Rechtsprechung
SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 95 II SGB V, § 103 IV 1 SGB V
1. Bis zur Dauer von einem Jahr kann ohne weiteres vom Fortbestand einer Praxis bzw. vom Vorhandensein eines Praxissubstrats ausgegangen werden, soweit nicht offenkundig oder ohne weiteres ersichtlich ist, dass die Praxis untergegangen ist. Nach Ablauf von zwei Jahren ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorhandenes Praxissubstrat nach einer Praxisnachfolge in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft nach Verzicht auf einen halben Vertragsarztsitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 27 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Zulassungen | Praxisnachfolge | Praxisnachfolge in überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft: Praxissubstrat
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 2/13 B
Vertragsärztliche Versorgung - Eignung eines Vertragsarztsitzes für …
Auszug aus SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13
Nach einem Zeitraum von mehr als einem Jahr, in dem keinerlei vertragsärztliche Leistungen mehr erbracht worden waren, kann angenommen werden, dass die noch vorhandenen Sachmittel keinen Bezug mehr zur vertragsärztlichen Tätigkeit aufweisen (vgl. BSG, Beschl. v. 05.06.2013 - B 6 KA 2/13 B - juris Rdnr. 7 ff.).Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, dieses unternehmerische Risiko in jedem Fall auszuschließen, ist nicht ersichtlich (vgl. BSG, Beschl. v. 05.06.2013 - B 6 KA 2/13 B - juris Rdnr. 10).
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz …
Auszug aus SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13
Eine generelle Festlegung, nach welcher Zeitspanne eine fortführungsfähige Praxis nicht mehr existiert, hat das BSG jedoch nicht getroffen, sondern dies von der Bewertung der gesamten Umstände des Einzelfalles abhängig gemacht (vgl. BSG, Urt. v. 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 13 = NZS 2014, 352 = GesR 2014, 290 = ZMGR 2014, 202 = USK 2013-112, juris Rdnr. 33 ff. m.w.N.).Eine Ausnahme gilt, sofern dem Vornahmebegehren - was vorliegend aber nicht der Fall ist - notwendigerweise eine Abwehrklage in Gestalt einer Drittanfechtung der Begünstigung des für die Praxisnachfolge ausgewählten Bewerbers vorangehen muss (vgl. BSG, Urt. v. 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - a.a.O. Rdnr. 30).
- LSG Bayern, 18.12.2012 - L 12 KA 119/12
Die Fortführungstätigkeit einer Praxis setzt zunächst voraus, dass der …
Auszug aus SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13
Für die Zwischenzeit ist eine substantiierte Darlegung der Fortführungsfähigkeit durch den Vertragsarzt zu verlangen (vgl. LSG Bayern, Beschl. v. 18.12.2012 - L 12 KA 119/12 B ER - juris Rdnr. 32).Ähnlich wie hier ist auch das LSG Bayern der Auffassung, dass einiges für eine zeitabschnittsweise Betrachtung spreche, die innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr nach dem Ende der Zulassung von einer generellen Fortführungsfähigkeit ausgeht, nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende der Zulassung in Hinblick auf § 81 Abs. 5 SGB V eine Fortführungsfähigkeit verneint und in der Zwischenzeit eine substantiierte Darlegung der Fortführungsfähigkeit durch den Vertragsarzt verlangt (vgl. LSG Bayern, Beschl. v. 18.12.2012 - L 12 KA 119/12 B ER - juris Rdnr. 32).
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R
Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit …
Auszug aus SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13
Die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes hat keine konstitutive Wirkung in der Weise, dass für das Verfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V im Sinne einer Fiktion oder einer unwiderleglichen Vermutung von der Existenz einer fortzuführenden Praxis auszugehen wäre (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 5, juris Rdnr. 40). - BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei …
Auszug aus SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13
Für eine Gemeinschaftspraxis gilt Vergleichbares, nämlich dass hier eine Anknüpfung an die gemeinsam ausgeübte Tätigkeit noch möglich sein muss (vgl. BSG, Urt. v. 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3 = MedR 2008, 305 = GesR 2008, 304 = USK 2007-116, juris Rdnr. 19). - LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
Fortführungsfähigkeit einer Praxis, Nachbesetzung, Nachfolgezulassung, Zeitpunkt
Auszug aus SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit der Praxis bei Vornahmeklagen, soweit nicht eine Drittanfechtung im Raum steht, ist daher der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 09.07.2014 - L 12 KA 57/13 - juris Rdnr. 31).