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   BayObLG, 19.09.1988 - BReg. 1a Z 40/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3310
BayObLG, 19.09.1988 - BReg. 1a Z 40/88 (https://dejure.org/1988,3310)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.1988 - BReg. 1a Z 40/88 (https://dejure.org/1988,3310)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 1988 - BReg. 1a Z 40/88 (https://dejure.org/1988,3310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins wegen fehlenden Nacherbenvermerks; Einsetzung der Tochter und Enkelkinder zu Nacherben und des Sohnes des Ehemannes als Alleinerbe bis zum Nacherbfall; Aufhebung eines früheren Testaments durch ein späteres nur soweit als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbindlichkeit einer Testamentsauslegung durch die Beteiligten selbst für das Gericht; Eindeutigkeit einer Verfügung von Todes wegen; Möglichkeit der Nachprüfung der Unklarheit und Auslegungsbedürftigkeit einer Verfügung von Todes wegen durch das Gericht der weiteren ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 99
  • Rpfleger 1989, 22
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 24.07.1990 - 1 W 949/89

    Bindungswirkung bei wechselbezüglicher testamentarischen Verfügung ; Ausschlagung

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  • OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der

    Hinsichtlich der Wertbestimmung des Landgerichts hat der Senat von seiner Abänderungsbefugnis gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KostO Gebrauch gemacht; hierbei war von dem Interesse der Beteiligten zu 3) an der Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 30. Januar 2002 auszugehen (zu den Konsequenzen für die beim Landgericht eingelegte Geschäftswertbeschwerde vgl. BayObLG FamRZ 1989, 99, 102).
  • OLG Celle, 04.07.2001 - 21 UF 27/01

    Kindesunterhalt ; Teilverwirkung; Unterhaltsvereinbarung; Studium; Wegfall der

    Zwar ist grundsätzlich gemäß § 1608 BGB der Ehegatte vor den Verwandten vorrangig unterhaltspflichtig - und dies nach überwiegender Auffassung auch im Falle der Ausbildung des Ehepartners während des ehelichen Zusammenlebens (BGH NJW 1985, S. 803 f; Staudinger/Engler, § 1608 Rdnr. 9; Münchener-Kommentar/Köhler, 3. Aufl., § 1608 Rdnr. 4; a. A. OLG Hamburg, FamRZ 1989, S. 99 ff) -.
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da der tatsächliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung bedarf (BayObLGZ 1982, 159/164; FamRZ 1989, 99/100; NJW-RR 1989, 1286).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1994 - 3 Wx 303/94

    Geschäftswert für Erbschein-Einziehungsverfahren

    Nur der nach § 131 Abs. 2 i.V.m. § 30 KostO nach freiem Ermessen zu bestimmende Wert einer Beschwerde geht in der Regel über den Wert des eigenen Nachlaßanteils des Beschwerdeführers nicht hinaus (u.a. OLG Celle NdsRpfl 1961, 226 ff; BayObLG Büro 1983, 899 f und FamRZ 1989, 99 ff).

    Dies gilt auch dann, wenn im Einziehungsverfahren seit der Erteilung des Erbscheins schon längere Zeit verstrichen ist (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1989, 99 ff).

  • OLG Celle, 07.05.1990 - 10 WF 100/90

    Unterhaltsansprüche nach Scheidung einer polnischen Ehe; Ermittlung der

    1a Z 40/88">FamRZ 1989, 99) oder 1/3 (Bytomski a.a.O.; Henrich in Anm. zu OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 99; OLG Hamm FamRZ 1989, 1332; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 1335) reduziert.
  • BayObLG, 23.06.2004 - 3Z BR 29/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren auf Erteilung eines gemeinschaftlichen

    Geht das wirtschaftliche Interesse des Beschwerdeführers nicht auf den gesamten Nachlass, sondern lediglich auf einen Anteil daran, ist der Wert des Anteils maßgeblich (BayObLG Rpfleger 1980, 140; FamRZ 1989, 99/102; OLG Celle Rpfleger 1964, 294; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 102).
  • KG, 12.07.1989 - 3 WF 3808/89

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Unterhalts; Anspruch auf Auskunftserteilung

    Der Senat hält einen Abschlag in Höhe von etwa zwei Dritteln für gerechtfertigt (3 UF 2886/88, Beschluß vom 28. September 1988; vgl. Bytomski a.a.O. S. 515/516; Henrich in Anmerkung zu OLG Düsseldorf in FamRZ 89, 99; OLG Hamm FamRZ 87, 1307; s.a. AG Dortmund DAVorm 88, 843: Abschlag von 50 %).
  • BayObLG, 02.07.1991 - BReg. 1a Z 68/90

    Unterscheidung Erbe und Vermächtnisnehmer; Voraussetzungen für die Einziehung

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