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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93   

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BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93 (https://dejure.org/1993,3126)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 3Z BR 91/93 (https://dejure.org/1993,3126)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 3Z BR 91/93 (https://dejure.org/1993,3126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 84
  • BayObLGZ 1993 Nr. 67
  • BayObLGZ 1993, 285
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 57/92

    Löschung einer Globalgrundschuld

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93
    Eine Begrenzung des Wertes auf den ??? des Grundstücks oder Anteils kommt für ihn nicht in Betracht (Fortführung von BayObLGZ 1992, 247 f= MittBayNot 1993, 44]).

    Zur Begrondung stotzte er sich auf die Entscheidung des Senats vom 23.7.1992 (BayObLGZ 1992, 247 [= MittBayNot 1993, 441 und fohrte aus, das Gebot der Gleichbehandlung verbiete es, den Bautrager als Kostenschuldner anders zu behandeln als den Eigentomer. Auf die Beschwerde der Staatskasse, der der Amtsrichter nicht abhalf, hob das Landgericht den amtsgerlchtlichen Beschluß auf, stellte die Kostenrechnung des Amtsgerichts (Kosteribeamtin) wieder her und lieB die weitere Beschwerde zu.

    3. Die in BayObLGZ 1992, 247 niedergelegten Grundsatze sind hier nicht etwa deshalb unanwendbar, weil sie anhand ei n es è?¼Iles entwickelt wurden, in dem es um Wohnungseigentum ging, wahrend die Beteiligte zu 2) nicht Wohnungseigentümerin, sondern Miteigentümerin ist.

    4. Der Senat hat aber schon in seiner Entscheidung vom 23.7.1992 darauf hingewiesen, daß die for den Erwerber geltenden Grundsatze nicht ohne weiteres auch auf den Ersteller der Anlage oder den Glaubiger der Globaigrund-ã?" schuld anzuwenden sind, und hat diesen Vorbehalt auch in seinen Leitsatz aufgenommen ( BayObLGZ 1992, 247 /251).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98

    Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum

    Dann soll der Ersteller nach gefestigter Rechtsprechung für die Löschung eine halbe Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld zahlen, was auch nicht von der Judikatur in Zweifel gezogen wird, welche die letztgenannte Ansicht vertritt (BayObLG Rpfleger 1994, 84; OLG Köln MiHRhNotK 1997, 240; im übrigen: OLG Hamm RPfleger 1995, 272; OLG Oldenburg Beschluß vom 16. Februar 1994, Aktenzeichen 5 W 12/94; LG Koblenz NJW-RR 1996, 832; vgl.,aus, dem Schrifttum: Göttlich/Mümmler a.a.O., Stichwort "Löschungen", Anm. 2.5).

    Im übrigen hänge es regelmäßig nicht vom Zufall ab, ob der letzte noch haftende Anteil sich in der Hand des Erstellers der Anlage befinde; dieser könne - anders als der Erwerber - darauf Einfluß nehmen, an welchem Anteil die Globalbelastung zuletzt gelöscht werde (BayObLG Rpfleger 1994, 84).

  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98

    Gebühr für die Löschung einer Grundschuld

    Das BayObLG habe seine Rechtsprechung, wonach bei der Löschung des Grundpfandrechts beim letzten mithaftenden Grundstück auf Antrag des Grundstückserwerbers nur der geringere Wert des Grundstücks maßgebend sei, ausdrücklich nicht auf den Fall des Antrags des Erstellers oder des Gläubigers der Globalgrundschuld ausgedehnt (Rpfleger 1994, 84).

