Weitere Entscheidung unten: LG Essen, 16.06.2020

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.2020 - I-20 W 21/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20137
OLG Hamm, 15.07.2020 - I-20 W 21/20 (https://dejure.org/2020,20137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2020 - I-20 W 21/20 (https://dejure.org/2020,20137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - I-20 W 21/20 (https://dejure.org/2020,20137)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Betriebs-Berater

    Kein Versicherungs-schutz bei Betriebsschließungen wegen des Corona-Virus

  • RA Kotz

    Betriebsschließungsversicherung - Covid-19 und Sars-Cov-2

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    IfSG § 6; IfSG § 7; ZPO § 940
    Zum Deckungsschutz bei einer Betriebsschließung wegen des Corona-Virus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung haftet nicht für Betriebsschließung wegen Corona-Virus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen SARS-CoV-2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer Betriebsschließung wegen des Corona-Virus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsschließungsversicherung und Corona

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Corona-Lockdown - Kein Anspruch auf Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung wenn nicht in Liste der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger aufgelistet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer Betriebsschließung ...

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Frage des Versicherungsschutzes aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zum Deckungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließung wegen Corona-Virus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherung muss nicht für coronabedingte Ausfälle zahlen

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Betriebsschließung wegen Covid-19 - Reichweite des Deckungsschutzes der Versicherung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherungen in der Pandemie

  • kanzlei-voigt.de (Kurzinformation)

    Corona-Krise und Betriebsschließungsversicherung

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Deckungsschutz bei einer Betriebsschließungsversicherung wegen des Corona-Virus

  • duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherung haftet nicht für Betriebsschließung wegen Corona-Virus! (IMR 2020, 517)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1124
  • VersR 2020, 1103
  • VersR 2020, 431078
  • DB 2021, 731
  • r+s 2020, 506
 
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Wird zitiert von ... (80)

  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 7 U 351/20

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz bei behördlicher Schließung

    b) Hiervon ausgehend, wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht annehmen können, dass auch die "Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)" bzw. SARS-CoV und SARS-CoV-2 dem von der Beklagten versprochenen Versicherungsschutz im Falle einer Betriebsschließung unterfallen (OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, r+s 2020, 506; Lüttringhaus/Eggen, r+s 2020, 252; 253; Rixecker in Schmidt, COVID 19 2.

    An einem solchen Verständnis ändert auch der Umstand nichts, dass nicht versichert sind Schäden ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen aufgrund von Prionenerkrankungen oder dem Verdacht hierauf, Ziff. 1.3 lit. e AVB (a.A. z.B. Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. AVB BS 2002 Rn. 11; Armbrüster, r+s 2020, 507, 508 in einer Anm. zu OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, r+s 2020, 506, dazu auch Schneider/Schlüter, r+s 2020, 691, 692 f. in einer Anm. zu LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, r+s 2020, 686).

    Die Regelung in Ziff. 1.2 AVB ist daher nicht intransparent und folglich auch nicht nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als unwirksam anzusehen (a.A. LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, r+s 2020, 686; dazu auch Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. AVB BS 2002 Rn. 12 ff.; Armbrüster, r+s 2020, 507, 509 in einer Anm. zu OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, r+s 2020, 506; Rixecker in Schmidt, COVID 19 2.

  • LG Oldenburg, 14.10.2020 - 13 O 2068/20

    Kein Anspruch eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung während

    Für eine abschließende Auflistung spricht zudem, dass in Ziff. 1.2 AVB keine Öffnungsklausel etwa in Form der Verwendung des Wortes "insbesondere", "u.a." oder "beispielsweise" enthalten ist (Günther, Anm. zum Beschl. des OLG Hamm v. 15.07.2020 (20 W 21/20), FD-VersR 2020, 431078).

    Beides zusammen macht es dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich, dass der Versicherer, um das Risiko im erträglichen Rahmen zu halten, nur für die in den Bedingungen benannten Erreger und Krankheiten einstehen will, nicht jedoch für die bei Vertragsschluss unbekannten Erreger (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2020 (20 W 21/20), Noll, jurisPR-VersR 4/2020 Anm. 1).

