Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4795
OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04 (https://dejure.org/2005,4795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2005 - 7 U 178/04 (https://dejure.org/2005,4795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2005 - 7 U 178/04 (https://dejure.org/2005,4795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 AUB, § 11 Abs 4 AUB
    Leistungspflicht der Unfallversicherung: Nichtberücksichtigung zukünftiger Hüftprothese bei Bemessung des Invaliditätsgrades

  • IWW
  • Judicialis

    AUB 88 § 7; ; AUB 88 § 11 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7; AUB 88 § 11 Abs. 4
    Künstliches Hüftgelenk ist bei Bemessung des Invaliditätsgrades zu berücksichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7; AUB 88 § 11 Abs. 4
    Implantation eines künstlichen Hüftgelenks - Bemessung des Invaliditätsgrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Merkmals "Teilleistung" in § 266 BGB bei Nichteinlösung eines Schecks; Verwendung eines Schecks zur Leistung einer Invaliditätsentschädigung in geringerer als vom Gläubiger begehrten Höhe; Anforderungen an die Sachurteilsvoraussetzung des ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Autounfall schwer verletzt - Streit mit der Insassenunfallversicherung um die Höhe der Invaliditätsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 533
  • VersR 2006, 1488
  • r+s 2006, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89

    Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).

    Anders als bei der Implantation eines Fremdgliedes anstelle etwa eines verlorenen Beines geht es bei der Implantation eines Hüftgelenks um die Frage der dauerhaften Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit (vgl. auch BGH r+s 1991, 68; Wl 1984, 74).

  • BGH, 13.04.1988 - IVa ZR 303/86

    Invaliditätsentschädigung - Gesundheitszustandsprognose - Verlaufsprognose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).
  • BGH, 28.02.1990 - IV ZR 36/89

    Umfang der Berufsunfähigkeit bei einer Hüftgelenksimplantation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    In der Übersendung der Schecks lag nach beiden Begleitschreiben nicht das Angebot eines Erlasses bezüglich der restlichen geltend gemachten Summe, so dass der Kläger nicht Gefahr lief, bei Präsentierung der Schecks in die von ihm befürchtete Erlassfalle zu geraten (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 2324).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03

    Bewertung der Invalidität bei nicht abgeschlossener Heilbehandlung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80

    Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Da eine Heilbehandlung des Sohnes des Klägers durch Vornahme einer Hüftgelenksimplantation im danach maßgeblichen Zeitraum von drei Jahren ab dem Unfallereignis nicht eingeleitet worden ist, ist für die Bemessung des Invaliditätsgrades allein auf den drei Jahre nach Unfall vorliegenden und prognostizierbaren Dauerzustand abzustellen, während nachträgliche Veränderungen, mögen sie positiv oder negativ sein, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. auch BGH VersR 1981, 1151).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 3 U 235/16

    Zu den Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb der

    Dies gilt auch, wenn unfallbedingte Umstände (gesteigerte Verschleiß- oder Arthroserisiken), die bei Fristablauf noch nicht beeinträchtigten, sich später verwirklichen und dauerhaft Beschwerden machen (vgl. OLG Frankfurt VersR 2006, 1488), selbst wenn eine solche Entwicklung zu erwarten war (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 30. Auflage 2018, AUB 2010, Ziffer 2 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 235/16

    Unfallversicherung - Fristwahrende Invaliditätsfeststellung

    Dies gilt auch, wenn unfallbedingte Umstände (gesteigerte Verschleiß- oder Arthroserisiken), die bei Fristablauf noch nicht beeinträchtigten, sich später verwirklichen und dauerhaft Beschwerden machen (vgl. OLG Frankfurt VersR 2006, 1488), selbst wenn eine solche Entwicklung zu erwarten war (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 30. Auflage 2018, AUB 2010, Ziffer 2 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3590
OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05 (https://dejure.org/2006,3590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2006 - 20 U 135/05 (https://dejure.org/2006,3590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 20 U 135/05 (https://dejure.org/2006,3590)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Degeneration bei Bandscheibenvorfall

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Unfalltagegeld; Ausschluss des Unfallversicherungsschutzes bei Schäden an den Bandscheiben; Überwiegende Unfallursächlichkeit für den Schaden

  • Judicialis
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Bandscheibenvorfall - Unfalltagegeld und Unfallrente

  • rechtsportal.de

    AUB 2000 Ziffer 5.2.1
    Ausschluss nicht überwiegend unfallbedingter Bandscheibenvorfälle vom Unfallversicherungsschutz - Beweisführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei altersgemäßer Degeneration keine überwiegende Ursache für Bandscheibenvorfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 24.01.2003 - 20 U 173/02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Unfallversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung bei dem Versicherungsnehmer (vgl. - zu letztlich identischen Klauseln - Senat, r+s 2003, 255 m.w.N.; 2001, 439; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Frankfurt, r+s 2004, 431; OLG Köln, a.a.O.; vgl. allgemein BGH, VersR 1995, 1433).

    Berücksichtigt man nun bei der Abwägung der beiden Ursachen (vgl. Senat, r+s 2003, 255), dass auch ein alltägliches Ereignis - ohne erhebliches Trauma - jederzeit zu dem Bandscheibenvorfall hätte führen können, so kann, wie es auch der Sachverständige T aus medizinischer Sicht beurteilt hat, insgesamt nicht festgestellt werden, dass der Unfall die überwiegende Ursache gewesen wäre (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 2004, 462; OLG Frankfurt a.M., r+s 2004, 431).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 25 U 225/00

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Eintrittspflicht bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung bei dem Versicherungsnehmer (vgl. - zu letztlich identischen Klauseln - Senat, r+s 2003, 255 m.w.N.; 2001, 439; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Frankfurt, r+s 2004, 431; OLG Köln, a.a.O.; vgl. allgemein BGH, VersR 1995, 1433).

