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   SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10   

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https://dejure.org/2012,5630
SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10 (https://dejure.org/2012,5630)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10 (https://dejure.org/2012,5630)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 26. März 2012 - S 12 KR 4737/10 (https://dejure.org/2012,5630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • sozialrechtsiegen.de

    Erstattung geleisteter Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung rechtsgrundlos geleisteter Versicherungszuschüsse

  • nwb.de (Kurzinformation)

    Erstattung rechtsgrundlos geleisteter Versicherungszuschüsse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Magdeburg, 27.03.2008 - 6 A 187/07
    Auszug aus SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10
    Die Erstattungspflicht entfällt danach erst dann, wenn das private Vertrauensschutzinteresse das öffentliche Interesse überwiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1985, Az.: 7 C 48/821 VG Magdeburg, Urteil vom 27.03.2008, Az.: 6 A 187/07).

    Dies ergibt sich aus den Regelungen der §§ 291, 288 BGB, die auf sozialrechtliche Erstattungsansprüche sinngemäß anzuwenden sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2006, Az.: B 3 KR 6/05 R / VG Magdeburg, Urteil vom 27.03.2008, Az.: 6 A 187/07).

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10
    Dies ergibt sich aus den Regelungen der §§ 291, 288 BGB, die auf sozialrechtliche Erstattungsansprüche sinngemäß anzuwenden sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2006, Az.: B 3 KR 6/05 R / VG Magdeburg, Urteil vom 27.03.2008, Az.: 6 A 187/07).
  • BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08

    Rechtsweg - Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

    Auszug aus SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10
    Die sachliche Zuständigkeit der Sozialgerichte für die vorliegende Klage ergibt sich aus § 51 SGG, da es sich bei dem vorliegend geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung der Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis handelt, welches sozialrechtliche Ansprüche zum Gegenstand hat (vgl. BAG, Beschluss vom 19.08.2008, Az.: 5 AZB 75/08).
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/81

    Vorliegen eines besonderen sozialrechtlichen Anspruchs des Arbeitnehmers gegen

    Auszug aus SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10
    Hinsichtlich der Vorgängerregelung zu den Beitragszuschüssen nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI in § 405 RVO hat das BSG ausgeführt, dass der Anspruch auf Beitragszuschuss sowohl sozialleistungsrechtliche als auch beitragsrechtliche als auch bürgerlich-rechtliche Elemente enthalte: "Den Leistungsansprüchen sind die Ansprüche auf Beitragszuschuss ähnlich, weil auch insoweit der Versicherte von einem Dritten einen finanzielle Leistung erhält, den zivilrechtlichen Ansprüchen sind sie in der Konstruktion verwandt, weil es sich um Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seine Arbeitgeber handelt, und mit den Beitragsansprüchen haben sie gemein, dass sie Teil des beitragsrechtlichen Finanzierungsgefüges sind" (BSG, Urteil vom 02.06.1982, Az.: 12 RK 66/81 Rz. 20).
  • LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 379/11

    Anspruch eines Rettungsdienstleisters auf Rückerstattung von an einen Notarzt

    Maßgeblich ist das Kondiktionsrecht der §§ 812 ff BGB einschließlich der §§ 818 Abs. 3, 819 BGB über die Entreicherung (entgegen SG Heilbronn, Urteil vom 26.03.2012, S 12 KR 4737/10, juris Rn 21 ff).

    Dies hat insbesondere zur Folge, dass entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin eine Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften über die Entreicherung in § 818 BGB und § 819 BGB nicht von vorherein ausgeschlossen ist (a.A. Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 26.03.2012, S 12 KR 4737/10, juris Rn. 21 ff., das frei darauf abstellt, ob das private Vertrauensschutzinteresse des Beitragszuschussempfängers das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage überwiegt).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2023 - L 11 KR 2099/22

    Krankenversicherung - Rückerstattung von irrtümlich geleisteten

    Eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bedürfe es nicht (Hinweis auf Hessisches LSG 30.10.2014, L 8 KR 379/11; SG Regensburg 14.02.2019, S 8 P 30/17; a.A. SG Heilbronn 26.03.2012, S 12 KR 4737/10).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU -

    Ein Wegfall der Bereicherung, sollte dieser überhaupt vorliegen, führt daher vorliegend nicht zum Wegfall des Rückerstattungsanspruchs für die Zeit vom 01.01.2010 bis einschließlich 30.06.2010 (vgl. hierzu auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2012 - L 7 AS 83/09, juris Rn. 64; SG Heilbronn, Urteil vom 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10, juris Rn. 26).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU -

    Ein Wegfall der Bereicherung, sollte dieser überhaupt vorliegen, führt daher vorliegend nicht zum Wegfall des Rückerstattungsanspruchs für die Zeit vom 01.01.2010 bis einschließlich 30.06.2010 (vgl. hierzu auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2012 - L 7 AS 83/09, juris Rn. 64; SG Heilbronn, Urteil vom 26.03.2012 - S 12 KR 4737/10, juris Rn. 26).
  • SG Magdeburg, 13.06.2018 - S 13 KR 270/13
    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist der Rückzahlungsanspruch der Beklagten und Widerklägerin nicht ausgeschlossen (vgl. hierzu insgesamt, SG Heilbronn vom 26. März 2012, S 12 KR 4737/10).
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