Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.10.2000

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00   

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https://dejure.org/2000,3809
OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00 (https://dejure.org/2000,3809)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.06.2000 - 8 U 1279/00 (https://dejure.org/2000,3809)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 8 U 1279/00 (https://dejure.org/2000,3809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsnehmer; Entfernen von der Unfallstelle; Fremdschaden; Aufklärungspficht; Leistungspflicht; Kaskoversicherer; Befreiung von der Leistungspflicht; Strafzumessungsregel

  • Judicialis

    StGB § 142; ; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; ; AKB § 7 V Abs. 4; ; WG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen Unfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 91
  • r+s 2001, 14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00
    Dort besteht sein Zweck darin, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht zu ermöglichen, wozu auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben kann (BGH VersR 98, 228; 2000, 222).

    Dies soll durch die Aufklärungsobliegenheit aus § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB gerade vermieden werden (vgl. BGH VersR 2000, 222).

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00
    Dort besteht sein Zweck darin, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht zu ermöglichen, wozu auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben kann (BGH VersR 98, 228; 2000, 222).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00
    Geringes Verschulden kann nur bei einem Fehlverhalten angenommen werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer in der entstandenen Lage leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 72, 341; OLG.Hamm, a.a.O.; Römer, a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der

    Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld bleiben unberührt (OLG Nürnberg MDR 2001, 91).
  • OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05

    Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe von Zeugen trotz

    Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. Senat, r+s 2001, 14; NJW-RR 2003, 391).
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02

    Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers wegen Falschangaben zur Anzahl

    Der Versicherer hat darüber hinaus auch ein Interesse daran, daß der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach dem Geschehen, aus dem er Ansprüche herleitet, korrekte und vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unrichtiger - Ergänzungen und Korrekturen ausgeschaltet wird (Senat r + s 2001, 14).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00   

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https://dejure.org/2000,4333
OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00 (https://dejure.org/2000,4333)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2000 - 9 U 27/00 (https://dejure.org/2000,4333)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 9 U 27/00 (https://dejure.org/2000,4333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AKB § 7 V Abs. 4; ; AKB § 6 Abs. 3 Satz 1; ; AKB § 7 I Nr. 2 Satz 3; ; VVG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Versicherungsvertragsrecht; Falschangaben des VN über das Vorhandensein von Zeugen für das Abstellen des Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2001, 14
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00
    Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00
    Nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung (BGH VersR 1984, 228 und ständig) tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen nur ein, wenn diese geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich über die Folgen einer möglichen Obliegenheitsverletzung belehrt worden ist.
  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00
    Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021).
  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01

    Eintrittspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers bei Obliegenheitsverletzung des

    In der unrichtigen Angabe über (nicht) vorhandene Zeugen liegt eine Obliegenheitsverletzung, nämlich ein Verstoß gegen § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB (Senat r + s 2001, 14).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2010 - 3 U 142/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Falschangaben eines Versicherungsnehmers bei der Anzeige

    Nach der Rechtsprechung hat ein Versicherungsnehmer prinzipiell dafür zu sorgen, dass er - trotz unzureichender eigener Kenntnisse der deutschen Sprache - richtige Angaben machen kann (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 24.10.2000 - 9 U 27/00, NVersZ 2001, 516 = OLG-Rp 2001, 235).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 O 257/08

    Kfz-Diebstahl - Schadenanzeige - Versicherungsthemen - Voll. und

    Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. OLG Köln RuS 2001, 14 zitiert nach juris, dort Rn. 6; OLG Köln RuS 2006, 326 zitiert nach juris dort Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 24.11.2005 - 11 O 26/04
    Der Versicherer hat darüber hinaus auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach dem Geschehen, aus dem er Ansprüche herleitet, korrekte und vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unrichtiger - Ergänzungen und Korrekturen ausgeschaltet wird (vgl. OLG Köln, r+s 2001, 14; OLG Köln, 9 U 128/02, Urteil vom 18.03.2003, vom Kläger als Anlage K 18 vorgelegt).
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