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   OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 167/98   

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OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 167/98 (https://dejure.org/1999,22198)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.1999 - 4 U 167/98 (https://dejure.org/1999,22198)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 1999 - 4 U 167/98 (https://dejure.org/1999,22198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 514
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, dem Versicherungsnehmer zwar nicht den Vollbeweis für das Vorhandensein und Nichtwiederauffinden jedes Einzelstücks abzuverlangen, aber doch den Nachweis zu fordern, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren, die der angegebenen Menge in etwa ("im wesentlichen") entsprechen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1999, 750, 751; OLG Düsseldorf RuS 1999, 514, 515; NVersZ 2000, 182, 183; OLG Hamm VersR 1998, 316, 317; NVersZ 2000, 186; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 49 Rdn. 53; Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 49 Rdn. 21; a.A.: Lücke, VersR 1996, 785, 793; BK/Schauer, VVG Vorbem. §§ 49-68 a Rdn. 91).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 W 17/00

    Versicherungsrecht - Nachweis eines Einbruchdiebstahls

    Die von ihm im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbilder und Wertgutachten - Anschaffungsbelege gibt es unstreitig nur einen - besagen nichts darüber, ob die diesbezüglichen Sachen sich zur Tatzeit tatsächlich in den versicherten Räumlichkeiten befunden haben (vgl. OLG Düsseldorf r+s 1999, 514, 515; NVersZ 2000, 186).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 58/07

    Einbruchsdiebstahlversicherung: Zur Beweiswürdigung bezüglich des äußeren Bildes

    Sind mehrere Gegenstände entwendet worden, genügt für die Feststellung des äußeren Bildes der Beweis, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren und abhanden gekommen sind, die der angegebenen Menge in etwa entsprechen (BGH VersR 2007, 102; Senat, RuS 1999, 514 sowie NVersZ 2000, 182).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - 4 U 31/14

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Sind mehrere Gegenstände entwendet worden, genügt für die Feststellung des äußeren Bildes der Beweis, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren und abhanden gekommen sind, die der angegebenen Menge in etwa entsprechen (BGH VersR 2007, Seite 102; Senat, RuS 1999, Seite 514 sowie NVersZ 2000, Seite 182).
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