Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 29.08.2013 - S 1 SO 2004/13 |
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Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine Sozialhilfe bei Vermögen von mehr als 38000 Euro
- SG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Vorhandenes Vermögen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorhandenes Vermögen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Keine Sozialhilfe bei Vermögen von mehr als 38.000 EUR
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorhandenes Vermögen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe - Schwerbehinderte und schwer pflegebedürftige Klägerin muss anfallende Aufwendungen des Pflegedienstes selbst decken