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   OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00   

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OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00 (https://dejure.org/2001,8078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.2001 - 3 U 160/00 (https://dejure.org/2001,8078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 2001 - 3 U 160/00 (https://dejure.org/2001,8078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 6 StVO, § 185 Abs 2 BGB, § 256 ZPO, § 286 ZPO, § 17 Abs 1 StVG
    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf BAB auf umgestürztes Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf BAB auf umgestürztes Fahrzeug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Schmerzensgeldbemessung bei erheblichen Unfallfolgen mit dauernder Erwerbsminderung von 30 %

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unfallbedingt liegen gebliebenen auf der Autobahn; Schmerzensgeld bei Polytrauma mit Rippenserienfrakturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1568
  • r+s 2002, 410
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 11.02.1994 - 2 U 154/93

    Kollision von Skifahrern im Skilift-Eingangsbereich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Orientiert man sich an den genannten Grundsätzen, so erscheint die vom Landgericht herangezogene Entscheidung OLG Frankfurt in VersR 95, 544 (Bl. 123 d.A.) durchaus vergleichbar.
  • OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 126/94

    Tendenz der Rechtsprechung zu höherem Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Allerdings haben einzelne Gerichte, z.B. das OLG Köln, darauf hingewiesen, dass bei schweren Körperschäden im Hinblick auf häufig hoch bewertete Sach- und Vermögensschäden eine Neubewertung bei der Schmerzensgeldberechnung erforderlich sei (OLG Köln VersR 95, 549; Anm. Jäger in VersR 99, 1019).
  • OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 13/92

    Tendenz der Rechtsprechung höheres Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Dabei ist zweifellos auch der Zeitpunkt dieser Entscheidungen zu berücksichtigen, so dass gegebenenfalls ein inflationsbedingter Zuschlag vorzunehmen ist (vgl. auch OLG Köln, VersR 92, 1013).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Zwar muss ein Kfz-Führer bei Dunkelheit mit einem auf der Fahrbahn liegenden dunklen Reifen nicht rechnen (BGH, NJW 84, 2412) und auch nicht mit einem aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragenden Baumstamm (NJW 95, 1029) oder einem nicht kenntlich gemachten, unbeleuchteten Splitterhaufen auf der Fahrbahn (VersR 90, 636).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Zwar muss ein Kfz-Führer bei Dunkelheit mit einem auf der Fahrbahn liegenden dunklen Reifen nicht rechnen (BGH, NJW 84, 2412) und auch nicht mit einem aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragenden Baumstamm (NJW 95, 1029) oder einem nicht kenntlich gemachten, unbeleuchteten Splitterhaufen auf der Fahrbahn (VersR 90, 636).
  • OLG Köln, 16.03.1995 - 1 U 89/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf der Autobahn wendenden LKW mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Dass dies bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht möglich war, bedarf keiner besonderen Begründung (vgl. dazu auch OLG Köln, VersR 96, 209) und wird von der Klägerin auch nicht behauptet.
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, ein Fahrer müsse bei Dunkelheit mit unbeleuchteten, liegengebliebenen Kraftfahrzeugen rechnen, im dortigen Fall mit einem unbeleuchteten, wegen seiner Tarnfarbe nur schwer zu erkennenden Panzer (BGH NJW-RR 87, 1236); entsprechendes gilt für einen auf der Straße unbeleuchtet liegengebliebenen Klein-Lkw (BGH NJW-RR 88, 406).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00
    Eine solche Geschwindigkeit entspricht im vorliegenden Fall der Autobahn- Richtgeschwindigkeits- Verordnung nicht, da sich diese auf die Empfehlung beschränkt, auf Autobahnen auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen nicht schneller als 130 km/h zu fahren (vgl. BGH VersR 92, 714).
  • OLG Celle, 31.01.2023 - 14 U 133/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Pkw mit schweren

    - OLG Frankfurt am Main, 16.8.2001 - 3 U 160/00 / Polytrauma mit Rippenserienfraktur rechts und links und Pneumothorax rechts mit Schocklunge, Tracheostoma, Beckenfraktur rechts, Hüftgelenksluxation rechts, Außenknöchelfraktur und Sprungbeinfraktur, 3 Monate Krankenhaus mit mehrfachen Operationen, nach Krankenhausentlassung 3 Monate auf Rollstuhl und dann weitere 9 Monate auf Krücken angewiesen, 16 Monate nach dem Unfall wieder vollschichtig tätig, wenn auch auf einem anderen Arbeitsplatz mit überwiegend sitzender Tätigkeit, 75.000,00 DM (54.345,00 EUR, Index angepasst).
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen;

    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann ( BGH, VersR 1984, 741 [BGH 15.05.1984 - VI ZR 161/82] ; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 - juris-Rn. 33 - und VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 28; OLG Köln, VersR 1993, 1370 [OLG Köln 06.11.1992 - 19 U 103/92] - juris-Rn. 31 und Schaden-Praxis 1996, 307 - juris Rn. 42; OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; OLG Hamm, NZV 2000, 369 - juris-Rn. 32).

