Rechtsprechung
OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsansprüche aus einer Kraftfahrtversicherung für Kfz-Handel und Kfz-Handwerk; Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Obliegenheitsverletzung wegen Falschangaben in der Schadensanzeige; Anwendung der Grundsätze der Relevanzrechtsprechung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe von Zeugen trotz eindeutiger Anfrage - Zulassung neuen Vorbringens bei fehlender Nachlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verschweigen von Zeugen (Kaskoversicherung)
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Zeugen müssen sofort benannt werden
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.02.2005 - 24 O 215/04
- OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
- BGH, 12.12.2007 - IV ZR 40/06
Papierfundstellen
- r+s 2006, 326
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01
Eintrittspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers bei Obliegenheitsverletzung des …
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. Senat, r+s 2001, 14; NJW-RR 2003, 391). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
Nach den hier anwendbaren Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt. - BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ). - BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ). - OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00
Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen …
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. Senat, r+s 2001, 14; NJW-RR 2003, 391).
- LG Dortmund, 23.04.2010 - 22 O 171/08
Unvollständige Angaben über vorhandene Zeugen führen zur Leistungsfreiheit des …
Es besteht kein Zweifel, dass der Kaskoversicherer für seine Regulierungsentscheidung über die zur Verfügung stehenden Zeugen informiert sein muss, um die Angaben des Versicherungsnehmers überprüfen zu können (OLG Köln NJOZ 2006, 2409; vgl. BGH NJW-RR 2008, 623). - LG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 O 257/08
Kfz-Diebstahl - Schadenanzeige - Versicherungsthemen - Voll. und …
Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (…vgl. OLG Köln RuS 2001, 14 zitiert nach juris, dort Rn. 6; OLG Köln RuS 2006, 326 zitiert nach juris dort Rn. 27).