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SG Ulm, 20.01.2009 - S 1 KR 460/08 |
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Verfahrensgang
- SG Ulm, 20.01.2009 - S 1 KR 460/08
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 KR 551/09
- BSG, 04.04.2012 - B 12 KR 12/10 R
Wird zitiert von ...
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 KR 551/09
Kranken- und Pflegeversicherung - Arbeitslosengeld II-Bezug - Beitragsbemessung - …
Hiergegen hat der Kläger am 08. Februar 2008 beim Sozialgericht Ulm (SG) Klage erhoben (Az: S 1 KR 460/08) und zugleich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen bzw herzustellen und die Vollstreckung aus den angefochtenen Bescheiden im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage auszusetzen (Az: S 1 KR 461/08 ER).Auf die beim Landessozialgericht (LSG) am 21. Mai 2008 erhobene Beschwerde, hat das LSG in dem Verfahren L 5 KR 2405/08 ER-B mit Beschluss vom 21. Juli 2008 den Beschluss des SG vom 07. Mai 2008 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage in dem Verfahren S 1 KR 460/08 angeordnet und zur Begründung ausgeführt, der Kläger habe in der hier streitigen Zeit lediglich Alg-II-Leistungen bezogen und keine weiteren sonstigen Einnahmen mehr gehabt.