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   OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04   

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https://dejure.org/2005,4989
OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04 (https://dejure.org/2005,4989)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.10.2005 - 4 U 120/04 (https://dejure.org/2005,4989)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 4 U 120/04 (https://dejure.org/2005,4989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 16 VVG
    Beweislast bei Anzeigeobliegenheitsverletzungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Unterbleiben der Anzeige eines für die Risikoeinschätzung erheblichen Umstandes; Beweislast einer Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers als Aufgabe des Versicherers; Obliegenheitspflichtverletzung durch falsche ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 16 VVG
    Beweislast bei Anzeigeobliegenheitsverletzungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Vermittler als "Auge und Ohr" des Versicherers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Beweislast für falsche Angaben im Antragsformular

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Eine solche Kollusion liegt vor, wenn Agent und Versicherungsnehmer arglistig zum Nachteil des Versicherers zusammenwirken, was voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer von dem treuwidrigen Verhalten des Versicherungsagenten gegenüber dem von ihm vertretenen Versicherer weiß (BGH VersR 2002, 425-426 m.w.N.).

    An die für § 242 BGB geforderte Evidenz des Vollmachtsmissbrauchs ist ein strenger Maßstab anzulegen, der der besonderen Stellung des Versicherungsagenten Rechnung trägt (BGH VersR 2002, 425-426 m.w.N.).

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden, auch wenn der Agent es nicht in das Formular aufgenommen hat (BGH VersR 2001, 1541-1542).

    Dieser Beweis wird regelmäßig nur durch eine Aussage des Versicherungsagenten zu führen sein, mit der er zur Überzeugung des Tatrichters darzutun vermag, dass er alle Fragen, die er schriftlich im Formular beantwortet hat, dem Antragsteller tatsächlich vorgelesen und dabei von ihm nur das zur Antwort erhalten hat, was er im Formular jeweils vermerkt hat (BGH VersR 1989, 833-834; VersR 1990, 77-78; VersR 1990, 1002-1004; VersR 2001, 1541-1542; VersR 2002, 1089-1091).

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Die Beschwer der hinsichtlich des Feststellungsantrags unterlegenen Beklagten war entsprechend §§ 3, 9 ZPO auf das 3 1/2-fache der Jahresprämie (6.510,96 DM) festzusetzen (BGH NVersZ 2002, 21-22; NJW 2000, 2750 = VersR 2000, 1430-1431; RuS 1996, 332).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Die Beschwer der hinsichtlich des Feststellungsantrags unterlegenen Beklagten war entsprechend §§ 3, 9 ZPO auf das 3 1/2-fache der Jahresprämie (6.510,96 DM) festzusetzen (BGH NVersZ 2002, 21-22; NJW 2000, 2750 = VersR 2000, 1430-1431; RuS 1996, 332).
  • BGH, 20.12.1956 - II ZR 8/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Voraussetzung ist nur, dass zwischen der Untersuchung und der betreffenden Krankheit irgendein Zusammenhang besteht, sei es, dass sie durch Symptome dieser Krankheit veranlasst ist, sei es, dass der Arzt die zunächst aus anderen Gründen eingeleitete Untersuchung von sich aus auch auf diesen möglichen Krankheitsfall ausdehnt (BGH VersR 1957, 55; Prölss/Martin-Prölss, a.a.O., MBKK 94 § 1 Rn 21, 60).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Dies folgt aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH VersR 1999, 994-996).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Die Nachprüfung durch das Berufungsgericht muss sich darauf beschränken, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und dem Beweisergebnis umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk-, Natur- oder Erfahrungsgesetze verstößt (vgl. hierzu zu den für die Revisionsinstanz entwickelten Grundsätzen BGH NJW 1987, 1557, 1558; BGH NJW-RR 1992, 920, die nach der Neufassung des Berufungsrechts auch auf dieses anwendbar sind; Senatsbeschluss vom 30.06.2005, Az: 4 U 327/05).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Dieser Beweis wird regelmäßig nur durch eine Aussage des Versicherungsagenten zu führen sein, mit der er zur Überzeugung des Tatrichters darzutun vermag, dass er alle Fragen, die er schriftlich im Formular beantwortet hat, dem Antragsteller tatsächlich vorgelesen und dabei von ihm nur das zur Antwort erhalten hat, was er im Formular jeweils vermerkt hat (BGH VersR 1989, 833-834; VersR 1990, 77-78; VersR 1990, 1002-1004; VersR 2001, 1541-1542; VersR 2002, 1089-1091).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Die Nachprüfung durch das Berufungsgericht muss sich darauf beschränken, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und dem Beweisergebnis umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk-, Natur- oder Erfahrungsgesetze verstößt (vgl. hierzu zu den für die Revisionsinstanz entwickelten Grundsätzen BGH NJW 1987, 1557, 1558; BGH NJW-RR 1992, 920, die nach der Neufassung des Berufungsrechts auch auf dieses anwendbar sind; Senatsbeschluss vom 30.06.2005, Az: 4 U 327/05).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

    Auszug aus OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04
    Dieser Beweis wird regelmäßig nur durch eine Aussage des Versicherungsagenten zu führen sein, mit der er zur Überzeugung des Tatrichters darzutun vermag, dass er alle Fragen, die er schriftlich im Formular beantwortet hat, dem Antragsteller tatsächlich vorgelesen und dabei von ihm nur das zur Antwort erhalten hat, was er im Formular jeweils vermerkt hat (BGH VersR 1989, 833-834; VersR 1990, 77-78; VersR 1990, 1002-1004; VersR 2001, 1541-1542; VersR 2002, 1089-1091).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 156/89

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag

  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

  • OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 150/06

    Zur Verletzung von Anzeigeobliegenheiten bei Abschluss einer

    Werden schriftlich fixierte Antragsfragen im Antragsgespräch lediglich vorgelesen, muss dies einer Lektüre des Fragentextes gleichzusetzen sein; das ist nur dann der Fall, wenn das Durchgehen des Fragebogens sorgsam und ohne Zeitdruck erfolgt und durch klärende Rückfragen ergänzt werden kann (Senatsurteil vom 05.10.2005, Az. 4 U 120/04 = OLG-NL 2005, 274-276 = RuS 2006, 10-12; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage 2003, §§ 16, 17 Rn 28).
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