  • LG Darmstadt, 10.02.2021 - 26 O 296/20

    Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer

    Nach diesen Maßstäben verdient jedenfalls eine Auslegung von § 1 Nr. 2 AVB-BS nicht den klaren Vorzug (vgl. BGH, NJW 2002, 3232) dahin, dass der Katalog abschließend ist, weil jedenfalls eine Auslegung als nicht abschließende, lediglich exemplarische Auflistung einzelner Krankheiten und Krankheitserreger gut vertretbar erscheint (vgl. dazu und dem folgenden insbesondere auch: Armbrüster, r+s 2020, 506; LG Darmstadt, BeckRS 2020, 35645 Rn. 41 ff.).

    Wegen dieses Verstoßes gegen das Transparenzgebot wäre eine Beschränkung des Versicherungsschutzes auf die in den AVB-BS namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger jedenfalls gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (vgl. Armbrüster, r+s 2020, 506; LG München I, COVuR 2020, 640 Rn. 79 ff.).

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Rechtsprechung
   LG Essen, 16.06.2020 - 18 O 150/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20877
LG Essen, 16.06.2020 - 18 O 150/20 (https://dejure.org/2020,20877)
LG Essen, Entscheidung vom 16.06.2020 - 18 O 150/20 (https://dejure.org/2020,20877)
LG Essen, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 18 O 150/20 (https://dejure.org/2020,20877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistung aus Betriebsschließungsversicherung bei Existenzgefährdung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2020, 506

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20

    Corona: Kein Anspruch auf Leistung aus Betriebsschließungsversicherung

    Dies folgt eindeutig aus dem Wortlaut von Ziffer 2 der BV-BS, wonach meldepflichtige Krankheiten bzw. meldepflichtige Krankheitserreger "im Sinne dieses Vertrags (...) nur die im Folgenden aufgeführten" sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, VersR 2020, 1103; LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20, BeckRS 2020, 17736, Rn. 3; LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020, - 4 O 215/20, VersR 2020, 1104, 1105).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.12.2020 - 2 O 4499/20

    (Kein) Versicherungsschutz in Betriebsschließungsversicherung bei SARS-CoV-2

    Entsprechendes gilt für das Fehlen einer Formulierung, die eindeutig auf den Ausschluss einer Öffnung hinweist (so aber wohl LG Essen Urt. v. 11.11.2020 - 18 O 180/20, BeckRS 2020, 34553), wie z.B. "ausschließlich" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - I-20 W 21/20, r+s 2020, 506, vorgehend LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20, r+s 2020, 506; LG Köln Urt. v. 26.11.2020 - 24 O 262/20, BeckRS 2020, 35063: "nur die im Folgenden aufgeführten ...").
  • LG Essen, 21.10.2020 - 18 O 167/20

    Betriebsschließungsversicherung, COVID-19, Corona

    Die Formulierung unterscheidet sich zwar etwas von dem bereits vom OLG Hamm entschiedenen Fall (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - I-20 W 21/20; LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20), in der die Formulierung "nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG) Krankheiten und Krankheitserreger" gewählt wurde.
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.12.2020 - 2 O 5654/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

    Entsprechendes gilt für das Fehlen einer Formulierung, die eindeutig auf den Ausschluss einer Öffnung hinweist (so aber wohl LG Essen Urt. v. 11.11.2020 - 18 O 180/20, BeckRS 2020, 34553), wie z.B. "ausschließlich" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - I-20 W 21/20, r+s 2020, 506, vorgehend LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20, r+s 2020, 506; LG Köln Urt. v. 26.11.2020 - 24 O 262/20, BeckRS 2020, 35063: "nur die im Folgenden aufgeführten ...").
  • AG Darmstadt, 26.08.2020 - 306 C 139/20

    Kein Versicherungsschutz für Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie

    Deshalb ist es in der Gesamtschau auch unschädlich, dass der Klausel wiederum im Unterschied zu der Formulierung, über welche das LG Essen (Beschluss vom 16.06.2020, 18 O 150/20, zitiert nach juris) und nachfolgend das OLG Hamm (Beschluss vom 15.07.2020, 20 W 21/20, zitiert nach juris) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu entscheiden hatte, kein ausdrückliches "nur" zu entnehmen ist.
  • LG Essen, 03.02.2021 - 18 O 238/20

    Betriebsschließungsversicherung

    Die Formulierung unterscheidet sich zwar etwas von dem bereits vom OLG Hamm entschiedenen Fall (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - I-20 W 21/20; LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20), in der die Formulierung "nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG) Krankheiten und Krankheitserreger" gewählt wurde.
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