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   SG Berlin, 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07 ER   

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https://dejure.org/2007,36801
SG Berlin, 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07 ER (https://dejure.org/2007,36801)
SG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07 ER (https://dejure.org/2007,36801)
SG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - S 102 AS 3626/07 ER (https://dejure.org/2007,36801)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Berlin, 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser Grundlage eine Mietpreisspanne zu erstellen (vgl. BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7 b AS 10/06 R - und - B 7 b AS 18/06 R - Hessisches LSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - L 7 AS 126/06 ER -).

    Bei der Bildung des räumlichen Vergleichsmaßstabes ist zu berücksichtigen, dass einem Hilfebedürftigen eine Aufgabe des sozialen Umfeldes grundsätzlich nicht zuzumuten ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 10/06 R).

  • LSG Hessen, 05.10.2006 - L 7 AS 126/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus SG Berlin, 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser Grundlage eine Mietpreisspanne zu erstellen (vgl. BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7 b AS 10/06 R - und - B 7 b AS 18/06 R - Hessisches LSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - L 7 AS 126/06 ER -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Berlin, 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser Grundlage eine Mietpreisspanne zu erstellen (vgl. BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7 b AS 10/06 R - und - B 7 b AS 18/06 R - Hessisches LSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - L 7 AS 126/06 ER -).
  • LSG Bayern, 27.09.2012 - L 8 AS 646/10

    Angemessenheitsprüfung, Kosten, Unterkunft, Heizung, Unzumutbarkeit, Gesundheit

    Gewährleistet wird indes nicht der Verbleib in einer konkreten Unterkunft oder dem unmittelbaren Wohnumfeld; vielmehr soll sozialer Entwurzelung oder einer Entwertung als elementar qualifizierter Kontakte und Lebensgewohnheiten vorgebeugt werden (SG Berlin 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07 ER); ein Umzug innerhalb des örtlichen Vergleichsraums ermöglicht wegen der für die Vergleichsraumbildung vorausgesetzten Vernetzung, soziale Bindungen auch nach Umzügen aufrecht zu erhalten (BSG 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R).
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