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   OLG Hamm, 28.02.2011 - I-6 U 217/10   

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https://dejure.org/2011,8528
OLG Hamm, 28.02.2011 - I-6 U 217/10 (https://dejure.org/2011,8528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2011 - I-6 U 217/10 (https://dejure.org/2011,8528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - I-6 U 217/10 (https://dejure.org/2011,8528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grob fahrlässige Unkenntnis, Verjährung, Regressabteilung, Sozialversicherungsträger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 194, 195, 199, 852 a.F.; EGBGB Art. 229 § 6; SGB X §§ 116, 119
    Grob fahrlässige Unkenntnis, Verjährung, Regressabteilung, Sozialversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verjährung von Regressansprüchen - Leistungsabteilung - Regressabteilung - grob fahrlässige Nichtweiterleitung von Erkenntnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 640 (Ls.)
  • r+s 2011, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10
    Dabei kam es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Behörden in Anwendung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB darauf an, wann der für Regressansprüche zuständige Bedienstete der zuständigen Behörde Kenntnis erlangt hat - und zwar auch dann, wenn behördenintern bestimmte Informationsweitergaberegelungen (wie hier) zwischen den Abteilungen existierten (BGH NJW 2000, 1411, 1412; BGH NJW-RR 2009, 1471 m.w.N.).

    An der Rechtslage hat sich - jedenfalls soweit es um die Frage einer positiven Kenntnis geht - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW-RR 2009, 1471, 1472) nichts durch die Reform der Verjährungsregelungen geändert, so dass insoweit die behördeninterne Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist und es auf eine positive Kenntnis der Regressabteilung der Klägerin ankommt.

    Die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshof aus NJW-RR 2009, 1471 betraf keinen Fall grob fahrlässiger Unkenntnis, sondern positiver Kenntnis.

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung - grob

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10
    Auch nach bisheriger Rechtsprechung war es allerdings so, dass der positiven Kenntnis der Fall gleichstand, dass sich der Verletzte die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe und Kosten beschaffen kann und sich vor einer sich aufdrängenden Kenntnis missbräuchlich verschließt (OLG Saarbrücken NZG 2008, 638, 640).

    Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Voraussetzungen förmlich aufdrängen und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht nutzt (OLG Saarbrücken NZG 2008, 638, 640; Palandt-Ellenberger BGB 69. Aufl. § 199 Rdn. 36).

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09

    Verjährung von übergegangenen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Maßgebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10
    Wenn es um die Alternative der grob fahrlässigen Unkenntnis geht, ist nicht allein auf die Regressabteilung (der ein solcher Vorwurf soweit ersichtlich nicht gemacht werden kann) abzustellen, sondern auch auf verjährungsrelevantes Wissen an anderer behördeninterner Stelle (OLG Saarbrücken Urt. v. 31.08.2010 - 4 U 550/09 = BeckRS 2010, 24181; AG Bersenbrück R+S 2009, 482; Grothe in: MünchKomm-BGB 5. Aufl. § 199 Rdn. 34; wohl auch: Palandt-Ellenberger BGB 69. Aufl. § 199 Rdn. 24; Mansell NJW 2002, 89, 92; a.A. - abzustellen sei auf grob fahrlässige Unkenntnis in der Regressabteilung -: OLG Hamm Urt. v. 30.11.2010 - 9 U 19/10).

    Angesichts der darin zum Ausdruck kommenden Intention, den Gläubiger zu einer zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anzuhalten, bedürfte es einer besonderen Rechtsfertigung, "warum sich ein Sozialversicherungsträger ohne Rechtsnachteile selbst dann auf die Unkenntnis der Regressabteilung berufen darf, obwohl das verjährungsrelevante Wissen in der arbeitsteilig organisierten Behördenstruktur an anderer Stelle vorhanden war und ohne nennenswerten Aufwand im behördlich-internen Arbeitsablauf an die zuständige Stelle hätte transferiert werden können" (OLG Saarbrücken Urt. v. 31.08.2010 - 4 U 550/09 = BeckRS 2010, 24181).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10
    Höchstrichterlich ist die Frage noch nicht entschieden (vgl. auch BGH NJW 2007, 1584, 1587).

    Ob die Ansprüche der Klägerin schon drei Jahre nach Geltung der neuen Verjährungsregelungen verjährt sind (vgl. zu dieser Problematik BGH NJW 2007, 1584, 1586), kann dahinstehen.

