Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Schadensersatz aus Anlass eines Verkehrsunfalls und dabei entstandener erheblicher Gesichtsverletzungen; Einholung eines mund-kiefer-gesichtschirurgischen Gutachtens eines Sachverständigen wegen der bei einem Verkehrsunfall erlittenen ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5 § 3
Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem entgegenkommenden Linksabbieger
Verfahrensgang
- LG Bochum, 02.07.2001 - 3 O 537/97
- OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
Papierfundstellen
- r+s 2002, 412
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80
Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes
Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
Schon diese ernsthaft in Betracht zu ziehende Möglichkeit einer weniger folgenschweren Verletzung allein steht dem Unabwendbarkeitsbeweis entgegen (vgl. dazu BGH VersR 82, 441 = r + s 82, 73;… Wussow/Baur, UHR, 15. Aufl., Kap.17 Tz 38 m.w.N.). - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
Dies wirkt sich zum Nachteil der Beklagten aus, weil sie für die Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen des § 17 StVG beweispflichtig ist (vgl. dazu BGH NJW 00, 3069 = r + s 00, 409, 411; NJW 01, 152 = r + s 01, 23 m. Anm. Lemcke = VersR 00, 1556 = DAR 01, 33). - BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99
Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem …
Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
Dies wirkt sich zum Nachteil der Beklagten aus, weil sie für die Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen des § 17 StVG beweispflichtig ist (vgl. dazu BGH NJW 00, 3069 = r + s 00, 409, 411; NJW 01, 152 = r + s 01, 23 m. Anm. Lemcke = VersR 00, 1556 = DAR 01, 33).
- OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden …
Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.). - OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Unabwendbarkeit einer Kollision eines …
Die Unabwendbarkeit muss sich nach h.M. auf das Unfallereignis selbst und die eingetretenen Schadensfolge beziehen (BGH NJW 1982, 1149 [1150]; 2000, 3069; VersR 2002, 911; OLG Stuttgart VersR 1980, 341 f.; OLG Hamm r+s 2002, 412). - OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 12 W 5/08
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall: Mithaftung eines Entgegenkommenden bei …
Auf der anderen Seite ist die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechtern Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu größeren Kraftfahrzeugen (vgl. hierzu auch OLG Hamm RuS 2002, S. 412) - insbesondere bei der hier zunächst anzunehmenden Verdeckung des Scheinwerfers durch die Brückenkuppe - und die große Instabilität eines Motorrades, die sich im Sturz des Klägers vor der Kollision realisiert hat, zu berücksichtigen.