Rechtsprechung
SG Heilbronn, 20.12.2017 - S 1 R 219/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses in Pflanzen und Pflücken von Beeren!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Erntehelferin nicht sozialversichert - Inhaber eines Biohofs spart trickreich Sozialversicherungsbeiträge einer Obstpflückerin
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialversicherungspflicht: Tätigkeiten im Bereich der Beerenernte und Pflege der Pflanzen sind als einheitliche Beschäftigung in der landwirtschaftlichen Produktion zu werten - Keine Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses in Pflanzen und Pflücken von Beeren
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Vom Pflanzen und Pflücken: Warum Äpfel und Birnen vergleichbar sind
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 20.12.2017 - S 1 R 219/17
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 4 BA 38/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 28/10 R
Rentenversicherungspflicht - Betreuung psychisch Kranker in einer Einrichtung …
Auszug aus SG Heilbronn, 20.12.2017 - S 1 R 219/17
Bei der Auslegung des § 8 SGB IV besteht in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Einigkeit, dass alle von einem Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen unabhängig von deren arbeitsvertraglicher Gestaltung für die Beurteilung der Geringfügigkeit als Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit als einheitliche Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV anzusehen sind (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2012, B 12 KR 28/10 R, m.w.N., in juris).