Rechtsprechung
   SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 701/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hessen

    § 95 Abs 1 SGB 5, § 24 Ärzte-ZV vom 14.11.2003, § 24 Ärzte-ZV vom 22.12.2006, § 15a EBM-Ä, § 15a EKV-Ä
    Vertragsärztliche Versorgung - Abgrenzung - Zweigpraxis von ausgelagerten Praxisräumen - Verbesserung der Versorgung iS von § 24 Ärzte-ZV nF

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Bedarfsprüfung bei der ärztlichen Zweigpraxis?" von RAin Anke Harney und RAin Sandra Müller, original erschienen in: NZS 2008, 286 - 292.




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Wird zitiert von ... (10)  

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R  

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    2007 - S 12 KA 701/06 - juris RdNr 54, ebenso Urteil vom 10.12.2008 - S 12 KA 115/08 - juris RdNr 22; Wollersheim, GesR 2008, 281, 283; Pawlita aaO, § 95 RdNr 239; unklar Orlowski/ Halbe/ Karch, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, aaO, S 97, 98).

    Dem entspricht jedenfalls im Kern die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung, welche eine Verbesserung ("wenigstens") dann als gegeben ansieht, wenn eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation herbeiführt (SG Marburg, Urteil vom 7.3. 2007 - S 12 KA 701/06- juris RdNr 54, ebenso ua Urteil vom 5.11.2008 - S 12 KA 519/08 - juris RdNr 19; Pawlita aaO, § 95 RdNr 236; ebenso jetzt auch Schallen aaO, 7. Aufl. 2009, § 24 Ärzte-ZV RdNr 88; Bäune in Bäune/ Meschke/ Rothfuß, Kommentar zur Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, 2008, § 24 Ärzte-ZV RdNr 39).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08  

    Sonderbedarfszulassung und Zweigpraxen

    Auch das SG Marburg bejaht eine Verbesserung der Versorgung dann, wenn eine Bedarfslücke besteht, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot der Erreichbarkeit veränderte oder im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation herbeiführt (Urteil vom 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2245/08  

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Verbesserung der

    Ob eine Versorgungsverbesserung vorliege, hänge von verschiedenen Faktoren - beispielsweise der Anzahl der Ärzte, dem Stand der Krankenhausversorgung, der Bevölkerungsdichte, von Art und Umfang der Nachfrage und von der räumlichen Zuordnung auf Grund der vorhandenen Verkehrsverbindungen - ab, die für sich und in ihrer Abhängigkeit untereinander weitgehend unbestimmt seien (mit Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 7. März 2007 - S 12 KA 701/06 -, Pawlita in Juris PK - SGB V § 95 Rd. Ziff. 236 bis 244, anderer Ansicht Schallen, Ärzte-ZV 5. Auflage § 24 Rd.Ziff. 644 bis 654).

    Nicht jede weitere Eröffnung einer Praxis könne eine Verbesserung der Versorgung darstellen (Urteil vom 7. März 2007 - S 12 KA 701/06 -).

mehr
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auch das SG Marburg bejaht eine Verbesserung der Versorgung dann, wenn eine Bedarfslücke besteht, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot der Erreichbarkeit veränderte oder im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation herbeiführt (Urteil vom 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09  

    Notfalldienst auch am Ort der Zweigpraxis?

    Auch das SG Marburg bejaht eine Verbesserung der Versorgung dann, wenn eine Bedarfslücke besteht, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot der Erreichbarkeit veränderte oder im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation herbeiführt (Urteil vom 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 -).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09  

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der

    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55 f.).

  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 115/08  

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55 f.).

  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09  

    Vertragsärztliche Versorgung - Gründung einer Zweigpraxis - Orthopäde mit

    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55 f.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - Auslegung des Tatbestandsmerkmals

    Nach Auffassung des Sozialgerichts Marburg (Urt. v. 7. März 2007 - S 12 KA 701/06 -, veröffentlicht in juris) ist der Begriff der "Verbesserung" der Versorgung im Sinne des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV dahin zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" bestehen müsse, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden müsse, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation herbeiführe.
  • SG München, 11.12.2007 - S 28 KA 781/07  
    Diese Formulierung, die eine Bedarfsprüfung beinhaltet, wurde aber in den entgültigen Gesetzestext nicht übernommen, was darauf hindeutet, dass der Gesetzgeber die Eröffnung von Filialpraxen erleichtern und gerade keine Bedarfsprüfung mehr verlangen wollte (a.A. SG Magdeburg, Urteil vom 12.3.2007, S 12 KA 701/06, das in der Neufassung der Ärzte-ZV nur eine Abschwächung der bisherigen (harten) Bedarfsprüfung sieht).
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