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   SG Marburg, 06.08.2009 - S 11 KA 430/09 ER   

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https://dejure.org/2009,5488
SG Marburg, 06.08.2009 - S 11 KA 430/09 ER (https://dejure.org/2009,5488)
SG Marburg, Entscheidung vom 06.08.2009 - S 11 KA 430/09 ER (https://dejure.org/2009,5488)
SG Marburg, Entscheidung vom 06. August 2009 - S 11 KA 430/09 ER (https://dejure.org/2009,5488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87 Abs 1 S 1 SGB 5, § 87b Abs 1 SGB 5, Art 12 Abs 1 GG, § 86b Abs 2 SGG
    (Kassenärztliche Vereinigung - Honorarvertrag 2009 - unterdurchschnittlich abrechnende Arztpraxen - Grundsätze der BSG-Rechtsprechung über Wachstumsmöglichkeiten - Regelleistungsvolumina in Höhe des Fachgruppendurchschnitts - Anordnungsgrund iS des § 86b Abs 2 SGG - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Regelleistungsvolumens im Fachgebiet der Radiologie bei Vorliegen einer Abrechnungsgenehmigung für die betriebenen Geräte; Einstweiliger Rechtsschutz bei honorarvertraglichen Bestimmungen als Streitgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteigerung und Regelleistungsvolumina; Medizinrecht

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Arztpraxis mit unterdurchschnittlicher Fallzahl im Referenzquartal muß Möglichkeit zur Umsatzsteigerung haben

  • eep-law.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Auch nach der Honorarreform: Unterdurchschnittliche Praxen dürfen wachsen!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unterdurchschnittlich abrechnenden Arztpraxen ist ein Regelleistungsvolumen (RLV) in Höhe des Durchschnitts der Fachgruppe zu gewähren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 189/10

    Ein einer radiologischen Gemeinschaftspraxis zugewiesenes Regelleistungsvolumen

    Das SG Marburg (Beschluss vom 06.08.2009, Az. S 11 KA 430/09 ER) gab diesem Antrag insoweit statt, als Leistungen im Fachgebiet der Radiologie bis zur Höhe des Fachgruppendurchschnitts zu vergüten seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird ergänzend Bezug genommen auf die Prozessakten, insbesondere auch die Sitzungsniederschrift zum Termin vom 24.08.2010, sowie die beigezogenen Prozessakten zum einstweiligen Anordnungsverfahren (SG Marburg, S 11 KA 430/09 und Hessisches LSG, S 4 KA 77/09 B ER, SG Marburg, Beschluss vom 01.09.2010 - S 11 KA 604/10 ER), die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Das Gericht hält insoweit an seiner Rechtsprechung, Beschluss vom 06.08.2009, Az.: S 11 KA 430/09 ER sowie Beschluss vom 01.09.2010, S 11 KA 604/10 ER ausdrücklich fest.

    Dies hält das Gericht im Anschluss an seine Rechtsprechung (Beschluss vom 06.08.2009 - S 11 KA 430/09 ER und Beschluss vom 01.09.2010 - S 11 KA 604/10 ER) für rechtswidrig (insofern abweichend, aber ohne Thematisierung der aufgezeigten Problematik die Beschwerdeentscheidung LSG Hessen, Beschluss v. 21.12.2009 - L 4 KA 77/09 B ER - vgl. a. Engelhard, aaO, Rdnr. 98).

  • SG Marburg, 01.09.2010 - S 11 KA 604/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarvertrag 2010 - Fortgeltung des

    Für die Quartale III/09 und IV/09 wurden ihr seitens des Hessischen Landessozialgerichts jeweils Regelleistungsvolumina auf der Grundlage einer Fallzahl von 1500 Fällen zugebilligt (HLSG, Beschluss vom 21.12.2009, Az.: L 4 KA 77/09 B ER, vorhergehend SG Marburg, Beschluss vom 06.08.2009, Az.: S 11 KA 430/09 ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird ergänzend Bezug genommen auf die Prozessakte sowie die beigezogenen Akten zu den Aktenzeichen S 11 KA 430/09 ER, L 4 KA 77/09 B ER, S 10 KA 188/10 ER, S 11 KA 453/10 ER, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Das Gericht hält insoweit an seiner Rechtsprechung, Beschluss vom 06.08.2009, Az.: S 11 KA 430/09 ER ausdrücklich fest.

    Dies hält das Gericht im Anschluss an seine Rechtsprechung (Beschluss vom 06.08.2009 - S 11 KA 430/09 ER) für rechtswidrig (insofern abweichend, aber ohne Thematisierung der aufgezeigten Problematik die Beschwerdeentscheidung LSG Hessen, Beschl. v. 21.12.2009 - L 4 KA 77/09 B ER - vgl. a. Engelhard, aaO., Rdnr. 98).

  • LSG Hessen, 22.02.2012 - L 4 KA 6/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Bestimmung des einer neugegründeten

    Das SG Marburg (Beschluss vom 6. August 2009, Az. S 11 KA 430/09 ER) gab diesem Antrag insoweit statt, als Leistungen im Fachgebiet der Radiologie bis zur Höhe des Fachgruppendurchschnitts zu vergüten seien.
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