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   OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 78/94   

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OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 78/94 (https://dejure.org/1995,15666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.1995 - 4 U 78/94 (https://dejure.org/1995,15666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 1995 - 4 U 78/94 (https://dejure.org/1995,15666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des

    Solche Störungen, die nicht als offenkundig belanglos qualifiziert werden können bzw. von denen auch nicht angenommen werden kann, dass sie alsbald vergehen, stellen zweifellos gefahrerhebliche Umstände dar (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, RuS 1997, S. 126).

    Dessen ungeachtet ist die Anzeigepflichtverletzung stets dann verschuldet, wenn der Versicherungsnehmer unter Beachtung des objektiven Sorgfaltsmaßstabes klare Fragen unvollständig oder falsch beantwortet; deswegen muss er auch Gefahrumstände, die er selbst für unerheblich hält, nach denen er aber -wie hier-gefragt worden ist, angeben (vgl. OLG Düsseldorf, RuS 1997, S. 126; Berliner Kommentar zum VVG/Voit, aaO, Rdnr. 99, m.w.N.; Römer/Langheid, aaO, Rdnr. 63, m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

    Dessen ungeachtet ist die Anzeigepflichtverletzung stets dann verschuldet, wenn der Antragsteller unter Beachtung des objektiven Sorgfaltsmaßstabes klare Fragen unvollständig oder falsch beantwortet; deswegen muss er auch Gefahrumstände, die er selbst für unerheblich hält, nach denen er aber -wie hier-gefragt worden ist, angeben (vgl. OLG Düsseldorf, RuS 1997, S. 126; Berliner Kommentar zum VVG/Voit, a.a.O., Rdnr. 99, m.w.N.; Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 63, m.w.N.).Auch von daher ist von einem Verschulden der Klägerin auszugehen.
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01

    Rücktritt des Versicherers von Risikolebensversicherung nach dem Tod des

    Damit lag es für den Ehemann der Klägerin bei Antragstellung auf der Hand, dass die Behandlungen im Zusammenhang mit dem Bluthochdruck für die Entschließung der Beklagten, den Antrag auf Abschluss der Lebensversicherung anzunehmen, von Bedeutung sein könnten (vgl. OLG Hamm, MDR 1991, 946; Senat r+s 1997, 126).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschbeantwortung der

    Eine medizinische Wertung oder eigene Diagnose wird ihm nicht abverlangt, vielmehr kann und muss er die Bewertung der anzuzeigenden Umstände allein dem Versicherer überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, RuS 1997, 126; OLGR Saarbrücken 2005, 341; OLG Hamburg NZVersR 99, 467).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 47/99

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz - arglistige Täuschung durch

    Wenn der Versicherungsnehmer - wie im Streitfall - bei Aufnahme eines Antrags auf Abschluß eines Versicherungsvertrages befragt wird, ob er in den letzten fünf Jahren ärztlich untersucht, beraten oder behandelt worden ist, so hat er grundsätzlich alle ärztlichen Untersuchungen anzugeben, denen er sich in diesem Zeitraum unterzogen hat (Senat, r + s 1997, 126; Kollhosser: Prölss/Martin, a.a.O., § 6 ALB 86 Rn. 7).
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