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   OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06 - 74   

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OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06 - 74 (https://dejure.org/2007,2165)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.05.2007 - 5 U 590/06 - 74 (https://dejure.org/2007,2165)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06 - 74 (https://dejure.org/2007,2165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien; Voraussetzungen für die Annahme eines Neuabschlusses; Anfechtung eines verlängerten Vertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von modifizierenden Vereinbarungen zu einem Versicherungsvertrag ; Annahme des Abschlusses einer neuer Versicherung bei Aushändigung eines neuen Versicherungsscheins; Nicht verlangte Gewährung von vorläufigem Versicherungsschutz; Annahme einer ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1398
  • VersR 2007, 1681
  • r+s 2008, 76
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91

    Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Daher genügt es für die Annahme des Abschlusses eines neuen Vertrages regelmäßig nicht, wenn unter Wahrung der Vertragsidentität lediglich die bisherige Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich oder zeitlich erweitert wird (so wohl BGH, Urt. v. 9.12.1992 - IV ZR 232/91 VersR 1993, 213, 214 unter 2 ; vgl.i.ü. ÖOGH, VersR 1990, 549; Prölss, aaO., § 3 VVG, Rdnr. 7 unter Hinweis auf ÖOGH, SZ 63, Nr. 64; Römer, aaO; Riedler in: Berliner Kommentar zum VVG, 1998, § 38, Rdnr.9).

    Daher hat der Versicherungsnehmer auch in diesen Fällen Anzeigeobliegenheiten gemäß §§ 16, 17 VVG (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.1992 - IV ZR 232/91, VersR 1993, 213, 214).

  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88

    Grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Brandes durch weggeworfene Zigarette

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (BGH, Urt.v. 16.05.1990, IV ZR 334/88, VersR 1990, 893; Urt. v. IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (BGH, Urt.v. 16.05.1990, IV ZR 334/88, VersR 1990, 893; Urt. v. IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).
  • BGH, 14.03.1990 - IV ZR 334/88

    Brandverursachung - Wegwerfen von Zigarrenresten - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (BGH, Urt.v. 16.05.1990, IV ZR 334/88, VersR 1990, 893; Urt. v. IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Dabei sind mehrere Vereinbarungen auch dann als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und von ihm gebilligt oder zumindest hingenommen wurde (BGH, Urt. v. 30.4.1976, V ZR 140/74, MDR 1977, 127, unter Hinweis auf weitere Senatsrechtsprechung; statt aller Hefermehl in Soegel, BGB, 12. Aufl., § 139, Rdnr.16).
  • BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05

    Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Ein nur "normales Prozessrisiko" entlastet den Schuldner nicht (BGH, Urt. v. 6.12.2006, IV ZR 34/05, VersR 2007, 537).
  • OLG Köln, 18.05.1989 - 5 U 192/88

    Versicherungsschein; Versicherungsvertrag; Versicherungsschutz; Vertragsänderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Die Ausfertigung eines neuen Versicherungsscheins spricht für sich genommen nicht für den Neuabschluss eines Versicherungsvertrages (Prölss, aaO, § 3, Rdnr. 7 unter Hinweis auf ÖOGH SZ 63, Nr. 64; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 1, Anm. 124; Riedler, aaO; OLG Köln, VersR 1990, 1004; ÖOGH, VersR 1986, 271).
  • OLG Hamm, 31.01.1979 - 20 U 237/78
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    (vgl. OLG Hamm, VersR 1980, 137; vgl. den Hinweis von Bruck/Möller, aaO, auf eine entsprechende reichsgerichtliche Rechtsprechung, deren Grundlage die Bezeichnung eines Versicherungsvertrags als "erloschen" war).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Die auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärungen der Parteien sind daher gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts auszulegen (vgl. OLG Köln, NVersZ 2002, 469).
  • OLG Hamm, 29.09.1978 - 20 W 18/78
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
    Jedoch muss wegen der weit reichenden Folgen der Ersetzung bestehenden Versicherungsschutzes durch einen neuen, eigenen Versicherungsvertrag ein dahingehender Vertragswille deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen (vgl. OLG Köln, aaO; OLG Hamm, VersR 1979, 413; ÖOGH, VersR 1986, 271; Prölss, aaO.; Knappmann in Prölss/Martin, aaO, § 38, Rdnr. 4; Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 38, Rdnr. 6).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Für einen neuen Vertrag spricht die Veränderung wesentlicher Vertragsinhalte, z.B. des versicherten Risikos, des versicherten Objekts, der Vertragsdauer, der Vertragsparteien und der Gesamtversicherungssumme (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVa ZR 111/87, r+s 1989, 22, 23; OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681, 1682; OLG Köln VersR 2002, 1225; BK/Riedler, VVG § 38 Rn. 9; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 37 Rn. 5; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 38 Rn. 6).

    Ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S. von § 139 BGB liegt vor, wenn der Wille der Parteien dahin geht, dass die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollten, mithin das eine nicht ohne das andere von den Parteien gewollt war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 Rn. 17 m.w.N.; OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681, 1682 f.).

