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   OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 123/96   

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https://dejure.org/1997,3284
OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 123/96 (https://dejure.org/1997,3284)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1997 - 9 U 123/96 (https://dejure.org/1997,3284)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1997 - 9 U 123/96 (https://dejure.org/1997,3284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Rechtsschutzversicherung durch ein Gewerkschaftsmitglied aufgrund eines abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages; Voraussetzungen des Vorliegens einer Zahlungsverpflichtung einer ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d bb; ARB 94 § 3 Abs. 1 dd; ARB 94 § 18 Abs. 1 b
    Reichweite der sogenannten Baurisikoklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit reicht der Risikoausschluß "Baurisiko" in der Rechtsschutzversicherung? (IBR 1998, 503)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1013
  • r+s 1997, 507
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 123/96
    Als Ausschlußklausel ist § 3 Abs. 1 d) bb) ARB/G 94 nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH r+s 1994, 61, 62 zu 4 Abs. 1 k ARB 75).

    Bei der Auslegung auch der Baurisikoklausel ist auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen, der zwar den Wortlaut der Klausel, nicht aber ihre Entstehungsgeschichte kennt (BGH, r+s 1994, 61, 62).

  • OLG Hamm, 22.10.1993 - 20 U 130/93

    Rechtschutzversicherer; Rechtsstreit; Ablehnung der Leistung; Risikoausschluß;

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 123/96
    In einem solchen Fall ist die jetzige Berufung auf die fehlende Erfolgsaussicht wegen Verletzung dieser Mitteilungspflichten unbeachtlich (vgl. hierzu: OLG Hamm r+s 1994, 141 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 365/94

    Anrechnung des Restwertes oder Veräußerungserlöses auf die Ersatzleistung

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 123/96
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muß (BGH r+s 1996, 45, 46).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Es kann dahinstehen, ob für die jeweiligen Risikoausschlüsse unter aa) bis cc) separat weiterhin ein Bezug zu dem spezifischen Baurisiko zu verlangen ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 aaO zu § 4 (1) k ARB 75; OLG Köln VersR 1998, 1013; OLG Stuttgart NVersZ 2001, 373; Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 b m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02

    Reichweite der Ausschlussklausel "Baurisiko"

    Sinn und Zweck der Ausschlussklausel "Baurisiko" ist es, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen, im Risiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Auseinandersetzungen um Baumaßnahmen aller Art, aber auch um die sie unmittelbar begleitenden Vorgänge, vom Versicherungsschutz auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der Versicherten ein solches Risiko entstehen kann (vgl. Senat, r+s 1997, 507).

    Es ist ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowie ein innerer sachlicher Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung eines Bauwerkes erforderlich ( vgl. BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485; OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Hamm, r+s 2000, 113; Senat, r+s 1997, 507 zu § 3 Abs. 1 d ARB 94, der "ursächlichen Zusammenhang" verlangt).

    Geht es um die Frage, ob der Versicherungsnehmer durch falsche, unseriöse Angaben zum Objekt im Hinblick auf Vermietungsmöglichkeiten und erzielbaren Mietzins, also Güte und Rentabilität der Anlage, vom Verkäufer getäuscht worden ist, so sind damit ebenfalls nicht typischerweise mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes verbundene Umstände angesprochen (vgl. Senat, r+s 1997, 507).

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03

    Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung

    Es kann dahinstehen, ob für die jeweiligen Risikoausschlüsse unter aa) bis cc) separat weiterhin ein Bezug zu dem spezifischen Baurisiko zu verlangen ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 aaO zu § 4 (1) k ARB 75; OLG Köln VersR 1998, 1013; OLG Stuttgart NVersZ 2001, 373; Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 b m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2004 - 3 U 44/04

    Baurisikoausschluss für nicht baugenehmigungspflichtige Sanierungsarbeiten an

    Zum einen betrifft der Ausschluss danach nicht das, vom Baurisiko zu unterscheidende, mit der Anschaffung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung verbundene Erwerbsrisiko (BGH VersR 2003, 454; 1994, 44; OLG Hamm VersR 82, 61; 83, 1182; OLG Köln r + s 97, 507; Böhme, ARB, 11. Aufl., § 4 Rn. 34 b; Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, 7. Aufl., ARB 75 § 4 Rn. 86; Prölss/Armbrüster, 27. Aufl., ARB 75 § 4 Rn. 20).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 173/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Es kann dahinstehen, ob für die jeweiligen Risikoausschlüsse unter aa) bis cc) separat weiterhin ein Bezug zu dem spezifischen Baurisiko zu verlangen ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 aaO zu § 4 (1) k ARB 75; OLG Köln VersR 1998, 1013; OLG Stuttgart NVersZ 2001, 373; Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 b m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter

    Die Klausel ist richtigerweise so zu verstehen, dass sich bei einer Streitigkeit eine typischerweise mit einer Baufinanzierung verbundene Gefahr verwirklichen muss (zutreffend Harbauer/Maier aaO § 3 ARB 94/2000 Rn. 6 d; im Ansatz auch Berger, VersR 2000, 1321 ff; weiter wohl Harbauer, ARB, 6. Aufl. § 3 ARB 94 Rn.6; Prölss aaO § 3 ARB 94 Rn. 2 f; vgl. auch OLG Köln RuS 1997, 507 mit Anmerkung Schimikowski).
  • AG Schleswig, 06.03.2009 - 2 C 138/08

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Baurisikoausschlusses bei Ansprüchen des

    Vielmehr wird der verständige Versicherungsnehmer beim Baurisikoausschluss aufgrund des "erkennbaren Sinnzusammenhangs", nämlich Ausschluss der besonders kostenträchtigen und daher nicht kalkulierbaren Bauvorhaben zusammenhängenden Risiken, die nur einen kleinen Teil der Versichertengemeinschaft betreffen (vgl. oben), von einem in den ARB gemeinten sachlichen und nicht nur zufälligen Zusammenhang mit den besonders hohem typischen Risiko bei Baumaßnahmen ausgehen (Bauer / Schneider a. a. O. Rd. Nr. 188, OLG Köln, VersR 1998, Seite 1013).
  • LG Mannheim, 25.07.2002 - 3 O 160/02

    Kausaler und zeitlicher Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Bausparkasse

    Auch die Entscheidung des OLG Köln VersR 1998, 1013 steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 163/97

    Versicherung Wassersportkaskoversicherung Anschlußklausel Fahruntüchtigkeit

    Der Senat hat bereits in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, daß Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muß (BGH, zuletzt Urteil vom 25.03.1998 in dem Rechtsstreit IV ZR 137/97; vgl. auch BGH r+s 1996, 45, 46 und Senat, r+s 1997, 507).
  • LG Hildesheim, 23.12.1998 - 1 S 91/98

    Anspruch auf Übernahme anwaltlicher Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung;

    Nach deren Verständnis erfaßt der Ausschluß "Baurisiko" die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen, typischerweise mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes verbundenen Unwägbarkeiten und setzt von daher einen "inneren" sachlichen Zusammenhang voraus (vgl. OLG Köln, zfs 1998, 68).
  • AG Neumünster, 07.11.2003 - 36 C 1549/03

    Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz aus dem zwischen den Parteien bestehenden

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2003 - 4 U 16/03

    Ausschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines

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