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   OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4426
OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05 (https://dejure.org/2006,4426)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 U 60/05 (https://dejure.org/2006,4426)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 U 60/05 (https://dejure.org/2006,4426)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsansprüche aus einer Kraftfahrtversicherung für Kfz-Handel und Kfz-Handwerk; Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Obliegenheitsverletzung wegen Falschangaben in der Schadensanzeige; Anwendung der Grundsätze der Relevanzrechtsprechung

  • Judicialis

    AKB § 7 I Nr. 2 V Nr. 4; ; VVG § 6 Abs. 3; ; ZPO § 531

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe von Zeugen trotz eindeutiger Anfrage - Zulassung neuen Vorbringens bei fehlender Nachlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verschweigen von Zeugen (Kaskoversicherung)

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zeugen müssen sofort benannt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 326
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01

    Eintrittspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers bei Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
    Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. Senat, r+s 2001, 14; NJW-RR 2003, 391).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
    Nach den hier anwendbaren Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05
    Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. Senat, r+s 2001, 14; NJW-RR 2003, 391).
  • LG Dortmund, 23.04.2010 - 22 O 171/08

    Unvollständige Angaben über vorhandene Zeugen führen zur Leistungsfreiheit des

    Es besteht kein Zweifel, dass der Kaskoversicherer für seine Regulierungsentscheidung über die zur Verfügung stehenden Zeugen informiert sein muss, um die Angaben des Versicherungsnehmers überprüfen zu können (OLG Köln NJOZ 2006, 2409; vgl. BGH NJW-RR 2008, 623).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 O 257/08

    Kfz-Diebstahl - Schadenanzeige - Versicherungsthemen - Voll. und

    Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. OLG Köln RuS 2001, 14 zitiert nach juris, dort Rn. 6; OLG Köln RuS 2006, 326 zitiert nach juris dort Rn. 27).
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