Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.07.2011 - I-13 U 33/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis schränkt das in § 249 BGB normierte Wirtschaftlichkeitsgebot ein und kommt deshalb nur im Ausnahmefall und nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Betracht. Die ständige Rechtsprechung fordert ausdrücklich eine "erhebliche ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei geringfügigem Schaden
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis - geringfügige Beschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abrechnung auf Neuwagenbasis nur bei erheblicher Beschädigung
- vogel.de (Kurzinformation)
Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis - Fahrzeug muss erheblich beschädigt sein
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.11.2010 - 12 O 116/10
- OLG Hamm, 13.07.2011 - I-13 U 33/11
Papierfundstellen
- r+s 2012, 413
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 268/02
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfalls; Zulässigkeit der Abrechung auf …
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2011 - 13 U 33/11
Die ständige Rechtsprechung fordert ausdrücklich eine "erhebliche Beschädigung" des Fahrzeugs (OLG Hamm, MDR 2002, 89; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1381; KG, NJW-Spezial 2010, 682; BGH, NJW 2009, 3022).Bei den beschädigten Teilen handelt es sich typischerweise um solche, die ohne weiteres und spurenlos ausgewechselt werden können (s.a. OLG Celle, NJW 2003, 3640).
- BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2011 - 13 U 33/11
Die ständige Rechtsprechung fordert ausdrücklich eine "erhebliche Beschädigung" des Fahrzeugs (OLG Hamm, MDR 2002, 89; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1381; KG, NJW-Spezial 2010, 682; BGH, NJW 2009, 3022).Einem hohen merkantilen Minderwert kommt insoweit nur indizielle Bedeutung für die Erheblichkeit der Beschädigung zu (BGH, NJW 2009, 3022).
- OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
Schadensbeseitigung bei einem neuwertigen PKW auf Neuwagenbasis
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2011 - 13 U 33/11
Die ständige Rechtsprechung fordert ausdrücklich eine "erhebliche Beschädigung" des Fahrzeugs (OLG Hamm, MDR 2002, 89; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1381; KG, NJW-Spezial 2010, 682; BGH, NJW 2009, 3022). - KG, 02.08.2010 - 12 U 49/10
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verurteilung auf Ersatz der Reparaturkosten …
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2011 - 13 U 33/11
Die ständige Rechtsprechung fordert ausdrücklich eine "erhebliche Beschädigung" des Fahrzeugs (OLG Hamm, MDR 2002, 89; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1381; KG, NJW-Spezial 2010, 682; BGH, NJW 2009, 3022).
- LG Bochum, 03.12.2012 - 8 O 344/12
Zum Anspruch des Geschädigten auf Ersatz auf Neuwagenbasis
Danach ist eine erhebliche Beschädigung zu verneinen, wenn der Unfall lediglich Fahrzeugteile betroffen hat, die im Rahmen einer fachgerecht durchgeführten Reparatur spurenlos ausgewechselt werden können, und die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheitseigenschaften des Fahrzeugs, insbesondere die Karosseriesteifigkeit und das Deformationsverhalten nicht beeinträchtigt sind (wie beispielsweise bei der Beschädigung von Anbauteilen wie Türen, Scheiben, Stoßstangen, etc.; vgl. OLG Hamm RuS 2012, 413 ).