Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.02.2004 - 7 O 433/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,32620
LG Berlin, 24.02.2004 - 7 O 433/02 (https://dejure.org/2004,32620)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.02.2004 - 7 O 433/02 (https://dejure.org/2004,32620)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 7 O 433/02 (https://dejure.org/2004,32620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,32620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme durch Private Krankenversicherung für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 21.02.2008 - III R 30/07

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche

    Das FA meint, eine Klage gegen den privaten Krankenversicherer wäre aussichtsreich gewesen (Landgericht --LG-- Berlin, Urteil vom 24. Februar 2004 7 O 433/02, Recht und Schaden --RuS-- 2004, 203).

    a) Zwar trifft der Hinweis des FA zu, dass nach dem Urteil des LG Berlin in RuS 2004, 203 ein privater Krankenversicherer die Kosten von IVF-Maßnahmen auch bei einer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Frau zu tragen hat, weil für das Vorliegen einer Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen allein maßgebend sei, ob nach ärztlicher Einschätzung ein anomaler Körper- oder Geisteszustand bestehe; dies sei bei einer organisch bedingten Sterilität der Fall.

    Da ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer IVF von der Rechtsprechung --mit Ausnahme des Urteils des LG Berlin in RuS 2004, 203-- ausschließlich verheirateten Versicherungsnehmern zugestanden wurde, war der Klägerin nicht zuzumuten, gegen die Ablehnung ihres Versicherers eine --nahezu aussichtslose-- Klage zu erheben.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2009 - 4 S 1028/07

    Beihilfe für Aufwendungen im Rahmen der bei der Lebenspartnerin eines Beamten

    Eine eingeschränkte Zeugungsfähigkeit - die objektiv und nach allgemeinem Verständnis und Sprachgebrauch als regelwidriger Körperzustand anzusehen ist - liegt unabhängig vom Bestehen einer Ehe vor und verändert sich nicht je nachdem, ob eine eheliche oder nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht (LG Berlin, Urteil vom 24.02.2004 - 7 O 433/02 -, RuS 2004, 203).
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 11/07

    Übernahme der Kosten einer wegen Unfruchtbarkeit des Versicherten vorgenommenen

    Dem trat der Kläger mit Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 19.04.2006 unter Hinweis auf eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Berlin (veröffentlicht in r+s 2004, 203) entgegen.

    Im Kern des Streites zwischen den Parteien, ob auch Aufwendungen für eine sog. heterologe IVF vom Leistungsumfang einer privaten Krankheitskostenvollversicherung gedeckt sind, teilt die Kammer die Auffassung des Landgerichts Berlin zu dieser - höchstrichterlich bislang nicht geklärten Frage - in seinem Urteil vom 24.02.2004 - 7 O 433/02 (r+s 2004, 203; vgl. auch Marlow, VersR 2004, 1123; ders., VersR 2002, 144).

  • AG Augsburg, 16.02.2010 - 21 C 2590/09
    Ob dies jedoch auch dann gilt, wenn im Wege einer IVF eine Schwangerschaft nicht der Ehepartnerin, sondern der Lebenspartnerin des Versicherungsnehmers herbeigeführt wird, ist bisher mehrfach in der Rechtsprechung unterschiedlich entschieden (vgl. bejahend LG Berlin, Urteil vom 24.02.2004, Az.: 7 O 433/02 mit ausführlichem Verweis auf VersR 2002, 144; LG Dortmund, Urteil vom 10.04.2008, Az.: 2 O 11/07; verneinend: LG Köln, Urteil vom 21.2.2001, Az.: 23 O 57/00; LG Köln, Urteil vom 17.01.2007, Az.: 23 O 196/06; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2007, Az.: 11 O 297/06), bislang jedoch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausdrücklich noch nicht geklärt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht