273 FamFG ausdrücklich, dass ein wichtiger Grund vorliegt, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen dauernd geändert hat (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 214; OLG Köln FGPrax 2014, 283; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 326).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2023 - 20 UH 1/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des

    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und der neue Aufenthaltsort künftig der Daseinsmittelpunkt anstelle des bisherigen sein soll (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 81; FGPrax 2014, 283, je zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Schmidt-Recla, FamFG, 3. Aufl., § 272 Rz. 9, 11; Sternal/Giers, a.a.O., § 272 Rz. 3).

    Das Interesse des Betroffenen daran, dass sich ein ortsnahes Gericht mit der Entscheidung über die künftige Betreuung befasst, geht dem Interesse des übernehmenden Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die ein anderes Gericht mit weniger Aufwand erledigen könnte (vgl. OLG München FGPrax 2008, 67; KG FGPrax 2014, 137; OLG Köln Rpfleger 2015, 26; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.01.2023, 1 AR 3/23 (SA Z); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2023, 19 AR 3/22, je zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 9 AR 7/21

    Voraussetzungen einer gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

    Die Zuständigkeitsbestimmung setzt somit zwingend voraus, dass sich die Gerichte über die Abgabe nicht einigen können (OLG Köln FamRZ 2015, 75).

    Das Amtsgericht Luckenwalde hätte deshalb das Verfahren zunächst an das Amtsgericht Bad Liebenwerda zurückgeben müssen, was dem üblichen Verlauf in solchen Streitfragen entspricht (vgl. z.B. Senat FamRZ 2019, 232 und OLG Köln FamRZ 2015, 75) und es dem abgebenden Amtsgericht z.B. ermöglicht, seine auf einer irrtümlichen Annahme der örtlichen Zuständigkeit beruhende Abgabe wieder aufzuheben (Keidel/Sternal, FamFG, 20. Auflage 2020, § 4 Rn. 32).

  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    19 Besondere Schwierigkeiten können aber auch in Staatsschutzverfahren bei komplizierten Verwertbarkeitsfragen, etwa hinsichtlich umfangreicher Ermittlungsergebnisse, die unter Einsatz technischer Mittel gewonnen wurden, oder bei Aussagen von Zeugen mit beschränkten Aussagegenehmigungen oder nicht offenbarter Identität vorliegen (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ARs 22/11, Rpfleger 2015, 26; Gerold/Schmidt/Burhoff aaO).
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