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   SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15 ER   

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SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15 ER (https://dejure.org/2016,1917)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15 ER (https://dejure.org/2016,1917)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - S 17 AS 4258/15 ER (https://dejure.org/2016,1917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitssuche - Unionsbürger - Anwendung auch bei Nichtvorliegen eines materiellen Aufenthaltsrechts - kein Anspruch gegen Sozialhilfeträger.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Ausländern beim Aufenthalt zur Arbeitssuche im Hinblick auf Leistungen nach dem SGB II

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86b Abs 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU, § 2 Abs 2 Nr 1a FreizügG/EU, § 2 Abs 4 FreizügG/EU
    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für einen Unionsbürger mit einem Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Der Antragsteller ist nach der Entstehungsgeschichte der Ausschlussregelung, ihrem systematischen Zusammenhang und der teleologischen Bedeutung der benannten Vorschrift "Erst-Recht" von diesen Leistungen ausgeschlossen, wenn ihm wie aufgezeigt keine materielle Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU oder ein anderes Aufenthaltsrecht zur Seite steht (BSG, U.v. 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - dazu Terminbericht Nr. 54/15, juris).

    Im Rahmen seiner jüngsten Rechtsprechung hat das BSG den beigeladenen Sozialhilfeträger zur Leistungserbringung in dem Fall verurteilt, in welchem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gewährt werden dürfen, aber ein verfestigter Aufenthalt vorliegt (BSG, U.v. 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - dazu Terminbericht Nr. 54/15, juris).

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 - NJW 1997, 479).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen völlig untergeordneten und unwesentlichen Umfang darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl. u.a. EuGH, U.v. 3.6.1986 - 139/85 - juris; EuGH, U.v. 23.3.1982 - C-53/81, Celex-Nr. 61981CJ0053 - juris; EuGH, U.v. 18.7.2007 - C-213/05, Celex-Nr. 62005CJ0213 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - L 20 AS 1297/15

    AN-Eigenschaft

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Das künftige dreiwöchige Berufspraktikum stellt jedoch gerade ein solch kurzfristiges und für den Arbeitgeber unbedeutendes Beschäftigungsverhältnis ohne erkennbaren wirtschaftlichen Wert dar (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2015 - L 20 AS 1297/15 B ER, L 20 AS 1299/15 B ER PKH - juris, Rn. 13).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen völlig untergeordneten und unwesentlichen Umfang darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl. u.a. EuGH, U.v. 3.6.1986 - 139/85 - juris; EuGH, U.v. 23.3.1982 - C-53/81, Celex-Nr. 61981CJ0053 - juris; EuGH, U.v. 18.7.2007 - C-213/05, Celex-Nr. 62005CJ0213 - juris).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen völlig untergeordneten und unwesentlichen Umfang darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl. u.a. EuGH, U.v. 3.6.1986 - 139/85 - juris; EuGH, U.v. 23.3.1982 - C-53/81, Celex-Nr. 61981CJ0053 - juris; EuGH, U.v. 18.7.2007 - C-213/05, Celex-Nr. 62005CJ0213 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Dabei ist das Rechtsschutzbedürfnis als prozessuale Voraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. LSG Baden-Württemberg, B.v. 29.6.2015 - L 1 AS 2338/15 ER-B, L 1 AS 2358/15 B - juris, Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (BVerfG, B.v. 2.5.2005 - 1 BvR 569/05 - BVerfGE 5, 237, 242).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 - NJW 1997, 479).
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