Rechtsprechung
SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sozialhilfe, Kostenersatz des Betreuer, Vermögensschonbetrag, Mitteilungspflichten des Betreuers, Betreuerhaftung, grobe Fahrlässigkeit
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unrechtmässig erhaltene Sozialleistungen und die Betreuerhaftung
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 56
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
Aufhebung für die Vergangenheit, Jahresfrist, Vorverlagern des …
Auszug aus SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16
Dies ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich bestimmt ergibt sich jedoch aus historischer und systematischer Auslegung (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. November 2014 - L 8 SO 5/14,juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 17/08
Sozialhilfe
Auszug aus SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16
Auch aus Sozialleistungen angespartes Vermögen ist nach § 90 Abs. 1 SGB XII einzusetzen; dies gilt auch aus angespartem Geld aus nicht verbrauchten Sozialhilfeleistungen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 17/08, juris). - VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576
Sozialhilfe, Kostenersatzpflicht eines Betreuers von Hilfeempfängern für zu …
Auszug aus SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16
In entsprechender Anwendung des § 103 SGB XII setzt der Ersatzanspruch tatbestandlich voraus, dass die zu Unrecht erbrachten Leistungen durch ein sozialwidriges Verhalten herbeigeführt worden sind (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 12 B 99.2576 , juris).
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 12 AS 4994/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Bausparvertrag - …
Auszug aus SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16
Entsprechend ist auch im Erstattungsfall bzw. bei der hier streitigen Kostenersatzpflicht die gesamte überbezahlte Leistung zurückzufordern ohne Beschränkung auf die Höhe des verwertbaren Vermögens (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2011 - L 12 AS 4994/10, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - L 20 B 135/08
Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem …
Auszug aus SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16
Einen Anspruch auf Kostenersatz des Trägers der Sozialhilfe begründet ein Verhalten deshalb dann, wenn es aus Sicht der Gemeinschaft, die - was die Sicherstellung von Mitteln fur die Hilfeleistung in Notlagen angeht - eine Solidargemeinschaft bildet, zu missbilligen ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.11.2008- L 20 B 135/08 SO). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - L 20 SO 373/11
Sozialhilfe
Auszug aus SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16
Die Klägerin ist weder Versicherte noch Leistungsempfängerin (vgl. Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.10.2011, L 20 SO 373/11 B.