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   OLG Köln, 18.10.1990 - 5 U 45/90   

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OLG Köln, 18.10.1990 - 5 U 45/90 (https://dejure.org/1990,13993)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.1990 - 5 U 45/90 (https://dejure.org/1990,13993)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 5 U 45/90 (https://dejure.org/1990,13993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1991, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06

    Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche

    Wegen der großen Auswahlmöglichkeit an niedergelassenen Ärzten fehlt es bereits an einem ins Gewicht fallenden Nachteil (OLG München, VersR 1990, 614; OLG Köln, RuS 1991, 31; Prölss in Prölss/Martin, a.a.O., § 4 MBKK 94 Rn. 12).

    Somit handelt es sich um eine Risikobegrenzung (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Köln, RuS 1991, 31; OLG München, VersR 1990, 614).

  • KG, 28.02.2003 - 6 U 262/01

    Krankenversicherung: Wirksame Ausschlussklausel über Behandlung durch

    Diese hatte er von der Beklagten ohne Rechtsgrund empfangen, weil sowohl der Arzt ... als auch Frau Dr. ... nach dem Sprachgebrauch des ärztlichen Berufsrechts (vgl. dazu BGH, VersR 1978, 267, 268; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1459; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Münster, VersR 1993, 428, 429) und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden (vgl. OLG München, VersR 1990, 614; OLG Köln, r + s 1991, 31, 32) - keine niedergelassenen Ärzte - also solche mit eigener Praxis - im Sinne des § 4 Nr. 2 Satz 1 MBKK 94 waren und solchen auch nicht gleichgestellt werden können; denn sie haben nicht als bestimmte Personen ihre ärztlichen Leistungen der Öffentlichkeit angeboten, vielmehr war Anbieter allein der ärztliche Notdienst, in dessen Rahmen die beiden Ärzte - für die Öffentlichkeit zufällig - gerade tätig wurden.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 5 U 222/98

    Keine Leistungspflicht bei Behandlung in Krankenanstalt ohne Konzession

    Unter einer Niederlassung ist die Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis zu verstehen (BGHZ 70, 158, 161; OLG Köln, r + s 1991, 31; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1459).
  • OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    § 4 Abs. 2 MBKK, der, wie der Senat kürzlich erst in anderer Sache festgestellt hat, in bezug auf seine Rechtswirksamkeit nach dem AGBG keinen Bedenken unterliegt (vgl. Senatsurteil in r + s 1991, 31 f.), kann vorliegend auch nicht in ähnlicher Weise "restriktiv" angewendet werden, wie dies vom BGH im Hinblick auf ambulante Behandlungen durch angestellte Krankenhausärzte befürwortet worden ist (vgl. BGHZ 70, 158 ff. = VersR 1978, 267 ff. = NJW 1978, 589 ff.; ferner hierzu den Aufsatz von Gitter, NJW 1980, 2745 ff.).
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