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   OLG Hamm, 15.07.2002 - 20 U 113/01   

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https://dejure.org/2002,26171
OLG Hamm, 15.07.2002 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2002,26171)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2002 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2002,26171)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2002,26171)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 423
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 07.12.2022 - 3 U 205/22

    Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit durch arglistige

    Ausreichend ist die Verfolgung eines gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zwecks - sei es die Beschleunigung der Schadenregulierung oder das Ausräumen von Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche - verbunden mit dem Wissen, dass durch dieses Fehlverhalten die Schadenregulierung des Versicherers möglicherweise beeinflusst werden kann (st. Rspr. BGH VersR 1986, 77; 1991, 1129; OLG Hamm RuS 2002, 423).

    Er darf befürchteten Beweisschwierigkeiten oder Verzögerungen der Regulierung nicht durch Täuschungen entgegenwirken oder durch Täuschung auf die Entschließung des Versicherers über die Auszahlung der Entschädigung Einfluss nehmen (vgl. nur OLG Hamm RuS 2002, 423).

  • OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Ausreichend ist die Verfolgung eines gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zwecks - sei es die Beschleunigung der Schadenregulierung oder das Ausräumen von Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche - verbunden mit dem Wissen, dass durch dieses Fehlverhalten die Schadenregulierung des Versicherers möglicherweise beeinflusst werden kann (st. Rspr. BGH, Urt. v. 02.10.1985, IVa ZR 18/84, Zitat nach juris = VersR 1986, 77; Urt. v. 08.07.1991, II ZR 65/90, Zitat nach juris = VersR 1991, 1129; Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; vgl. a. Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 172 m.w.N.).

    Er darf befürchteten Beweisschwierigkeiten oder Verzögerungen der Regulierung nicht durch Täuschungen entgegenwirken oder durch Täuschung auf die Entschließung des Versicherers über die Auszahlung der Entschädigung Einfluss nehmen (vgl. nur Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 172; jeweils m.w.N.).

    Das wird angenommen, wenn Billigkeitsmomente zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fielen und sein Verschulden als gering anzusehen war, etwa, weil die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betraf, andererseits aber die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohte (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1984, IVa ZR 203/81, Zitat nach juris = VersR 1084, 453; BGH, Urt. v. 02.10.1985, IVa ZR 18/84, Zitat nach juris = VersR 1986, 77; BGH, Urt.v. 23.09.1992, IV ZR 199/91, Zitat nach juris = VersR 1992, 1465; BGH, Urt. v. 12.05.1993, IV ZR 120/92, Zitat nach juris = VersR 1993, 1351, Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 178 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16

    Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorlage fingierter

    Zerstört der Versicherungsnehmer die Vertrauensbasis dadurch, dass er den Versicherer über entschädigungserhebliche Umstände zu täuschen versucht, begeht er eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der vollständige Verlust des Anspruchs auf die Versicherungsentschädigung angemessen erscheint (BGH, Urt. v. 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020 zu einer vergleichbaren Regelung; OLG Hamm, r+s 2002, 423).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 20 U 124/10

    Rechtsfolgen einer Täuschung über die Umstände eines Einbruchsdiebstahls in der

    Er darf befürchteten Beweisschwierigkeiten oder Verzögerungen der Regulierung nicht durch Täuschungen entgegenwirken oder durch Täuschung auf die Entschließung des Versicherers über die Auszahlung der Entschädigung Einfluss nehmen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 172; jeweils m.w.N.).

    Das wird angenommen, wenn Billigkeitsmomente zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fielen und sein Verschulden als gering anzusehen war, etwa, weil die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betraf, andererseits aber die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohte (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1984,IV a ZR 203/81, Zitat nach juris = VersR 1084, 453; BGH, Urt. v. 02.10.1985, IV ZR 18/84, Zitat nach juris = VersR 1986, 77; BGH, Urt.v. 23.09.1992, IV ZR 199/91, Zitat nach juris = VersR 1992, 1465; BGH, Urt. v. 12.05.1993, IV ZR 120/92, Zitat nach juris = VersR 1993, 1351, Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 178 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 11.01.2012 - 20 U 64/11

    Begriff der Vertragsanpassung i.S. von Art. 1 Abs. 3 EGVVG; Rechtsfolgen der

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine arglistige Täuschung schon vor, wenn der Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben über Tatsachen macht oder wissentlich Tatsachen verschweigt in der Absicht, den Versicherer zu täuschen, und wenn der Versicherungsnehmer erwartet oder zumindest billigend in Kauf nimmt, auf die Entscheidung des Versicherers zum eigenen Vorteil einzuwirken (vgl. nur Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl., § 33 Rn 172; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.11.2017 - 20 U 18/17

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen arglistiger Täuschung über den

    Jedenfalls aber gilt, dass die versuchte Täuschung des Klägers zu 1) auch Einfluss auf die Beurteilung der Beklagten haben konnte, inwieweit bei dem Versicherungsnehmer ein Motiv für eine eigene Herbeiführung des Versicherungsfalles gegeben war (vgl. Senat, Urteil vom 12.07.2002 - 20 U 113/01, r+s 2002, 423, Rn. 100; Senat, Urteil vom 27.07.2011 - 20 U 146/10, VersR 2012, 356, Rn. 39).
  • LG Darmstadt, 24.01.2019 - 28 O 22/18

    Wohngebäudeversicherung - Leistungsfreiheit nach Wasserschaden wegen arglistiger

    Die Klägerin hat die Beklagte arglistig versucht über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind ( so auch OLG Hamm, Urteil vom 15. Juli 2002, 20 U 113/01; OLG Köln, Urteil vom 5. Dezember 2000, 9 U 172/99; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Februar 2013, 7 U 229/11; § 26 allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen VGB 2002).
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