    Diese für den Erwerber des Wohnungseigentums geltende Wertbegrenzung ist jedoch nicht auch auf den Ersteller der Anlage oder - wie hier - den Gläubiger der Globalgrundschuld anzuwenden; insoweit verbleibt es bei der Berechnung der Löschungsgebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld (BayObLGZ 1993, 285 f. = Rpfleger 1994, 84; Göttlich/Mümmler a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03

    Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem

    Denn mit den gleichen Erwägungen, mit denen dem Ersteller der Anlage die Vergünstigung einer Begrenzung des Geschäftswertes auf den Wert des Grundstücks oder Anteiils verwehrt wird, nämlich bei der Planung die vollen Löschungskosten in seine Kalkulation einzubeziehen und auf die Kaufpreise für die einzelnen Anteile angemessen zu verteilen (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 84), kann dem Erwerber ebenfalls seine Dispositionsmöglichkeit bei der Kaufpreisgestaltung unter Berücksichtigung der entstehenden Löschungskosten entgegengehalten werden.
  • OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Bemessung der Löschungsgebühr für die Löschung einer

    Denn mit den gleichen Erwägungen, mit denen dem Ersteller der Anlage die Vergünstigung einer Begrenzung des Geschäftswertes auf den Wert des Grundstücks oder Anteils verwehrt wird, nämlich bei der Planung die vollen Löschungskosten in seine Kalkulation einzubeziehen und auf die Kaufpreise für die einzelnen Anteile angemessen zu verteilen (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 84), kann dem Erwerber ebenfalls seine Dispositionsmöglichkeit bei der Kaufpreisgestaltung unter Berücksichtigung der übernommenen Kosten entgegengehalten werden, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 20 W 265/02

    Grundbuchkosten: Bemessung der Löschungsgebühr bei Löschung einer nach

    Denn mit den gleichen Erwägungen, mit denen dem Ersteller der Anlage die Vergünstigung einer Begrenzung des Geschäftswertes auf den Wert des Grundstücks oder Anteils verwehrt wird, nämlich bei der Planung die vollen Löschungskosten in seine Kalkulation einzubeziehen und auf die Kaufpreise für die einzelnen Anteile angemessen zu verteilen (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 84), kann dem Erwerber ebenfalls seine Dispositionsmöglichkeit bei der Kaufpreisgestaltung unter Berücksichtigung der entstehenden Löschungskostenosten entgegengehalten werden.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich nach ihrem

    Selbst nach Auffassung des BayOLG und des OLG Dresden bemisst sich der Geschäftswert für die Löschung dann, wenn der Ersteller/Veräußerer der Wohnanlage nach Haftentlassung der übrigen Anteile für einen letzten Anteil die Löschung der Globalgrundschuld beantragt, gemäß § 23 Abs. 2, 1. Halbsatz KostO nach deren Nennbetrag (vgl. BayOLG Rpfleger 1994, 84; 1999, 100; OLG Dresden Rpfleger 2003, 273).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

    Andere Personen wie Gläubiger oder Ersteller der Wohnungen, die entsprechende Löschungsanträge stellen, dürfen der Kostenordnung entsprechend unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie nur eine Entlassung aus der Mithaft oder als zufällig letzte Inhaber eines noch mit der Globalgrundschuld belasteten Anteils eine Löschung dieser Grundschuld beantragen (BayObLGZ 1993, 285/287 f. = JurBüro 1994, 288/289 und Rpfleger "1999, 100 = JurBüro 1999, 100).
  • OLG Dresden, 20.01.2003 - 3 W 1586/02

    Geschäftswert für die Löschung einer Grundschuld

    Mit gutem Grund verwehrt daher die oben angesprochene Rechtsprechung auch dem Ersteller der mit einer Globalgrundschuld belasteten Wohnanlage die Anwendung des § 23 Abs. 2, 2. Hs. KostO (BayObLG, Rpfleger 1994, 84; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414 = ZMR 1999, 497).
  • OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06

    Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden

    Der Beteiligte, der zunächst Eigentümer des gesamten Grundstücks und Besteller der Grundschuld war, kann sich nämlich nach keiner Auffassung auf § 23, 2. Hs. KostO berufen (BayObLG Rpfleger 1994, 84; OLG Dresden Rpfleger 2003, 273 ; OLG Hamm Rpfleger 1995, 272).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01

    Pfändung von Grundpfandrechten; Antrag auf Löschung eines Grundpfandrechts bei

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidung BayObLGE 93, 286 = Rpfleger 94, 84 (mit ablehnender Anmerkung Hintzen).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01

    Weitere Beschwerde bei Anforderung eines Kostenvorschusses

  • LG Amberg, 31.01.2001 - 41 HKT 938/00

    Keine neue Unterschriftszeichnung des Einzelkaufmannsbei bloßer Firmenänderung

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.03.1993 - 14 W 73/93   

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https://dejure.org/1993,15280
OLG Koblenz, 25.03.1993 - 14 W 73/93 (https://dejure.org/1993,15280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.1993 - 14 W 73/93 (https://dejure.org/1993,15280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 1993 - 14 W 73/93 (https://dejure.org/1993,15280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Anders könnte dies allenfalls bei Sachverständigen oder Dolmetschern zu beurteilen sein, die regelmäßig für Gerichte arbeiten und dabei vermehrt mit der Bahn fahren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.1993, Az.: 14 W 73/93; Meyer/Höver/Bach/ Oberlack, a.a.O., § 5, Rdnr. 8; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09), wobei sich hier die Frage stellt, wie eine trenngenaue Zuordnung von Kosten in der Praxis darstellbar sein sollte.
  • OVG Bremen, 17.07.2020 - 2 S 149/20

    Fahrtkosten eines Dolmetschers - Dolmetscher; Dolmetschervergütung; Fahrtkosten;

    Im Hinblick auf entsprechende Argumente des Antragsgegners weist der Senat zur Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten auf Folgendes hin: Der zu § 5 JVEG vertretenen Auffassung, dass bei Nutzung einer Zeitkarte des ÖPNV oder eines Fahrrads keine erstattungsfähigen Fahrtkosten tatsächlich entstanden seien (so z.B. für Zeitkarten Bay. LSG, Beschl. v. 30.07.2012 - L 15 SF 439/11, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2009 - I-10 W 32/09, juris Rn. 6 ff. a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.03.1993 - 14 W 73/93, juris Rn. 2; für Fahrräder Bleutge, in: Dörndorfer/Neie/ Wendtland/ Gerlach, BeckOKKostenR, § 5 JVEG Rn. 6; Binz, in: Binz/ Dörndorfer/ Zimmermann, GKG/ FamGKG/ JVEG , 4. Aufl. 2019, § 5 JVEG Rn. 1), folgt der Senat jedenfalls für den Anwendungsbereich der DVV-HB nicht.
  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Eine derartige Aufschlüsselung, die im Vollbeweis nachzuweisen wäre, ist praktisch unmöglich (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09; abweichend OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.1993, Az.: 14 W 73/93, das zwar die Problematik der Zuordnung ebenfalls sieht, jedoch Möglichkeiten der Zuordnung zu erkennen meint).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

    Eine derartige Aufschlüsselung, die im Vollbeweis nachzuweisen wäre, ist praktisch unmöglich (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09; abweichend OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.1993, Az.: 14 W 73/93, das zwar die Problematik der Zuordnung ebenfalls sieht, jedoch Möglichkeiten der Zuordnung zu erkennen meint).
  • KG, 01.09.2022 - 1 Ws 26/22

    Zeugenentschädigung in Strafsachen: Erstattung der Kosten einer Bahncard

    Während teilweise die (anteilige) Erstattung der Kosten für den Erwerb einer Bahncard befürwortet wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 1993 - 14 W 73/93 - in juris), geht die überwiegende Ansicht davon aus, dass jedenfalls im Regelfall eine Erstattung nicht in Betracht kommt (vgl. zum Streitstand Weber in Toussaint, a.a.O., ab Rn. 16; Bleutge in BeckOK Kostenrecht, a.a.O., Rn. 15a, 16; Schneider, JVEG, 4. Auflage, § 5 Rn. 12; Jahnke/Pflüger, JVEG, 28. Auflage, § 5 Rn. 8; Binz in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage, § 5 Rn. 2; Simon/Pannen in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage, § 5 JVEG Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • AG Marburg, 13.08.2020 - 71 F 301/19

    Fahrtkostenerstattung bei Nutzung einer Dauerkarte des ÖPNV

    Obwohl beispielsweise das OLG Koblenz in einem Beschluss vom 25.3.1993 (14 W 73/93) auch eine derartige anteilsmäßige Umlage von Kosten auf einzelne Verfahren für möglich gehalten hat, stellt sich dieses Problem im vorliegenden Verfahren aber gar nicht.
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