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   OLG Schleswig, 11.12.2003 - 16 U 87/02   

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OLG Schleswig, 11.12.2003 - 16 U 87/02 (https://dejure.org/2003,32805)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.12.2003 - 16 U 87/02 (https://dejure.org/2003,32805)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 16 U 87/02 (https://dejure.org/2003,32805)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob der vorgenannte Ausschluss nur zum Tragen kommt, wenn die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich oder ganz überwiegend auf einer psychischen Gesundheitsstörung beruht und keine Anwendung findet bei einer Mitursächlichkeit von unbedeutenden psychischen oder nervösen Störungen, die für sich alleine nicht geeignet sind, eine Arbeitsunfähigkeit herbeizuführen (OLG Schleswig RuS 2005, 119) oder ob es näher liegt - wie auch vom Landgericht angenommen -, eine Parallele zu dem Ausschlusstatbestand in § 2 Abs. 4 AUB 94 zu ziehen.
  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 20 W 12/12

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

    Denn die Bank ist bei der hier vorliegenden Vertragsgestaltung als Verhandlungs- und Abschlussagent der Beklagten zu behandeln (OLG Schleswig, RuS 2005, 119, Juris-Rn. 36).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10

    Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei

    Diese Klausel ist nach inzwischen ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

    bb) Die Klausel, wonach der Versicherer nicht leistet, wenn der Versicherungsfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung verursacht ist, ist nach ständiger Rechtsprechung auch weder überraschend noch intransparent und hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119).
  • OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12

    Geltendmachung von Leistungen aus einer

    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
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