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Nichts anderes gälte aber auch, wenn man - mit dem Kläger - keinen Neuabschluss, sondern lediglich eine Änderung des im Jahre 2006 abgeschlossenen Vertrages Nr. xxx xxx annehmen wollte (vgl. zur Abgrenzung weiter BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - IV ZR 5/10, VersR 2012, 1429; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681).

    Denn dieser weitere Antrag war - als Reaktion auf einen vom Senat im Termin am 22. März 2017 erteilten Hinweis zu den Rechtsfolgen einer möglichen Anfechtung, Bl. 611 GA -lediglich hilfsweise für den Fall geltend gemacht worden, dass die Anfechtung des Vertrages Nr. 39109700 002 oder der Rücktritt erfolgreich wäre (Bl. 618 GA) mit der Folge, dass dann statt dessen der vorangegangene, mit dem im Versicherungsschein xxx xxx gewährte Versicherungsschutz zugunsten des Klägers fortbestanden hätte (vgl. Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681; Armbrüster, in Prölss/Martin, a.a.O., § 22 Rn. 29; Langheid, in: MünchKomm-VVG 2. Aufl., § 19 Rn. 127).

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des

    Unverschuldet ist der Irrtum nur, wenn der Versicherer nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht mit einem Unterliegen im Rechtsstreit zu rechnen hat (OLG Saarbrücken r+s 2008, 76).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Treffen Parteien eines Versicherungsvertrages von ihm abweichende Vereinbarungen, so kann es sich um eine Abänderung des bestehenden Vertrages oder aber um dessen Aufhebung und den Abschluss eines neuen Vertrages handeln (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225).

    Jedoch kann je nach den Umständen des Einzelfalls dafür sprechen, dass ein vollständig neuer Versicherungsantrag gestellt worden ist oder in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Jedoch muss wegen der weitreichenden Folgen der Ersetzung bestehenden Versicherungsschutzes durch einen neuen, eigenen Versicherungsvertrag ein dahingehender Vertragswille deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225. Ö-OGH, VersR 2003, 135).

    Es kommt entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit Kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Im Gegensatz zu Sachverhalten in dem Personenversicherungsbereich, in dem etwa bei dem Ersetzen einer Lebensversicherung durch eine neue Lebensversicherung im Zweifel der Aufhebungsvertrag und der neue Versicherungsvertrag derart miteinander verbunden sind, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängig ist, so dass bei einer Anfechtung der alte Lebensversicherungsvertrag wieder auflebt (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681), ist vorliegend der Transportversicherungsvertrag anders zu beurteilen.

  • LG Hannover, 27.02.2009 - 13 O 281/06

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

    Treffen Parteien eines Versicherungsvertrages von ihm abweichende Vereinbarungen, so kann es sich um eine Abänderung des bestehenden Vertrages oder aber um dessen Aufhebung und den Abschluss eines neuen Vertrages handeln (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225).

    Jedoch kann je nach den Umständen des Einzelfalls dafür sprechen, dass ein vollständig neuer Versicherungsantrag gestellt worden ist oder in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Jedoch muss wegen der weitreichenden Folgen der Ersetzung bestehenden Versicherungsschutzes durch einen neuen, eigenen Versicherungsvertrag ein dahingehender Vertragswille deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225. ÖOGH, VersR 2003, 135).

    Es kommt entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit Kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Im Gegensatz zu Sachverhalten in dem Personenversicherungsbereich, in dem etwa bei dem Ersetzen einer Lebensversicherung durch eine neue Lebensversicherung im Zweifel der Aufhebungsvertrag und der neue Versicherungsvertrag derart miteinander verbunden sind, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängig ist, so dass bei einer Anfechtung der alte Lebensversicherungsvertrag wieder auflebt (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681), ist vorliegend der Transportversicherungsvertrag anders zu beurteilen.

  • LG Hannover, 06.03.2009 - 13 O 22/08

    Abholung; Ablieferung; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund;

    Treffen Parteien eines Versicherungsvertrages von ihm abweichende Vereinbarungen, so kann es sich um eine Abänderung des bestehenden Vertrages oder aber um dessen Aufhebung und den Abschluss eines neuen Vertrages handeln (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225).

    Jedoch kann je nach den Umständen des Einzelfalls dafür sprechen, dass ein vollständig neuer Versicherungsantrag gestellt worden ist oder in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Jedoch muss wegen der weitreichenden Folgen der Ersetzung bestehenden Versicherungsschutzes durch einen neuen, eigenen Versicherungsvertrag ein dahingehender Vertragswille deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225. ÖOGH, VersR 2003, 135).

    Es kommt entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit Kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Im Gegensatz zu Sachverhalten in dem Personenversicherungsbereich, in dem etwa bei dem Ersetzen einer Lebensversicherung durch eine neue Lebensversicherung im Zweifel der Aufhebungsvertrag und der neue Versicherungsvertrag derart miteinander verbunden sind, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängig ist, so dass bei einer Anfechtung der alte Lebensversicherungsvertrag wieder auflebt (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681), ist vorliegend der Transportversicherungsvertrag anders zu beurteilen.

