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   OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91   

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https://dejure.org/1992,12232
OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91 (https://dejure.org/1992,12232)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.1992 - 5 U 12/91 (https://dejure.org/1992,12232)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 5 U 12/91 (https://dejure.org/1992,12232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; ALB § 6 Nr. 1 u. 2 n. F.
    Anfechtung eines neugestalteten Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1252
  • r+s 1992, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Der Umstand, dass der Kläger zum Teil wesentlich länger zurückliegende, harmlosere und ausgeheilte Erkrankungen angegeben hat, war geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass es ansonsten zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger gekommen ist, und lässt deshalb nur den zwingenden Schluss zu, dass sich der Kläger der Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen psychischen Erkrankung bewusst war und die Antragsfragen wissentlich falsch beantwortet hat (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97; OLG Köln, RuS 1992, 355; KG, VersR 1997, 94; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; siehe auch LG Berlin, RuS 2003, 253).
  • OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Sonstige Gründe, warum eine solche Frage nicht zulässigerweise gestellt werden dürfte (vgl. zur fehlenden Anfechtungsmöglichkeit bei unzulässigen Fragen z.B. OLG Köln, Urteil vom 09.01.1992 - 5 U 12/91,VersR 1992, 1252), sind nicht ersichtlich.
  • OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99

    Anspruch auf die Todesfallentschädigung aus dem Lebensversicherungsvertrag des

    Damit wird die vorhandene Bronchitis aber verharmlost, indem sie in die Nähe einer jahreszeitlich bedingten Erkältungskrankheit gerückt wird, was für ein Täuschungsverhalten ausreicht (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 1333; OLG Köln VersR 1992, 1252, 1253).

    Von einer dahingehenden Willensrichtung des verstorbenen Ehemannes der Beklagten ist auszugehen, da objektive Falschangaben eine arglistige Täuschung indizieren (Langheid in Römer/Langheid, VVG , § 22 Rz. 6), insbesondere auch die deutliche Verharmlosung eines Krankheitsbildes eine arglistige Täuschung indiziert (vgl. OLG Hamm r + s 90, 170, 171; 319; OLG Köln VersR 1992, 1252, 1253).

  • OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06

    Prozessrecht - Unverwertbarkeit von rechtswidrig erhobenen personenbezogenen

    Die deutliche Verharmlosung des angegebenen Krankheitsbildes indiziert aber eine arglistige Täuschung (vgl. OLG Köln, VersR 92, 1252; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 22 Rdn. 9).
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