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   SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10   

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SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10 (https://dejure.org/2010,18113)
SG Kassel, Entscheidung vom 24.11.2010 - S 12 KR 166/10 (https://dejure.org/2010,18113)
SG Kassel, Entscheidung vom 24. November 2010 - S 12 KR 166/10 (https://dejure.org/2010,18113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten aus dem Abrechnungsverhältnis zwischen Krankenhaus und Krankenkasse; Rechtliche Ausgestaltung der Abrechenbarkeit von Leistungen herangezogener Dritter nach § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10
    Die Behandlung sei damit auch mit der weiteren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06 R), wonach Dritte ihren Vergütungsanspruch nur gegen das Krankenhaus richten könnten, sofern es sich um Leistungen handele, die im Verhältnis zu der vom Krankenhaus zu erbringenden Hauptleistung lediglich ergänzende oder unterstützende Funktionen hätten, nicht abrechenbar gewesen.

    Zumindest ansonsten macht sich die Kammer letztlich auf der weiteren Grundlage der vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 aufgezeigten rechtlichen Grundsätze, die mit der Beklagten auch auf vollstationäre Krankenhausbehandlungen anzuwenden sind, sowie im Nachgang zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 in der Sache B 3 KR 17/06 R, das die Herleitungen im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts nach Auffassung der Kammer ausdrücklich stützt, bei alledem jedenfalls die Ausführungen der Beklagten vollinhaltlich zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach analog § 136 Abs. 3 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

  • LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07

    Ambulantes Operieren durch Niedergelassene im Krankenhaus

    Auszug aus SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10
    Nachdem das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 entschieden hatte, dass ein Krankenhaus hinsichtlich der Hauptleistung gegenüber einer Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch habe, wenn es die Hauptleistung, hier eine ambulante Operation, durch einen Arzt durchführen lasse, der nicht Beschäftigter des Krankenhauses sei, sondern niedergelassener Arzt und gegen dieses Urteil seitens des Krankenhauses beim BSG unter dem Aktenzeichen B 1 KR 13/08 R Revision eingelegt worden war, ist schließlich im vorliegenden Rechtsstreit mit Beschluss vom 20. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Rechtsstreits angeordnet worden.

    Zumindest ansonsten macht sich die Kammer letztlich auf der weiteren Grundlage der vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 aufgezeigten rechtlichen Grundsätze, die mit der Beklagten auch auf vollstationäre Krankenhausbehandlungen anzuwenden sind, sowie im Nachgang zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 in der Sache B 3 KR 17/06 R, das die Herleitungen im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts nach Auffassung der Kammer ausdrücklich stützt, bei alledem jedenfalls die Ausführungen der Beklagten vollinhaltlich zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach analog § 136 Abs. 3 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10
    Die Klage ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, die sich an die höchstrichterliche Rechtsprechung anlehnt, im Gleichordnungsverhältnis als allgemeine (echte) Leistungsklage (vgl. hierzu BSG in SozR 3 - 2500 § 39 Nr. 4, BSG, Urteil vom 17. Mai 2000, B 3 KR 33/99 R und zuletzt BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 11/01 R) zulässig.
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10
    Die Klage ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, die sich an die höchstrichterliche Rechtsprechung anlehnt, im Gleichordnungsverhältnis als allgemeine (echte) Leistungsklage (vgl. hierzu BSG in SozR 3 - 2500 § 39 Nr. 4, BSG, Urteil vom 17. Mai 2000, B 3 KR 33/99 R und zuletzt BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 11/01 R) zulässig.
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10
    Die Klage ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, die sich an die höchstrichterliche Rechtsprechung anlehnt, im Gleichordnungsverhältnis als allgemeine (echte) Leistungsklage (vgl. hierzu BSG in SozR 3 - 2500 § 39 Nr. 4, BSG, Urteil vom 17. Mai 2000, B 3 KR 33/99 R und zuletzt BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 11/01 R) zulässig.
  • SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 KR 495/06

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bestimmung der Behandlungsberechtigung durch

    Auszug aus SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10
    Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts Fulda im Urteil vom 19. Januar 2010, S 4 KR 495/06 (nicht veröffentlicht, Berufung anhängig beim Hessischen Landessozialgericht unter dem Az. L 1 KR 77/10) vermochte die Kammer insoweit nicht zu folgen, nachdem dieser eine von der vorgenannten Rechtsprechung, auch des BSG, abweichende Auffassung der Leistungen Dritter im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG zugrunde liegt, die die Kammer mit den Ausführungen der Beklagten zumindest bezogen auf das Jahr der hier streitigen Leistungserbringung, also das Jahr 2006, nicht zu teilen vermag.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 173/10

    Berücksichtigungsfähigkeit der durch einen Arzt für Neurochirurgie im Wege einer

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgehoben, dass das Krankenhaus eine chirurgische Abteilung vorhalte und der Bereich der streitigen Leistungen des hinzugezogenen Neurochirurgen nach dem Bescheid des Beklagten vom 22. November 2006 auch nicht ausdrücklich ausgenommen worden sei, so dass alle Leistungen hätten erbracht werden können, die zu diesem Fachgebiet zählten (den Versorgungsauftrag in einer entsprechenden Konstellation ebenfalls bejahend: SG Fulda, Urt. v. 19.01.2010 - S 4 KR 495/06 -, juris; offen gelassen, Abrechenbarkeit aber verneinend: SG Kassel, Urt. v. 24.11.2010 - S 12 KR 166/10 -, juris).

    Diese Sichtweise entspräche auch der - wohl in der Vergangenheit überwiegenden - Auffassung der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, einen Vergütungsanspruch vollstationärer Leistungen des Krankenhauses bei Durchführung der den Krankenhausaufenthalt als Hauptleistung bestimmenden Operation durch einen hinzugezogenen externen Vertragsarzt zu verneinen (vgl. etwa SG Kassel, Urt v. 24.11.2010 - S 12 KR 166/10 -, juris).

  • LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 341/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch bei Inanspruchnahme eines

    Ebenso wie das SG Darmstadt vertritt das SG Kassel (Urteile vom 24.11.2010 - S 12 KR 166/10; S 12 KR 103/10, S 12 KR 167/10, veröffentlicht in: KHR 2010, 207; S 12 KR 168/10), die Auffassung, dass das Krankenhaus nur dann einen Vergütungsanspruch habe, wenn es die Leistung durch eigene Angestellte erbringe.
  • SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 103/10

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Übernahme der Behandlungskosten

    S 12 KR 166/10.
  • SG Lüneburg, 20.11.2014 - S 9 KR 164/12
    Dieser Einschätzung folgend ist auch in der sozialgerichtli-chen Rechtsprechung die Auffassung verbreitet, dass ein Anspruch auf Vergütung vollstatio-närer Leistungen nicht besteht, wenn die den Krankenhausaufenthalt als Hauptleistung be-stimmende Operation durch einen hinzugezogenen externen Vertragsarzt durchgeführt wird (vgl. etwa SG Kassel, Urteil v. 24.11.2010 - S 12 KR 166/10 -, juris).
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