    Berücksichtigt man nun bei der Abwägung der beiden Ursachen (vgl. Senat, r+s 2003, 255), dass auch ein alltägliches Ereignis - ohne erhebliches Trauma - jederzeit zu dem Bandscheibenvorfall hätte führen können, so kann, wie es auch der Sachverständige T aus medizinischer Sicht beurteilt hat, insgesamt nicht festgestellt werden, dass der Unfall die überwiegende Ursache gewesen wäre (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 2004, 462; OLG Frankfurt a.M., r+s 2004, 431).

  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 10 U 1131/02

    Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung für Bandscheibenschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Berücksichtigt man nun bei der Abwägung der beiden Ursachen (vgl. Senat, r+s 2003, 255), dass auch ein alltägliches Ereignis - ohne erhebliches Trauma - jederzeit zu dem Bandscheibenvorfall hätte führen können, so kann, wie es auch der Sachverständige T aus medizinischer Sicht beurteilt hat, insgesamt nicht festgestellt werden, dass der Unfall die überwiegende Ursache gewesen wäre (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 2004, 462; OLG Frankfurt a.M., r+s 2004, 431).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung bei dem Versicherungsnehmer (vgl. - zu letztlich identischen Klauseln - Senat, r+s 2003, 255 m.w.N.; 2001, 439; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Frankfurt, r+s 2004, 431; OLG Köln, a.a.O.; vgl. allgemein BGH, VersR 1995, 1433).
  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung bei dem Versicherungsnehmer (vgl. - zu letztlich identischen Klauseln - Senat, r+s 2003, 255 m.w.N.; 2001, 439; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Frankfurt, r+s 2004, 431; OLG Köln, a.a.O.; vgl. allgemein BGH, VersR 1995, 1433).
  • OLG Köln, 22.05.2002 - 5 U 185/01

    Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung für

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Eine solche Klausel ist nach ständiger Rechtsprechung wirksam (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2003, 1120 - Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung bei dem Versicherungsnehmer (vgl. - zu letztlich identischen Klauseln - Senat, r+s 2003, 255 m.w.N.; 2001, 439; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Frankfurt, r+s 2004, 431; OLG Köln, a.a.O.; vgl. allgemein BGH, VersR 1995, 1433).
  • OLG Schleswig, 12.01.1995 - 16 U 96/93

    Krankheit; Regelwidriger Zustand ; Ärztliche Behandlung; Regelwidrigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05
    Es kommt für diese Feststellung nicht darauf an, ob der Unfall erstmals Schmerzen verursachte (vgl. Senat, ebd. m.w.N.; OLG Oldenburg, VersR 1996; OLG Schleswig, VersR 1995, 825).
  • OLG Köln, 04.03.2016 - 20 U 175/15

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für einen Bandscheibenvorfall

    Maßgeblich ist demnach, inwieweit degenerative Vorschäden an der betroffenen Bandscheibe vorhanden waren, wobei auch solche Veränderungen zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen, die als altersgerechte Verschleißerscheinungen zu werten sind (BGH VersR 2009, 492; OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm RuS 2006, 467; Jacob, in: Nomos Kommentar Unfallversicherung, AUB 2010, Ziffer 5.2.1 Rn.4; Leverenz a.a.O. Rn.33).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 20 U 136/12

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einer Hirnblutung des

    Sie benachteiligt den Versicherungsnehmer auch nicht unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB); sie trägt vielmehr dem - auch dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Umstand Rechnung, dass die in der Klausel genannten Gesundheitsschädigungen nicht selten unfallunabhängig auf körperinterne Ursachen zurückzuführen sind und deshalb die Unfallkausalität häufig nicht sicher geklärt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, aaO, OLG Frankfurt, aaO; OLG Hamm, r+s 2006, 467; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2003, 1120; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 5 AUB 2008, Rn. 50).
  • KG, 21.08.2015 - 6 U 19/15

    Private Unfallversicherung: Nachweis des Wiedereinschlusses von

    Soweit man die Formulierung des Sachverständigen, der Bandscheibenschaden sei als "wesentliche Verschlimmerung eines unfallunabhängigen Leidens zu interpretieren" im Sinne einer Mitursächlichkeit des Unfalls versteht, ist darauf abzustellen, inwieweit die Bandscheibe zum Unfallzeitpunkt bereits degenerativ vorgeschädigt war (vgl. Jacob, aaO, Rdnr. 4 unter Hinweis auf BGH VersR 2009, 492), wobei entgegen der Ansicht des Klägers auch solche Veränderungen zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen, bei denen es sich um altersgerechte Verschleißerscheinungen handelt (vgl. Jacob, aaO, unter Hinweis auf OLG Hamm, r+s 2006, 467).
  • LG Dortmund, 12.03.2010 - 2 O 114/07

    Private Unfallversicherung, Ausschluß von Bandscheibenschäden, fristgerechte

    Während für den Leistungsausschluss der Versicherer die Beweislast trägt, ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Wiedereinschluss - insbesondere die überwiegende Ursächlichkeit des Unfallereignisses - darzulegen und zu beweisen (BGH, NJW-RR 2009, 679 m.w.N.; OLG Hamm, r+s 2006, 467).
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