  • LG Hannover, 06.02.2009 - 13 O 301/07

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

    Treffen Parteien eines Versicherungsvertrages von ihm abweichende Vereinbarungen, so kann es sich um eine Abänderung des bestehenden Vertrages oder aber um dessen Aufhebung und den Abschluss eines neuen Vertrages handeln (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225).

    Jedoch kann je nach den Umständen des Einzelfalls dafür sprechen, dass ein vollständig neuer Versicherungsantrag gestellt worden ist oder in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Jedoch muss wegen der weitreichenden Folgen der Ersetzung bestehenden Versicherungsschutzes durch einen neuen, eigenen Versicherungsvertrag ein dahingehender Vertragswille deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225. ÖOGH, VersR 2003, 135).

    Es kommt entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit Kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681).

    Im Gegensatz zu Sachverhalten in dem Personenversicherungsbereich, in dem etwa bei dem Ersetzen einer Lebensversicherung durch eine neue Lebensversicherung im Zweifel der Aufhebungsvertrag und der neue Versicherungsvertrag derart miteinander verbunden sind, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängig ist, so dass bei einer Anfechtung der alte Lebensversicherungsvertrag wieder auflebt (vgl. Saarländisches OLG, VersR 2007, 1681), ist vorliegend der Transportversicherungsvertrag anders zu beurteilen.

  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    (1) Treffen Parteien eines Versicherungsvertrages von diesem abweichende Vereinbarungen, so kann es sich entweder um eine bloße Abänderung des bestehenden Vertrages oder um dessen Aufhebung und den Abschluss eines neuen Vertrages handeln (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681. OLG Köln VersR 2002, 1225. Römer/Langheid, § 38 Rdnr. 6. Prölss/Martin, § 38 Rdnr. 4).

    Maßgebend hierfür ist, ob die beiden an sich selbständigen Vereinbarungen durch den erklärten Willen der Vertragsparteien derart zu einem einheitlichen Geschäft miteinander verbunden sind, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängen soll (OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681).

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 204/10

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen

    Für einen neuen Vertrag spricht die Veränderung wesentlicher Vertragsinhalte, etwa des versicherten Risikos, des versicherten Objekts, der Vertragsdauer, der Vertragsparteien und der Gesamtversicherungssumme (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09 aaO Rn. 21; Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVa ZR 111/87, r + s 1989, 22, 23; OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681, 1682; OLG Köln VersR 2002, 1225; BK/Riedler, VVG § 38 Rn. 9; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 37 Rn. 5; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 38 Rn. 6).

    Seine Entscheidung steht deshalb nicht in Divergenz zum Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 16. Mai 2007 (VersR 2007, 1681), so dass die Zulassung der Revision auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgen muss (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO).

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    (1) Treffen Parteien eines Versicherungsvertrages von diesem abweichende Vereinbarungen, so kann es sich entweder um eine bloße Abänderung des bestehenden Vertrages oder um dessen Aufhebung und den Abschluss eines neuen Vertrages handeln (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225. Römer/Langheid, § 38 Rdnr. 6. Prölss/Martin, § 38 Rdnr. 4).

    Maßgebend hierfür ist, ob die beiden an sich selbständigen Vereinbarungen durch den erklärten Willen der Vertragsparteien derart zu einem einheitlichen Geschäft miteinander verbunden sind, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängen soll (OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681).

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11

    Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer

  • LG Hannover, 01.04.2009 - 6 O 63/07

    Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund ;

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 233/09

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 229/10

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22

    Fortbestand des ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages nach

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 115/11
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 152/10

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 17/11

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 264/10

    Anspruch auf Versicherungsleistungen und Schadensersatz aus einer von der

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

  • LG Hannover, 21.01.2009 - 6 O 198/07

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für einen aufgrund der

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09

    Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung

  • LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06

    Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist;

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für aufgrund der

  • LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07

    Abhandenkommen; Abänderung; Allgefahrenversicherung; Anfechtung;

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09

    Kriterien zur Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und

  • KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Handelsvertreters aufgrund einer

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10

    Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung:

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 72/09

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen

  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 41/11

    Wirksamer Ausschluss einer Arglistanfechtung in allgemeinen

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 15/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde bzgl. Anspruchs einer mit einem Versicherer

  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 208/07

    Heros-Insolvenz

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 40/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auf Umständen des Einzelfalles

  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 245/07

    Heros-Insolvenz

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • LG Hannover, 18.12.2008 - 8 O 172/07
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   LG Berlin, 18.07.2006 - 7 O 96/06   

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https://dejure.org/2006,30187
LG Berlin, 18.07.2006 - 7 O 96/06 (https://dejure.org/2006,30187)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.07.2006 - 7 O 96/06 (https://dejure.org/2006,30187)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 7 O 96/06 (https://dejure.org/2006,30187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2008, 76 (Ls.)
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