Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03   

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https://dejure.org/2003,4597
OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03 (https://dejure.org/2003,4597)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2003 - 12 U 77/03 (https://dejure.org/2003,4597)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2003 - 12 U 77/03 (https://dejure.org/2003,4597)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ARB 94 §§ 3 Abs. 2 f; ; ARB 94 § 18 Abs. 1 b

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deckungsschutz aus Rechtsschutzversicherung für Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Vermögensverwaltungsvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung - Versicherungsschutz für eine Schadenersatzklage

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz für eine Schadenersatzklage

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Spekulationsgeschäfte im Sinne von § 3 Abs. 2 f ARB 94 und unverzügliche Mitteilung des Ablehnungsgrundes gemäß § 18 Abs. 1 b ARB 94

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Rechtsschutz bei Vermögensanlagen in Renten und entsprechende Anlagen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Rechtsschutz bei Vermögensanlagen in Renten und entsprechende Anlagen -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 325
  • r+s 2004, 107
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03
    Der Wortlaut des § 18 Abs. 1 b ARB 94 entspricht im Wesentlichen demjenigen des § 17 Abs. 1 Satz 1 u. 2 ARB 75. Zu § 17 ARB 75 hat der Bundesgerichtshof neuerdings in Bestätigung der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte entschieden, dass die Ablehnung des Versicherers wegen fehlender Erfolgaussicht nur innerhalb des Zeitraums erfolgen könne, den dieser bei sachgerechter, nicht schuldhaft verzögerter Prüfung für seine Entschließung benötigt (BGH VersR 2003, 638 unter 2 und VersR 2003, 1122 unter 3).

    Was insoweit für den Versicherungsnehmer gilt, muss in entsprechender Weise für den Versicherer gelten (BGH VersR 2003, 638 aaO).

    Dieses Auslegungsergebnis wird durch die Regelungen zu den Rechtsfolgen bei Versäumung der Herbeiführung des anwaltlichen Stichentscheids binnen Monatsfrist gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARB 75 bestätigt (BGH VersR 2003, 638 aaO).

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann allerdings dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 2003, 1122 unter 2 a).

    Der Wortlaut des § 18 Abs. 1 b ARB 94 entspricht im Wesentlichen demjenigen des § 17 Abs. 1 Satz 1 u. 2 ARB 75. Zu § 17 ARB 75 hat der Bundesgerichtshof neuerdings in Bestätigung der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte entschieden, dass die Ablehnung des Versicherers wegen fehlender Erfolgaussicht nur innerhalb des Zeitraums erfolgen könne, den dieser bei sachgerechter, nicht schuldhaft verzögerter Prüfung für seine Entschließung benötigt (BGH VersR 2003, 638 unter 2 und VersR 2003, 1122 unter 3).

  • BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01

    Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03
    Typischerweise sind mit Börsentermingeschäften die Risiken der Hebelwirkung und des Totalverlustes des angelegten Kapitals sowie der Gefahr, planwidrig zusätzliche Mittel einsetzen zu müssen, verbunden (BGH WM 2002, 803 unter III 1 b bb (2)a = BGHZ 150, 164).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03
    Geht es - wie hier - um das Verständnis einer Risikoausschlussklausel, so ist zugunsten des Versicherungsnehmers stets eine enge Auslegung geboten (vgl. BGH VersR 1999, 478 unter 2 a und VersR 2003, 454 unter II 1 und 2).
  • BGH, 17.10.1984 - IVa ZR 78/83

    Leistungsausschluß in der Rechtsschutzversicherung bei Wahrnehmung rechtlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03
    b) Ein Verständnis der von der Klägerin beauftragten Vermögensverwaltung als Spiel- oder Wettvertrag ist aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers fernliegend (vgl. auch Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. 1998, § 4 ARB 75 Rn. 53 f u. § 3 ARB 94 Rn. 12; BGH VersR 1985, 32; §§ 762, 764 BGB a.F.).
  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96

    Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03
    Vielmehr handelt es sich dabei um einen entgeltlichen Dienstvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, der den Verwalter zur Verwaltung des Vermögens eines Kunden in dessen Interesse verpflichtet (BGH NJW 1998, 449 unter II 2 a = BGHZ 137, 69).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03
    a) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem

    Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r+s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r+s 2004, 107, 109; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 61/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r + s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r + s 2004, 107, 109; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.).
  • AG Köln, 04.06.2018 - 142 C 59/18

    Deckungszusage, treuwidriges Verhalten der Rechtsschutzversicherung

    Über den Wortlaut von § 17 Abs. 2 Satz 1 ARB hinaus muss die Ablehnung schriftlich erfolgen (BGHr+s 2003, 363;OLG Frankfurt a. M., r+s 1997, 420;OLG Düsseldorf, r+s 2001, 198 (199);OLG Karlsruhe, r+s 2004, 107).

