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SG Detmold, 24.11.2008 - S 16 SO 15/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Detmold, 24.11.2008 - S 16 SO 15/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 16.07.2015 - 14 U 22/15
Rückforderung einer unmittelbar an den Schulträger als Leistungserbringer …
2008 (Geschäftsnummer: S 16 SO 15/08 ER), ab dem 01. Januar 2009 vorläufig die Kosten des Besuchs der ...-Schule B. L. als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bis zu einer rechtkräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu übernehmen."Ich übernehme entsprechend dem Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 24.11.2008 (Az.: S 16 SO 15/08 ER) vorläufig ab dem 01.01.2009 die Kosten der teilstationären Betreuung ihres Sohnes in der ... Schule in B. L. und zwar zunächst bis zum 31.05.2009.
Die Beiakten S 16 SO 15/08 Sozialgericht Detmold Bd. I bis IV und die Beiakten S 16 SO 29/08 Sozialgericht Detmold Bd. I bis II wurden beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
2008 (Geschäftsnummer: S 16 SO 15/08 ER) begründete Grundverhältnis zwischen Hilfeempfänger und Sozialleistungsträger rückwirkend ein.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08 Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Akten (Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Beigeladenen, Prozessakten des SG Detmold S 6 SO 122/08 ER und S 16 SO 15/08 ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 8 SF 7/13 Der Kläger war als überörtlicher Träger der Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen vom SG Detmold (S 16 SO 15/08 ER) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet worden, ab dem 1. Januar 2009 vorläufig die Kosten für den Besuch der in Niedersachsen liegenden E. -Schule, F., durch den 2002 geborenen Hilfebedürftigen G. als Leistung der Eingliederungshilfe bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu übernehmen.