    Ungesichert auf der Fahrbahn liegen gebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind (sogar dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind, vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 für einen auf einer Bundesstraße außerorts liegen gebliebenen, nicht gesicherten und nahezu unbeleuchteten Panzer der britischen Streitkräfte; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] - juris-Rn. 11; ferner BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 und VersR 2002, 1568; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 307 - juris-Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2006 - 3 U 16/06 -, juris-Rn. 27).

    Durch diese Umstände stellte sich der Lkw in der konkreten Situation als besondere Gefahrenquelle dar, was - unabhängig von Verschuldensgesichtspunkten - bereits für sich genommen zu einer deutlichen Erhöhung der Betriebsgefahr führen muss (vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 - juris-Rn. 17; BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] - juris-Rn. 30; OLG Frankfurt, VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 32).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 3 U 16/06

    Freistellungsanspruch eines Haftpflichtversicherers auf Grund eines

    Der BGH hat insoweit in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass ein Kraftfahrer bei Dunkelheit mit unbeleuchteten, liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn zu rechnen habe, soweit deren Erkennbarkeit nicht in atypischer Weise besonders erschwert ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 406; OLG Frankfurt, RuS 2002, 410).

    Die von einem schlecht beleuchteten, auf der Überholspur einer Autobahn auf dem Dach liegendem PKW ausgehende Gefahr übersteigt die normale Betriebsgefahr erheblich (vgl. OLG Frankfurt, RuS 2002, 410) und kann bei Abwägung der jeweiligen Verursachungsbeiträge nicht außer Betracht bleiben.

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    1 St 472/61">VRS 22, 380 für Reifenprotektor; ebenso OLG Celle, OLG-Report 2007, 854; OLG Frankfurt, VersR 2002, 1568; ablehnend OLG Bamberg, VersR 1976, 889 für auf der Autobahn liegenden Lkw-Reifen; ebenso OLG Nürnberg, VersR 2007, 1137; LG Dortmund, VersR 1976, 200; LG Aschaffenburg, Schaden-Praxis 1995, 69), ist angesichts der erfolgreichen Ausweichreaktion des kurze Zeit vorher passierenden Fahrzeugs des Zeugen ... zweifelhaft.
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Jedenfalls ist der allgemein zu beobachtenden Tendenz zu einer Kommerzialisierung auch immaterieller Rechtsgüter in maßvoller Weise Rechnung zu tragen (vgl. OLG Frankfurt VersR 2002, 1568,1569).
  • LG Gießen, 05.09.2011 - 2 O 374/08

    Verkehrsunfall - Pkw-Ersatzbeschaffung für zerstörtes Motorrad

    Auf der Grundlage der vorbenannten Parameter hält die Kammer letztlich - auch im Vergleich zu anderen Entscheidungen (OLG Frankfurt, Urt. v. 16.08.2001 - 3 U 160/00, VersR 2002, 1568; LG Kleve, Urt. v. 03.07.1998 - 1 O 47/98; OLG München, Urt. v. 27.10.2000 - 10 U 1817/00) ein Schmerzensgeld von insgesamt 60.000,00 EUR für angemessen aber auch ausreichend, so dass abzüglich der bereits gezahlten 35.000,00 EUR noch 25.000,00 EUR verbleiben.
  • AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10

    Unfallbedingt auf linker Spur einer Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug ist im

    Die Betriebsgefahr eines unbeleuchtet auf der Fahrbahn liegenden Fahrzeugs ist zweifellos deutlich höher als die eines mit 110-120 km/h fahrenden Fahrzeugs (OLG Dresden, Urteil vom 26.11.2010, Az. 7 U 1372/09; OLG Frankfurt, ZfSch 2002, 425; OLG Köln, NZV 1993, 271).
  • LG Verden, 23.08.2007 - 4 O 361/06
    Zwar ist ein vollständiges Zurücktreten hinter der Tiergefahr nach Ansicht des Gerichts nicht vertretbar, es kann aber auch nur eine relativ geringfügige Mithaftung in Höhe von 20 % in Betracht kommen (vgl. dazu z.B. OLG Hamm, NZV 1989, 234; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 21; OLG Oldenburg in NZV 1991, 115; OLG Frankfurt in Versicherungsrecht 2002, 1568).
  • AG Reinbek, 08.06.2017 - 11 C 496/16

    Verkehrsunfall - Kollision mit umgeknicktem Baum

    Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs darf nach dieser Vorschrift nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur anhalten kann (BGH NJW 1984, 2412; OLG Frankfurt VersR 2002, 1568).
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