  • OLG Hamm, 30.11.2010 - 9 U 19/10

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs hinsichtlich einer nach

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10
    Zumindest ein missbräuchliches Sichverschließen, wobei es nach der bisherigen Rechtsprechung auf die Regressabteilung ankäme (OLG Hamm Urt. v. 30.11.2010 - 9 U 19/10), ist nicht erkennbar.

    Wenn es um die Alternative der grob fahrlässigen Unkenntnis geht, ist nicht allein auf die Regressabteilung (der ein solcher Vorwurf soweit ersichtlich nicht gemacht werden kann) abzustellen, sondern auch auf verjährungsrelevantes Wissen an anderer behördeninterner Stelle (OLG Saarbrücken Urt. v. 31.08.2010 - 4 U 550/09 = BeckRS 2010, 24181; AG Bersenbrück R+S 2009, 482; Grothe in: MünchKomm-BGB 5. Aufl. § 199 Rdn. 34; wohl auch: Palandt-Ellenberger BGB 69. Aufl. § 199 Rdn. 24; Mansell NJW 2002, 89, 92; a.A. - abzustellen sei auf grob fahrlässige Unkenntnis in der Regressabteilung -: OLG Hamm Urt. v. 30.11.2010 - 9 U 19/10).

  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99

    Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10
    Dabei kam es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Behörden in Anwendung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB darauf an, wann der für Regressansprüche zuständige Bedienstete der zuständigen Behörde Kenntnis erlangt hat - und zwar auch dann, wenn behördenintern bestimmte Informationsweitergaberegelungen (wie hier) zwischen den Abteilungen existierten (BGH NJW 2000, 1411, 1412; BGH NJW-RR 2009, 1471 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10
    Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände bedeutet Kenntnis der Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm, wobei genügt, dass der Gläubiger auf der Grundlage der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (BGH NJW 2008, 2576).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts (OLG Hamm, r+s 2011, 225) sind auf die Klägerin nach § 116 Abs. 1, § 119 SGB X übergegangene Schadensersatzansprüche wegen erbrachter oder zu erbringender Sozialleistungen infolge des Unfalls aus dem Jahre 1987 spätestens Ende des Jahres 2008 gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB verjährt.
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Im Unterschied zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Senatsurteile vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85, VersR 1986, 917, 918 und vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, VersR 1992, 627, 628) beginne die Verjährung auch dann, wenn die fehlende Kenntnis der zuständigen Abteilung auf einem den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigenden Organisationsmangel beruhe (vgl. auch Krämer, ZGS 2003, 379, 381; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2010 - 4 U 550/09, juris, Rn. 46 ff.; weitergehend OLG Hamm, RuS 2011, 225, 227).
  • BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10

    Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige

    In diesem Zusammenhang wird vor allem hervorgehoben, dass im Unterschied zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85, NJW 1986, 2315, 2316 und vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, aaO) die Verjährung auch dann beginnt, wenn die fehlende Kenntnis der zuständigen Abteilung auf einem - den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigenden - Organisationsmangel beruht (vgl. auch Krämer, ZGS 2003, 379, 381; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2010 - 4 U 550/09, juris, Rn. 46 f; weitergehend OLG Hamm, RuS 2011, 225, Rn. 48 f).
  • LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12

    Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher

    Im Unterschied zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85, VersR 1986, 917, 918 und vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, VersR 1992, 627, 628) beginne die Verjährung auch dann, wenn die fehlende Kenntnis der zuständigen Abteilung auf einem den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigenden Organisationsmangel beruhe (vgl. auch Krämer, ZGS 2003, 379, 381; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2010 - 4 U 550/09, juris, Rn. 46 ff.; weitergehend OLG Hamm, RuS 2011, 225, 227).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13

    Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines

    Es ist daher anerkannt, dass - wenn es um die Verjährung von Ansprüchen geht - der Gläubiger, der einen Dritten mit der Tatsachenermittlung zur Durchsetzung oder zur Abwehr eines Anspruchs beauftragt hat, dessen Kenntnisse gegen sich gelten lassen muss (BGH NJW 1985, 2583; NJW 1997, 2049, 2050; NJW 2007, 1584, 1587; NJOZ 2012, 375, 377; zur Zurechnung grob fahrlässiger Unkenntnis: OLG Hamm r+s 2011, 225, 228).
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