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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.1993 - 5 U 222/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3162
OLG Köln, 22.04.1993 - 5 U 222/92 (https://dejure.org/1993,3162)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1993 - 5 U 222/92 (https://dejure.org/1993,3162)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1993 - 5 U 222/92 (https://dejure.org/1993,3162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 60 (Ls.)
  • NZV 1993, 397
  • VersR 1994, 593
  • r+s 1996, 14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 31.10.1984 - 9 U 208/83
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1993 - 5 U 222/92
    Das Merkmal "betriebsfremd" ist nach allgemeiner Meinung im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 7 Abs. 3 StVG zu sehen (vgl. OLG Schleswig, VersR 1986, 30; Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., Anm. 7 zu § 12 AKB; Stiefel/Hofmann, AKB, 15. Aufl., Rn. 39 zu § 12 AKB).
  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1993 - 5 U 222/92
    Dahinter steht der Gedanke, daß investiertes Vertrauen, nämlich das des Halters gegenüber dem Fahrzeugbesitzer, nicht geschützt wird (vgl. dazu BGHZ 5, 269 ff., 273, 274; BGH VersR 1981, 345 ff., 346; Jagusch-Hent-schel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., Rn. 58 zu § 7 StVG).
  • BGH, 10.03.1952 - III ZR 235/51

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1993 - 5 U 222/92
    Dahinter steht der Gedanke, daß investiertes Vertrauen, nämlich das des Halters gegenüber dem Fahrzeugbesitzer, nicht geschützt wird (vgl. dazu BGHZ 5, 269 ff., 273, 274; BGH VersR 1981, 345 ff., 346; Jagusch-Hent-schel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., Rn. 58 zu § 7 StVG).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 59/95

    Zur Überlassung eines Kfz an einen Betrüger; Begriff der Entwendung in der

    Nicht betriebsfremd ist demnach derjenige, der zwar nicht so wie geschehen mit dem Fahrzeug fahren darf, es aber mit Willen des Halters in Besitz hat (vgl. Senat VersR 94, 593 = ZFS 93, 307).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5345
OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95 (https://dejure.org/1995,5345)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.1995 - 9 U 8/95 (https://dejure.org/1995,5345)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 1995 - 9 U 8/95 (https://dejure.org/1995,5345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versicherung Kaskoversicherung Risikoerhöhung Fahrzeugschlüssel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 61, VVG § 6 III, AKB § 7 V Abs. 4, I Abs. 2, 3
    Versicherung Kaskoversicherung Risikoerhöhung Fahrzeugschlüssel

  • Wolters Kluwer

    Förderung des Eintritts des Versicherungsfalles durch die Aufbewahrung eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach; Vorausgesetzter Sicherheitsstandard bei Abschluss des Versicherungsvertrages im Hinblick auf die Gefahr eines Fahrzeugdiebstahls

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61
    Aufbewahrung des Schlüssels im Handschuhfach eines Cabriolets

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1360
  • r+s 1996, 14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 288/94

    Voraussetzungenen für den Ausschluß des Kaskoversicherungsschutz bei Entwendung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95
    Jedermann weiß, daß die nicht nur ganz kurzfristige Aufbewahrung eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach geeignet ist, eine Fahrzeugentwendung und damit den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern, da potentielle Fahrzeugdiebe gerade im Handschuhfach nach Fahrzeugschlüsseln oder auch Fahrzeugpapieren Nachschau halten, weil sie mit der verbreiteten Unsitte rechnen, daß dort neben Wertsachen Kraftfahrzeugpapiere und Schlüssel aufbewahrt werden (so BGH VersR 1986, 962 m.w.N.; Senatsurteil in r + s 1995, 203).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95
    Jedermann weiß, daß die nicht nur ganz kurzfristige Aufbewahrung eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach geeignet ist, eine Fahrzeugentwendung und damit den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern, da potentielle Fahrzeugdiebe gerade im Handschuhfach nach Fahrzeugschlüsseln oder auch Fahrzeugpapieren Nachschau halten, weil sie mit der verbreiteten Unsitte rechnen, daß dort neben Wertsachen Kraftfahrzeugpapiere und Schlüssel aufbewahrt werden (so BGH VersR 1986, 962 m.w.N.; Senatsurteil in r + s 1995, 203).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.1995 - 9 U 390/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12021
OLG Köln, 11.07.1995 - 9 U 390/94 (https://dejure.org/1995,12021)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.1995 - 9 U 390/94 (https://dejure.org/1995,12021)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 9 U 390/94 (https://dejure.org/1995,12021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 1996, 14 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 04.12.2001 - 9 U 229/00

    Anspruch auf eine Kaskoentschädigung aus einer Teilkaskoversicherung;

    Dabei verstößt der Versicherer auch dann nicht gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, wenn er nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls mit dem Versicherungsnehmer zunächst über die Schadenshöhe verhandelt und in diesem Zusammenhang auch Sachverständigengutachten eingeholt hat, den seiner Meinung nach angemessenen Entschädigungsbetrag zahlt und sich im Rechtsstreit in Bezug auf die weitergehende Forderung des Versicherungsnehmers auf § 14 AKB beruft (Senat, r+s 1996, 14; OLG Frankfurt, a. a. O.).
  • AG Düsseldorf, 04.01.2010 - 231 C 11625/09

    Notwendigkeit des Sachverständigenverfahrens und zur Einbeziehung der AKB

    Hat der Versicherer nach Abschluss der Regulierungsverhandlungen einen nach seinem Dafürhalten angemessenen Entschädigungsbetrag gezahlt, so ist er nach Treu und Glauben nicht gehindert, sich im anschließenden Deckungsprozess wegen einer Mehrforderung des Versicherungsnehmers auf mangelnde Fälligkeit wegen Nichtdurchführung des Sachverständigenverfahrens zu berufen (OLG Köln, RuS 1996, S. 14; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 1966, S. 136, 137; Hanseatisches Oberlandesgericht, Versicherungsrecht 2009, S. 1485 ff.).
  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 20 S 188/08

    Einwand Sachverständigenverfahren als Fälligkeitsvoraussetzung für

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung geht davon aus, dass die Erhebung der Einrede der Schiedsgutachterklausel erst im Prozess nicht gegen § 242 BGB verstößt (OLG Köln, NVersZ 2002, 222; OLG Köln, Urteil vom 11.07.1995, 9 U 390/94; LG Köln Urteil vom 21.09.1981, 24 (74) O 541/79).
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