Rechtsprechung
   SG Berlin, 16.12.2010 - S 163 U 562/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6709
SG Berlin, 16.12.2010 - S 163 U 562/09 (https://dejure.org/2010,6709)
SG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2010 - S 163 U 562/09 (https://dejure.org/2010,6709)
SG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - S 163 U 562/09 (https://dejure.org/2010,6709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - verhinderte Anwesenheit der Unternehmensleitung - Teilnahmemöglichkeit - betriebliche Weihnachtsfeier eines Organisationseinheit bzw eines Teams - Bowlen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer während des Besuchs eines Bowlingcenters anlässlich einer Weihnachtsfeier zugezogenen Schenkelhalsfraktur und einer Prellung als Arbeitsunfall; Eine von der Teamleitung initiierte und ohne ihre Anwesenheit stattfindende Weihnachtsfeier in einem ...

  • beck.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Weihnachtsfeier: Beinbruch ist versicherter Arbeitsunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Während der Weihnachtsfeier verunglückt - Gesetzliche Unfallversicherung bestreitet den betrieblichen Charakter der Veranstaltung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Weihnachtsfeier: Wer zahlt nach dem Unfall?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter auf Weihnachtsfeiern unfallversichert

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wie lange gilt der gesetzliche Unfallschutz auf einer Weihnachtsfeier?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.12.2010)

    Weihnachtsfeier: Wer zahlt nach dem Unfall?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletzung auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Berlin, 16.12.2010 - S 163 U 562/09
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG Urteil v. 9. Dezember 2003, B 2 U 52/02 R).

    Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität getragen werden (BSG Urteil v. 9. Dezember 2003, B 2 U 52/02 R und BSG Urteil v. 26. Oktober 2004, B 2 U 16/04 R).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus SG Berlin, 16.12.2010 - S 163 U 562/09
    Die als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erhobene Klage ist zulässig (vgl. BSG Urteil v. 15. Februar 2005, B 2 U 1/04 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus SG Berlin, 16.12.2010 - S 163 U 562/09
    Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität getragen werden (BSG Urteil v. 9. Dezember 2003, B 2 U 52/02 R und BSG Urteil v. 26. Oktober 2004, B 2 U 16/04 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht