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   LG Bonn, 20.01.1988 - 5 T 1/88   

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https://dejure.org/1988,7991
LG Bonn, 20.01.1988 - 5 T 1/88 (https://dejure.org/1988,7991)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.01.1988 - 5 T 1/88 (https://dejure.org/1988,7991)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Januar 1988 - 5 T 1/88 (https://dejure.org/1988,7991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    Kein Anspruch auf Bereinigung des Grundbuchs bei Eintragung zwischenzeitlich gelöschter Zwangsversteigerungsvermerke und Zwangssicherungshypotheken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen zur Neuanlegung bzw. Umschreibung eines Grundbuchs nach der Allgemeinen Verfügung über die Einrichtung und Führung des Grundbuchs (GBVfG); Umschreibung eines Grundbuchs bei Unübersichtlichkeit; Maßstab an die Übersichtlichkeit eines Grundbuchs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Wuppertal, 19.01.1988 - 6 T 61/88

    Keine gesonderte Abgeschlossenheitsbescheinigung für Garagen, die zu einem

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.1988 - 5 T 1/88
    Auf diese Weise können berechtigte Belange des Grundstückseigentümers hinreichend berücksichtigt werden, ohne daß es einer Bereinigung des Grundbuchs durch Umschreibung bzw. Neuanlegung des lieft Nr. 6 * Mn-tRhhilo1K * Juni 4988 8. Liegenschaftsrecht - Keine gesonderte Abgeschlossenheitsbescheinigung für Garagen, die zu einem Wohnungseigentum gehören (LG Wuppertal, Beschluß vom 19.1.1988 - 6 T 61/88 - mitgeteilt von Notar Michael Kleist, Wuppertal-Elberfeld) WEG §§ 3 Abs. 2 S.1; 7 Abs. 4 S. 2 Bei der Begründung von Wohnungseigentum, zu dem auch eine Garage gehört, braucht über die einheitliche Bezifferung hinaus die Abgeschlossenheit der Garage neben der Abgeschlossenheit des Wohnungseigentums nicht gesondert bescheinigt zu werden.
  • OLG Köln, 18.03.1988 - 2 Wx 9/88

    Keine freie Verfügbarkeit der Mindestbareinlage bei vorherigen Verfügungen über

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.1988 - 5 T 1/88
    9. Gesellschaftsrecht - Keine freie Verfügbarkeit der Mindestbareinlage bei vorherigen Verfügungen über den Elnlagebetrag (OLG Köln, Beschluß vom 18.3.1988 - 2 Wx 9/88 - mitgeteilt von RiOLG Torsten Schmidt-Eichhorn, Köln) GmbHG §§ 8 Abs. 2; 9c S.1 Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist abzulehnen, wenn der Mindestbetrag der Bareinlage den Geschäfts123.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1988 - 3 Wx 503/87

    Ausschluß von Löschungsansprüchen nach §§ 1179a Abs. 5, 1179b, 1196 BGB bei

    7. Grundbuchrecht - Kein Anspruch auf Bereinigung des Grundbuchs bei Eintragung zwischenzeitlich gelöschter ZWangsversteigerungsvermerke und Zwangssicherungshypotheken (LG Bonn, Beschluß vom 20.1.1988 - 5 T 1/88 - mitgeteilt von Dipl.-Rpfl. Wolfgang Bertrams, Waldbröl) GBVfg.
  • OLG Celle, 21.01.2013 - 4 W 12/13

    Rechte des Grundstückseigentümers nach Löschung einer Zwangssicherungshypothek;

    Aus diesen Überlegungen heraus verneint deshalb für den Fall, dass wie hier die gelöschte Eintragung ihrerseits ursprünglich rechtmäßig erfolgt war, die Rechtsprechung auch - soweit ersichtlich einhellig - einen Anspruch des Beteiligten auf Grundbuchumschreibung nach erfolgter Löschung einer Zwangseintragung (BayObLG MDR 1992, 1000; OLG Düsseldorf NJW 1988, 975; LG Bonn Rpfleger 88, 311; LG Köln MittRHNotK 84, 247; LG Krefeld Rpfleger 92, 473).
  • BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92

    Anspruch auf Umschreibung eines Grundbuchblattes, damit ein gelöschter

    Diese Auffassung wird für den Normalfall (d.h. für den Fall, dass die Eintragung ordnungsgemäß, ohne Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen wurde) in der Rechtsprechung einhellig und in der Literatur teilweise vertreten (OLG Düsseldorf Rpfleger 1987, 409 ; LG Koblenz Beschluss vom 1.8.-1983 4 T 409/83; LG Köln MittRhNotK 1984, 247; LG Bonn Rpfleger 1988, 311/312; Horber/Demharter § 3 Anm.5 c; Haegele/Schöner/Stöber GBR 9.Aufl. Rn. 613 a; einschränkend KEHE/Eickmann GBR § 28 GBVerf. Rn. 3; Steiner/Hagemann ZVG 7.Aufl. § 19 Rn. 20; Vollkommer Rpfleger 1982, 1/2; Böhringer Rpfleger 1989, 309/312 f.).
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