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   OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01   

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https://dejure.org/2002,12682
OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01 (https://dejure.org/2002,12682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2002 - 6 U 173/01 (https://dejure.org/2002,12682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 6 U 173/01 (https://dejure.org/2002,12682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatz aus Anlass eines Verkehrsunfalls und dabei entstandener erheblicher Gesichtsverletzungen; Einholung eines mund-kiefer-gesichtschirurgischen Gutachtens eines Sachverständigen wegen der bei einem Verkehrsunfall erlittenen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5 § 3
    Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem entgegenkommenden Linksabbieger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
    Schon diese ernsthaft in Betracht zu ziehende Möglichkeit einer weniger folgenschweren Verletzung allein steht dem Unabwendbarkeitsbeweis entgegen (vgl. dazu BGH VersR 82, 441 = r + s 82, 73; Wussow/Baur, UHR, 15. Aufl., Kap.17 Tz 38 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
    Dies wirkt sich zum Nachteil der Beklagten aus, weil sie für die Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen des § 17 StVG beweispflichtig ist (vgl. dazu BGH NJW 00, 3069 = r + s 00, 409, 411; NJW 01, 152 = r + s 01, 23 m. Anm. Lemcke = VersR 00, 1556 = DAR 01, 33).
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
    Dies wirkt sich zum Nachteil der Beklagten aus, weil sie für die Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen des § 17 StVG beweispflichtig ist (vgl. dazu BGH NJW 00, 3069 = r + s 00, 409, 411; NJW 01, 152 = r + s 01, 23 m. Anm. Lemcke = VersR 00, 1556 = DAR 01, 33).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Unabwendbarkeit einer Kollision eines

    Die Unabwendbarkeit muss sich nach h.M. auf das Unfallereignis selbst und die eingetretenen Schadensfolge beziehen (BGH NJW 1982, 1149 [1150]; 2000, 3069; VersR 2002, 911; OLG Stuttgart VersR 1980, 341 f.; OLG Hamm r+s 2002, 412).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 12 W 5/08

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall: Mithaftung eines Entgegenkommenden bei

    Auf der anderen Seite ist die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechtern Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu größeren Kraftfahrzeugen (vgl. hierzu auch OLG Hamm RuS 2002, S. 412) - insbesondere bei der hier zunächst anzunehmenden Verdeckung des Scheinwerfers durch die Brückenkuppe - und die große Instabilität eines Motorrades, die sich im Sturz des Klägers vor der Kollision realisiert hat, zu berücksichtigen.
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