Rechtsprechung
   SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17755
SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19 ER (https://dejure.org/2019,17755)
SG Münster, Entscheidung vom 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19 ER (https://dejure.org/2019,17755)
SG Münster, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - S 17 KR 1206/19 ER (https://dejure.org/2019,17755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Intensivpflege als Sachleistung durch häusliche Krankenpflege i.R.d. Pflegebedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich.

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Intensivpflege: Hat Versicherter gegen Krankenkasse Anspruch auf teureren Pflegedienst?

  • versr.de (Kurzinformation)

    Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

  • datev.de (Kurzinformation)

    Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit des Wechsels eines Pflegedienstes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 5 KR 605/15

    Schwerstbehindertes Kind erhält häusliche Krankenpflege

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    Im Unter-schied zur Regelungsanordnung, die auf die Erweiterung einer Rechtsposition gerichtet ist, bewirkt die Sicherungsanordnung eine Wahrung des bestehenden Zustands i.S.e. Siche-rung des status quo, so dass letztere angeordnet wird, um den Bestand zu schützen (Krodel, in: Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Aufl. 2017, Rn. 306; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.4.2015 - L 5 KR 605/15 ER-B - juris Rn. 42).

    In diesem Sinne ist eine lediglich summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage ausgeschlossen und eine abschließende Prüfung notwendig, wenn es um existenziell bedeutsame Leistungen der Krankenversicherung geht, es sei denn, dass dies aus Zeitgründen mit Blick auf den Eilcharakter des Verfahrens nicht in Betracht kommt; in letztgenannten Fällen ist eine Fol-genbetrachtung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Gü-ter des Antragstellers und der diesen drohenden Beeinträchtigungen ausschlaggebend (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.4.2015 - L 5 KR 605/15 ER-B - juris Rn. 44).

  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Service-Wohnen in einer

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    § 37 Abs. 4 SGB V erfasst also jene Fälle, in denen die Krankenkasse die Sachleistung nicht erbringen kann, weil sie z.B. nach der ersten Alternative über keine ausreichende Anzahl von geeigneten Pflegekräften verfügt, oder wenn nach der zweiten Alternative der Versicherte z.B. in seiner Person liegende Gründe aufweist, aufgrund derer nur eine spe-zielle Pflegekraft in Betracht kommt, die auch nicht vertraglich gegenüber der Kranken-kasse gebunden sein muss (vgl. BSG, Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R - juris Rn. 15).

    Dieses Wunschrecht der Antragstellerin ist leistungsrechtlich zu berücksichtigen und es korrespondiert mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ver-ankerten Selbstbestimmungsrecht (vgl. BSG, Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R - juris Rn. 32).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    So muss das Gericht unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung ste-henden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und seine Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - juris Rn. 36 sowie vom 12.2.2007 - L 10 B 35/06 KA ER - juris Rn. 40; vgl. insgesamt LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER - juris Rn. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    So muss das Gericht unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung ste-henden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und seine Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - juris Rn. 36 sowie vom 12.2.2007 - L 10 B 35/06 KA ER - juris Rn. 40; vgl. insgesamt LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER - juris Rn. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 14/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    So muss das Gericht unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung ste-henden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und seine Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - juris Rn. 36 sowie vom 12.2.2007 - L 10 B 35/06 KA ER - juris Rn. 40; vgl. insgesamt LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER - juris Rn. 45).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 47/79

    Beschaffung einer Krankenpflegeperson - Kreis der Krankenpflegefachkräfte -

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    Hat ein Versicherter zunächst den erforderlichen An-trag auf Gewährung der Sachleistung an die Krankenkasse gerichtet und sind die Voraus-setzungen der Leistungsgewährung erfüllt, ist die Krankenkasse jedoch nicht in der Lage, ihm eine der genannten Fachkräfte zu stellen, oder besteht Grund, von der Gestellung ei-ner solchen Fachkraft abzusehen, dann ist einerseits der Versicherte berechtigt, sich eine "Krankenpflegeperson" selbst zu beschaffen und von der Krankenkasse Erstattung der ihm dadurch erwachsenden Kosten zu fordern, und andererseits die Krankenkasse ver-pflichtet, ihm diese Kosten - in angemessener Höhe - zu erstatten; sein die häusliche Krankenpflege betreffender Sachleistungsanspruch wandelt sich damit in einen Kostener-stattungsanspruch um (vgl. BSG, Urteil vom 26.3.1980 - 3 RK 47/79 - juris Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    Da lediglich die innerhalb dieser For-men in § 86b Abs. 2 SGG formulierten Voraussetzungen für den Anordnungsgrund diffe-rieren, besteht zur Überzeugung des Gerichts letztlich kein striktes "Entweder/Oder" zwi-schen Regelungs- und Sicherungsanordnung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Münster, 21.06.2019 - S 17 KR 1206/19
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechts-schutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rech-ten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu ge-währen, wobei Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens stellt, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechts-schutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen ent-stehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 23ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht