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   SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10 ER   

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https://dejure.org/2010,22117
SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10 ER (https://dejure.org/2010,22117)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 14.10.2010 - S 14 R 383/10 ER (https://dejure.org/2010,22117)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - S 14 R 383/10 ER (https://dejure.org/2010,22117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Arbeitgebereigenschaft eines Alleinunternehmensinhabers - Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags - Rechtsschein - Rechtsscheinshaftung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 28f Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen nach einer Betriebsprüfung ergangenen Bescheid über Sozialversicherungsbeiträge; Einordnung der Tätigkeit eines Fahrers als unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit; Möglichkeit der Schätzung der Höhe der Arbeitsentgelte durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen nach einer Betriebsprüfung ergangenen Bescheid über Sozialversicherungsbeiträge; Einordnung der Tätigkeit eines Fahrers als unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit; Möglichkeit der Schätzung der Höhe der Arbeitsentgelte durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehbarkeit einer Beitragsnachforderung

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Er muss auch für Beitragsverpflichtungen einstehen, wenn diese durch Handlungen eines alleingeschäftsführenden Dritten ohne sein Wissen begründet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.1986 - 9b RU 8/84 - SG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.08.1986 - S 1/9 Kr 136/76 -, NZA 1987, 141; entgegen SG Leipzig, Beschluss vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER -).

    Demgegenüber hat das SG Leipzig der Inhaberin eines Gaststättenbetriebes die Arbeitgebereigenschaft abgesprochen, weil diese zwar in der Gaststätte anwesend gewesen sei, jedoch die (illegalen) Geschäfte lediglich formal im eigenen Interesse, tatsächlich aber ausschließlich für eine zum Betrieb der Gaststätte (verdeckt) gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt und weder über Kapitalanteile an dieser Gesellschaft noch über Einfluss auf die Beschäftigten verfügt habe (SG Leipzig, Beschluss vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER -).

    Seine Rechtsauffassung ist im Hinblick auf die dieser im Wesentlichen entsprechenden, aktuellen Entscheidung des SG Leipzig vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER - vertretbar, so dass die Klage Aussicht auf Erfolg i. S. des § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2010 - L 4 KR 146/10
    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Eine aufschiebende Wirkung ergibt sich auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), da sich diese Regelung nur auf das Anfrageverfahren und nicht auf die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen von Betriebsprüfungen bezieht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.05.2010 - L 4 KR 146/10 B ER - Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 16.03.2010 - L 5 R 21/10 B ER -, vom 12.02.2010 - L 5 R 994/09 B ER - und vom 07.01.2010 - L 5 R 881/09 B ER -).

    Die Kammer hat zur Bemessung der Bedeutung der Sache für den Antragsteller entsprechend der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen die Hälfte der geltend gemachten Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 11.507,88 EUR zugrunde gelegt (vgl. Beschluss vom 19.05.2010 - L 4 KR 146/10 B ER -).

  • SG Frankfurt/Main, 13.08.1986 - S 1/9 KR 136/76
    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Er muss auch für Beitragsverpflichtungen einstehen, wenn diese durch Handlungen eines alleingeschäftsführenden Dritten ohne sein Wissen begründet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.1986 - 9b RU 8/84 - SG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.08.1986 - S 1/9 Kr 136/76 -, NZA 1987, 141; entgegen SG Leipzig, Beschluss vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER -).

    Das Sozialgericht (SG) Frankfurt a. M. hat einen geschäftsführenden Unternehmensinhaber selbst dann als beitragspflichtig betrachtet, wenn dieser lediglich von einem Hintermann vorgeschoben worden sei, der die beabsichtigten Geschäfte nicht selbst vornehmen dürfe oder wolle (SG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.08.1986 - S 1/9 Kr 136/76 -, NZA 1987, 141).

  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84

    Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Er muss auch für Beitragsverpflichtungen einstehen, wenn diese durch Handlungen eines alleingeschäftsführenden Dritten ohne sein Wissen begründet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.1986 - 9b RU 8/84 - SG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.08.1986 - S 1/9 Kr 136/76 -, NZA 1987, 141; entgegen SG Leipzig, Beschluss vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER -).

    Für einen Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der unmittelbar nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages wieder aus der Gesellschaft ausgeschieden war, hat das Bundessozialgericht bereits ausgesprochen, dass der Rechtsgrundsatz einer Rechtsscheinshaftung gleichermaßen im öffentlichen Recht gelte und als haftungsbegründender Tatbestand auch im Sozialrecht anwendbar sei (BSG, Urteil vom 12.11.1986 - 9b RU 8/84 - [JURIS Rn. 17]).

  • LSG Bayern, 12.02.2010 - L 5 R 994/09

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Scheinselbständigkeit - Schwarzarbeit -

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Eine aufschiebende Wirkung ergibt sich auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), da sich diese Regelung nur auf das Anfrageverfahren und nicht auf die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen von Betriebsprüfungen bezieht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.05.2010 - L 4 KR 146/10 B ER - Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 16.03.2010 - L 5 R 21/10 B ER -, vom 12.02.2010 - L 5 R 994/09 B ER - und vom 07.01.2010 - L 5 R 881/09 B ER -).
  • LSG Bayern, 07.01.2010 - L 5 R 881/09

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - keine aufschiebende Wirkung der Klage

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Eine aufschiebende Wirkung ergibt sich auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), da sich diese Regelung nur auf das Anfrageverfahren und nicht auf die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen von Betriebsprüfungen bezieht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.05.2010 - L 4 KR 146/10 B ER - Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 16.03.2010 - L 5 R 21/10 B ER -, vom 12.02.2010 - L 5 R 994/09 B ER - und vom 07.01.2010 - L 5 R 881/09 B ER -).
  • LSG Bayern, 21.10.2009 - L 5 KR 344/09

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - einstweiliger Rechtsschutz - Herstellen

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Das Gericht hat im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit davon abgesehen, die betroffenen Kranken-/Pflegeversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit bereits im Verfahren über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beizuladen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 21.10.2009 - L 5 KR 344/09 B ER - [JURIS Rn. 20]; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2006 - L 5 ER 189/06 KR - [Rn. 22]).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R -) kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein Summenbescheid zulässig war, darauf an, ob zum Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens bei einer Gesamtwürdigung der Summenbescheide für die Beklagte als unverhältnismäßig erscheinen musste und deshalb eine personenbezogene Feststellung der Beiträge geboten war.
  • LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 21/10

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - keine aufschiebende Wirkung der

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Eine aufschiebende Wirkung ergibt sich auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), da sich diese Regelung nur auf das Anfrageverfahren und nicht auf die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen von Betriebsprüfungen bezieht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.05.2010 - L 4 KR 146/10 B ER - Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 16.03.2010 - L 5 R 21/10 B ER -, vom 12.02.2010 - L 5 R 994/09 B ER - und vom 07.01.2010 - L 5 R 881/09 B ER -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2006 - L 5 ER 189/06

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Ausscheiden aus freiwilliger

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10
    Das Gericht hat im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit davon abgesehen, die betroffenen Kranken-/Pflegeversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit bereits im Verfahren über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beizuladen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 21.10.2009 - L 5 KR 344/09 B ER - [JURIS Rn. 20]; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2006 - L 5 ER 189/06 KR - [Rn. 22]).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2010 - L 4 KR 505/10
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch;

    Sie könnte namentlich darauf gestützt werden, dass die Betroffene gegenüber Behörden, dem Steuerberater und den Arbeitnehmern im schriftlichen Verkehr als Betriebsinhaberin aufgetreten ist, sie sich hierzu sogar bekannt hat und Gründe der Rechtssicherheit dies erfordern (vgl. zur Eigenschaft eines "Strohmanns" als Arbeitgeber auch SG Hildesheim, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - S 14 R 383/10; SG Frankfurt a.M., Urteil vom 13. August 1986 - S 1 bis 9, KR 136/86).
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