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   SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07   

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https://dejure.org/2010,4631
SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07 (https://dejure.org/2010,4631)
SG Detmold, Entscheidung vom 09.04.2010 - S 12 AS 126/07 (https://dejure.org/2010,4631)
SG Detmold, Entscheidung vom 09. April 2010 - S 12 AS 126/07 (https://dejure.org/2010,4631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Gewährung von Schulbeförderungskosten für Mitglieder leistungsberechtigter Haushalte; Anspruch eines Berechtigten auf Leistungen bei unabweisbarem, laufendem, nicht nur einmaligem und besonderem Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte - Hartz IV - unzumutbare Härte

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten für Schülermonatskarte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kosten einer Schüler-Monatskarte durch ARGE

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen - Gericht setzt erstmals Härtefallgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts um

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Schülerfahrkarte durch die ARGE / Jobcenter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07
    Die Beigeladene schließt sich dem Antrag der Beklagten an und verweist darauf, dass im Hinblick auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28.10.2009 (Az. B 14 AS 44/08 R) eine Übernahme der Fahrtkosten aus Sozialhilfemitteln nicht in Betracht komme.

    Wenngleich sich bei Art. 12 Grundgesetz und den vorgenannten Schulgesetzen der Teilhabeanspruch vornehmlich auf den gleichberechtigten Zugang zur Bildungseinrichtung richtet (vergleiche zu Art. 12 Grundgesetz, BSG, Urteil vom 28.10.2009 Aktenzeichen B 14 AS 44/08 R), wäre dieses Teilnahmerecht ohne die Gewährleistung der hierfür notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen, wertlos und verkäme zur leeren Hülse.

    Für die von den Klägern begehrten Leistungen der Schülerbeförderung fehlt es im System der Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II an einer Anspruchsgrundlage (BSG Urteil vom 28.10.2009, Az. B 14 AS 44/08 R).

    Es fehlt insoweit eine besondere atypische Lebenslage, die eine Nähe zu den anderen im 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buchs geregelten Bedarfslagen, den unter Geltung des BSHG so bezeichneten "Hilfen in besonderen Lebenslagen" aufzuweisen hat (BSGE 97, 242 = SozR 4 - 4200 § 20 Nr. 1, jeweils Rdnr. 21 ff.; BSG Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 44/08 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07
    Zur Deckung eines dauerhaften besonderen Bedarfs ist die Gewährung eines Darlehens hingegen ungeeignet (vgl. auch BSGE 97, 242 (248 ff. Rdnr. 30)).

    Eine abweichende Festsetzung der pauschalierten Regelleistungen nach § 20 SGB II wegen atypischer Bedarfslagen, wie sie für die Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buchs die Normen des § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II ermöglicht, sieht das Zweite Buch nicht vor (vgl. BSGE 97, 242).

    Es fehlt insoweit eine besondere atypische Lebenslage, die eine Nähe zu den anderen im 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buchs geregelten Bedarfslagen, den unter Geltung des BSHG so bezeichneten "Hilfen in besonderen Lebenslagen" aufzuweisen hat (BSGE 97, 242 = SozR 4 - 4200 § 20 Nr. 1, jeweils Rdnr. 21 ff.; BSG Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 44/08 R).

  • VG Minden, 14.01.2008 - 2 K 1489/07
    Auszug aus SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07
    Den hiergegen eingelegten Widerspruch wies die Stadt T mit Widerspruchsbescheid vom 04.07.2007 zurück und die nachfolgende Klage wies das Verwaltungsgericht Minden mit Urteil vom 14. Januar 2008 (Az 2 K 1489/07) ab.

    Bereits das Verwaltungsgericht Minden habe in seinem Urteil vom 14.01.2008 (Az. 2 K 1489/07) ausgeführt, dass eine objektive Gefährlichkeit für die Benutzung des Schulwegs per Fahrrad nicht gegeben sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den der Verwaltungsakte der Beklagten, sowie des ebenfalls beigezogenen Urteils des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Januar 2008 (Az. 2 K 1489/07), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07
    Auch könne ein Anspruch der Kläger nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) hergeleitet werden.

    jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07
    Das Grundgesetz hat - wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Zusammenhang mit dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit hervorgehoben hat (BVerfGE 4, 7(15);27, 344(351)) - die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden.
  • Drs-Bund, 01.03.2007 - BT-Drs 16/4486
    Auszug aus SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07
    Dabei ist sicherzustellen, dass der Zugang zur Bildung nicht nur formal gleichberechtigt allen Kindern und Jugendlichen offen steht - wie dies beispielsweise in § 1 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Ausdruck kommt - sondern dass auch die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Angebote tatsächlich beanspruchen zu können (Bundestags-Drucksache 16/4486).
  • Drs-Bund, 09.05.2007 - BT-Drs 16/5253
    Auszug aus SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07
    So haben zum Beispiel Kinder aus der oberen Einkommensschicht bei gleichen kognitiven Fähigkeiten eine sechsmal höhere Chance, ein Gymnasium zu besuchen, als jene aus unteren bis mittleren Einkommensschichten (Bundestags-Drucksache 16/5253).
  • SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf

    Dabei kommt Bildung als Instrument zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehung und der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben eine Schlüsselrolle zu, da sie eine besondere Bedeutung sowohl für die persönliche Entwicklung des Einzelnen als auch der Gesellschaft hat (vgl. SG Detmold, Urteil vom 9. April 2010 - S 12 AS 126/07, sowie die Ausführungen des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2007, Az. L 7 AS 666/07 ER zur derzeitigen Chancenungleichheit beim Zugang zu Bildung abhängig von der Einkommensschicht der Eltern).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 19 A 590/08

    Vereinbarkeit der Bestimmung der Entfernungsgrenzen für einen allein von der

    Schülerfahrkostenrechtlich wird Schülern der Sekundarstufe II eine Wegstrecke bis 5 km letztlich unabhängig davon zugemutet, ob nach der Lebenserfahrung allgemein Schüler des entsprechenden Alters - in der Regel auch solche aus einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen - Wegstrecken in dieser Größenordnung heutzutage schultäglich und bei zeitlich unausweichlichen ungünstigen Witterungsverhältnissen nicht mehr zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen, wie das Sozialgericht Detmold in seinem (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 9.4.2010 - S 12 AS 126/07 - angenommen hat, durch das es den Klägern einen Anspruch auf Gewährung von Fahrtkosten ab Februar 2010 gegen den Träger von Leistungen nach dem SGB II aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG zugesprochen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2012 - L 12 AS 1030/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das vom Kläger zitierte anders lautende Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 09.04.2010 - S 12 AS 126/07 - sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da im dortigen Verfahren kein Anspruch auf Leistungen nach der Schülerfahrkostenverordnung bestanden habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 19 A 71/12
    Die von ihr zur Klagebegründung umfangreich zitierten Urteilspassagen sind dem Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 9. April 2010 - S 12 AS 126/07 - entnommen (juris Rdn. 16, 17, 22).
  • SG Lübeck, 23.09.2010 - S 21 AS 1077/10

    Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Weg zu und von einer

    Unter dem 27.05.2010 beantragte die Mutter des Antragstellers bei der Antragsgegnerin die Übernahme der Kosten der Schülermonatskarten ihres Sohnes für die Zeit nach dem Ende der Sommerferien 2010 und bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Detmold (Urteil v. 09.04.2010, S 12 AS 126/07).
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