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   SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10   

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https://dejure.org/2012,8183
SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10 (https://dejure.org/2012,8183)
SG Speyer, Entscheidung vom 24.01.2012 - S 15 U 40/10 (https://dejure.org/2012,8183)
SG Speyer, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - S 15 U 40/10 (https://dejure.org/2012,8183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - betriebliche Tätigkeit - gemischte Tätigkeit - Handlungstendenz - Körperreinigung - Rettungssanitäter - Sturz unmittelbar vor der Dusche - Dienststelle - Umstände ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls bei einem Rettungssanitäter; Ereignen des Unfalls unmittelbar vor der Dusche auf der Dienststelle vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit; Maßgeblichkeit der Notwendigkeit des Duschens aus hygienischen Gründen für ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - innerer/sachlicher Zusammenhang - Duschen eines Rettungssanitäters - Reinigung wegen starken Schwitzens nach Fahrradfahrt zur Arbeitsstelle - gemischte Tätigkeit - betriebliche Handlungstendenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stürzt ein Rettungssanitäter unmittelbar vor der Dusche auf der Dienststelle kann ein Arbeitsunfall vorliegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duschen als Herstellung der Einsatzfähigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sturz vor der Dusche auf der Dienststelle kann Arbeitsunfall sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stürzt ein Rettungssanitäter unmittelbar vor der Dusche auf der Dienststelle kann ein Arbeitsunfall vorliegen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unfall beim Duschen vor dem Einsatz - Rettungssanitäter ist versichtert

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rettungssanitäter sollten sauber sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz vor der Dusche auf der Dienststelle kann Arbeitsunfall darstellen - Dusche vor Dienstantritt diente als Herstellung der Einsatzfähigkeit für Tätigkeit als Rettungsassistent

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 515 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Die gemischten Tätigkeiten stehen unter Versicherungsschutz wenn sie dem Unternehmen wesentlich dienen, sie müssen ihm nicht überwiegend dienen (ständige Rechtsprechung BSG seit Urteil vom 31.08.1956, Az. 2 RU 129/54, BSGE 3, 240, 245; zuletzt in Urteil vom 18.11.2008, Az. B 2 U 31/07 R, UV-Recht aktuell 2009, 485).

    Nach diesen Grundsätzen wird ein Duschunfall bei einer Dienstreise als versichert angesehen, wenn das Duschen zur Erfrischung im Hinblick auf eine sich anschließende dienstliche Veranstaltung erfolgt (BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az. 2 RU 25/80, HVGBG VB 240/80), jedoch nicht bei einem Lehrer auf Klassenfahrt, bei dem das Duschen keinerlei pädagogischen Zusammenhang aufweist und für die weitere Aufsichtspflicht nicht notwendig war (BSG, Urteil vom 18.11.2008, aaO).

  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Die gemischten Tätigkeiten stehen unter Versicherungsschutz wenn sie dem Unternehmen wesentlich dienen, sie müssen ihm nicht überwiegend dienen (ständige Rechtsprechung BSG seit Urteil vom 31.08.1956, Az. 2 RU 129/54, BSGE 3, 240, 245; zuletzt in Urteil vom 18.11.2008, Az. B 2 U 31/07 R, UV-Recht aktuell 2009, 485).
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 146/75

    Essenseinnahme - Nebenverrichtung - Weg zur Betriebskantine -

    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    eine Drehtür (BSG, Urteil vom 22.06.1976, Az. 8 RU 146/75, Breith 1977, 303).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Die latente Gefahr des Ausrutschens in Duschräumen stellt jedoch eine allgemeine Gefahr dar (BSG, Urteil vom 27.07.1989, Az. 2 RU 3/89, NJW 1990, 70) und ist nicht auf eine besondere betriebliche Einrichtung oder bauliche Besonderheit in der Dienststelle des DRK L... zurück zu führen.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche

    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Dieses Bedürfnis tritt in den Hintergrund wenn die Reinigung erst zu hause vorgenommen wird und keine weitere dienstliche Tätigkeit ansteht, da es maßgeblich darauf ankomme, welcher in der Zukunft wirkende Gesichtspunkt den Betroffenen dazu veranlasst habe, sich einer Reinigung zu unterziehen (BSG, Urteil vom 04.06.2002, Az. B 2 U 21/01 R, BuW 2003, 698).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Diese subjektiven Vorstellungen müssen ihre Grundlage in den objektiven, dem Handelnden erkennbaren Umständen haben ( BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az. B 2 U 11/04 R , BSGE 94, 262 ) .
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Dies ist regelmäßig für Tätigkeiten anzunehmen, die zur vertraglich geschuldeten Arbeit gehören (BSG, Urteil vom 18.03.2008, Az. B 2 U 12/07 R, SozR 4 - 2700 § 135 Nr. 2 Rn 14).
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Nach diesen Grundsätzen wird ein Duschunfall bei einer Dienstreise als versichert angesehen, wenn das Duschen zur Erfrischung im Hinblick auf eine sich anschließende dienstliche Veranstaltung erfolgt (BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az. 2 RU 25/80, HVGBG VB 240/80), jedoch nicht bei einem Lehrer auf Klassenfahrt, bei dem das Duschen keinerlei pädagogischen Zusammenhang aufweist und für die weitere Aufsichtspflicht nicht notwendig war (BSG, Urteil vom 18.11.2008, aaO).
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 110/59
    Auszug aus SG Speyer, 24.01.2012 - S 15 U 40/10
    Eine versicherte Tätigkeit hat das BSG angenommen beim Baden in Gewässern nahe der Arbeitsstätte wenn die geleistete Betriebstätigkeit ein entsprechendes Bedürfnis - nicht Erfordernis - zumindest wesentlich mitbestimmt hat (Urteil vom 28.02.1962, Az. 2 RU 110/59, BSGE 16, 236).
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