    Teilt der Rechtsschutzversicherer seinen Willen zur Ablehnung der Deckungszusage nicht unverzüglich mit, verliert er das Recht, sich auf fehlende hinreichende Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit oder andere Ablehnungsgründe zu berufen (BGH, r+s 2003, 363 (365);OLG Karlsruhe, r+s 2004, 107).

  • OLG Schleswig, 14.09.2010 - 16 U 12/10

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Schadensersatzansprüche wegen

    Beim Verständnis einer Risikoausschlussklausel ist zugunsten des Versicherungsnehmers stets eine enge Auslegung geboten (OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 325 ).

    Das besondere Risiko der Termingeschäfte liegt darin, dass man bei Abschluss noch nicht weiß, welche Zahlungsverpflichtungen später auf einen zukommen, dass man Gefahr läuft, planwidrig weitere Mittel einsetzen zu müssen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 325).

    Deshalb wurden Aktiengeschäfte trotz der Möglichkeit des Totalverlusts nie als vergleichbare Spekulationsgeschäfte angesehen (van Bühren/Plote, aaO., § 3 ARB Rn 88; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 325 Rn 22 bei juris; OLG Köln VersR 2007, 352; OLG München VersR 2009, 498 ).

    Die Beklagte kann sich nicht mehr auf mangelnde Erfolgsaussicht berufen, weil sie dies dem Kläger nicht unverzüglich im Sinne von § 18 Abs. 1 b) ARB mitgeteilt, sondern die Ablehnung (nur) auf den Ausschlussgrund gestützt hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 325 ).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung

    Da dies unterblieben ist, und die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust ihres Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639; OLG Celle RuS 2007, 57; OLG Karlsruhe RuS 2004, 107 - juris Tz. 24; OLG Köln, B. v. 15.9.2008 - 9 W 59/08 - juris Tz. 9).
  • OLG Köln, 15.08.2006 - 9 U 17/06

    Rechtsschutzversicherung - Schadenersatzklage aus

    Auch ein Termingeschäft im eigentlichen Sinn liegt nicht vor (zur Definition ausführlich OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 325, vgl. auch LG München I NJW 2002, 1807).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 60/13

    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung

    Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r + s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r + s 2004, 107, 109; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.).
  • AG Köln, 17.03.2014 - 142 C 118/13

    Einwand der Vorvertraglichkeit kann wegen eines Vertrauenstatbestandes unzulässig

    Über den Wortlaut von § 17 Abs. 2 Satz 1 ARB hinaus muss die Ablehnung schriftlich erfolgen ( BGH r+s 2003, 363; OLG Frankfurt a. M. , r+s 1997, 420; OLG Düsseldorf , r+s 2001, 198 (199); OLG Karlsruhe , r+s 2004, 107).

    Teilt der Rechtsschutzversicherer seinen Willen zur Ablehnung der Deckungszusage nicht unverzüglich mit, verliert er das Recht, sich auf fehlende hinreichende Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit oder andere Ablehnungsgründe zu berufen ( BGH r+s 2003, 363 (365); OLG Karlsruhe , r+s 2004, 107).

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 62/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r + s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r + s 2004, 107, 109; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter

    Die Beklagte hat weder ihre vorprozessuale Leistungsablehnung auf diesen Gesichtspunkt gestützt (vgl. dazu BGH VersR 2003, 638 unter 2; Senat RuS 2004, 107 unter 3), noch im Verlaufe der gerichtlcihen Auseinandersetzung fehlende Erfolgsaussicht eingewendet.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 157/12

    Rechtsschutzversicherung - Nachhaftungsfrist nach Beendigung des

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