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   OLG Celle, 15.04.1993 - 8 U 117/92   

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https://dejure.org/1993,21683
OLG Celle, 15.04.1993 - 8 U 117/92 (https://dejure.org/1993,21683)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.04.1993 - 8 U 117/92 (https://dejure.org/1993,21683)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. April 1993 - 8 U 117/92 (https://dejure.org/1993,21683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1993, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung

    Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. a) ARB 94 gilt bei Schadensersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll, wenn die Voraussetzungen nach Beginn des Versicherungsschutzes gemäß § 7 und vor dessen Beendigung eingetreten sind.Bestehen Zweifel, ob der Versicherungsfall innerhalb der versicherten Zeit eingetreten ist, trägt der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (OLG Saarbrücken VersR 1993, 876; OLG Celle RuS 1993, 303; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 2).
  • OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03

    Bloßer Erfüllungsübernahmevertrag nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

    Liegt eine Auseinandersetzung aus einem Vertrag dieser Art vor, dann greift der Ausschluss nach seinem klaren Wortlaut ohne Rücksicht darauf ein, ob der Versicherungsnehmer auf der Schuldner- oder Gläubigerseite steht, ob er also z.B. als Bürge in Anspruch genommen wird oder ob er selbst einen Bürgen in Anspruch nimmt (Harbauer, § 6. Aufl., 4 ARB 75, Rn. 58; OLG Celle r+s 1993, 303; OLG Karlsruhe ZfS 1990, 310 für Schuldübernahme).
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