Rechtsprechung
SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11 |
Zitiervorschläge
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - S 15 AL 385/11 (https://dejure.org/2013,49076)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 31.01.2013 - S 15 AL 385/11
- SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11
In diesem Rahmen ist ein subjektiver und kein objektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1996, Az. B 7 RAr 14/96). - LSG Baden-Württemberg, 05.03.2004 - L 8 AL 3169/03
Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11
Unter Berücksichtigung dessen ist vom Arbeitslosen insbesondere auch zu verlangen, dass er vom Inhalt der ihm zu übergebenden Merkblätter Kenntnis nimmt und, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, im Zweifelsfall bei der Beklagten nachfragt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2004, Az. L 8 AL 3169/03). - LSG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - L 9 AL 2836/03
Arbeitslosenhilfeanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11
Grobe Fahrlässigkeit ist zu bejahen, wenn der Betroffene schon einfache, nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb nicht beachtet hat, was in diesem Fall jedem einleuchten musste ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 2004, Az. L 9 AL 2836/03). - BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11
Für den konkreten Fall des Tragens eines Vollgesichtsschleiers im Gerichtssaal gilt daher, dass eine Ungebühr und damit eine Störung der Sitzung nicht vorliegt, wenn das Tragen des Schleiers lediglich aus religiösen Gründen erfolgt und auszuschließen ist, dass mit ihm zugleich Missachtung gegenüber der Richterbank oder anderen Anwesenden ausgedrückt werden soll (…vgl. Kissel/KM., a.a.O., § 175 Rdnr. 8) und solange der Beteiligte als Person identifizierbar bleibt (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006, Az. 2 BvR 677/05).
Rechtsprechung
SG Frankfurt/Main, 31.01.2013 - S 15 AL 385/11 |
Zitiervorschläge
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - S 15 AL 385/11 (https://dejure.org/2013,56672)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 31.01.2013 - S 15 AL 385/11
- SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11