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   SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16   

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SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16 (https://dejure.org/2022,19857)
SG Marburg, Entscheidung vom 01.08.2022 - S 18 KA 52/16 (https://dejure.org/2022,19857)
SG Marburg, Entscheidung vom 01. August 2022 - S 18 KA 52/16 (https://dejure.org/2022,19857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Hausarzt wehrt sich erfolgreich gegen mehrfache Plausibilitätsprüfung bezüglich derselben Quartale

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Honorarbescheide im Vertragsarztrecht ergehen - ungeachtet ihres Charakters als Verwaltungsakte im Sinne des § 31 SGB X - unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit, mithin als vorläufige Regelungen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, Rn. 25 Juris; BSG Urteil vom 31.10.2001, B 6 KA 16/00 R zitiert nach Juris).

    Im Grundsatz besteht bei Honorarkorrekturen kein Vertrauensschutz, da die Bestimmungen über die Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen, vertragsärztliche Honorarforderungen und -bescheide wegen sachlich-rechnerischer Fehler nachträglich zu korrigieren, die Regelung des § 45 SGB X verdrängen (vgl. BSG, a.a.O., B 6 KA 3/01 R, Rn. 26 Juris).

    Im Hinblick auf die Besonderheiten der Honorarverteilung kann ein Vertragsarzt nicht auf den Bestand eines Honorarbescheides, der vor einer endgültigen Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erteilt wurde, vertrauen (vgl. BSG, a.a.O., B 6 KA 3/01 R, Rn. 28 Juris).

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Dabei löst eine nach den Bestimmungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung rechtmäßige (Teil-) Aufhebung des Honorarbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), der Grundnorm des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs für den gesamten Bereich des Sozialrechts, eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung des Leistungsempfängers aus (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R - BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, zitiert nach Juris Rn. 11 m. w. N.).

    Dennoch wird nach der Rechtsprechung des BSG die Befugnis zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen aus Gründen des Vertrauensschutzes in einzelnen Fallkonstellationen begrenzt (vgl. BSG, a.a.O., B 6 KA 17/05 R, Rn. 14 Juris).

    Unter diese Fallkonstellationen fällt der Ablauf der Frist von vier Jahren seit Erlass des Quartalshonorarbescheides (BSG, a.a.O., B 6 KA 17/05 R, Rn. 14 Juris), der Verbrauch des Berichtigungsrechtes (BSG, a.a.O., B 6 KA 17/05 R, Rn. 15 Juris), das Unterlassen der Kassenärztlichen Vereinigung auf ihr bekannte Ungewissheiten hinzuweisen (BSG, a.a.O., B 6 KA 17/05 R, Rn. 16 Juris), die Duldung der Abrechnung fachfremder Leistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigung, sowie die Konstellation, dass die Fehlerhaftigkeit des Bescheides aus Umständen herrührt, die außerhalb des eigentlichen Bereichs einer sachlich-rechnerisch korrekten Honorarabrechnung und -verteilung liegen (BSG, a.a.O., B 6 KA 17/05 R, Rn. 17 Juris).

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 58/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Die vertragsärztlichen Bestimmungen zur Korrektur der Honorarbescheide stellen Sonderregelungen dar, die gemäß § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) in ihrem Anwendungsbereich die Regelung des § 45 SGB X verdrängen (vgl. BSG, Urteil vom 13.02.2019, B 6 KA 58/17 R, Rn. 14 Juris).

    Als klassische Abrechnungsprüfung stellt sie ein Verfahren dar, um aufgrund bestimmter Anhaltspunkte und vergleichender Betrachtungen im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit ärztlicher Abrechnungen aufzudecken (vgl. BSG, Urteil vom 13.02.2019, B 6 KA 58/17 R, Rn. 26 Juris).

  • LSG Hessen, 27.05.2015 - L 4 KA 50/12
    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Nicht hinreichend dargelegte, dokumentierte und nachgewiesene Leistungen sind als nicht erbracht bzw. als nicht erfüllt anzusehen und können nicht abgerechnet werden (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 27.05.2015, L 4 KA 50/12, Rn. 166 ff. Juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschluss vom 17.03.2016, B 6 KA 60/15, Juris).
  • BSG, 17.03.2016 - B 6 KA 60/15 B

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Streichung von

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Nicht hinreichend dargelegte, dokumentierte und nachgewiesene Leistungen sind als nicht erbracht bzw. als nicht erfüllt anzusehen und können nicht abgerechnet werden (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 27.05.2015, L 4 KA 50/12, Rn. 166 ff. Juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschluss vom 17.03.2016, B 6 KA 60/15, Juris).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Honorarbescheide im Vertragsarztrecht ergehen - ungeachtet ihres Charakters als Verwaltungsakte im Sinne des § 31 SGB X - unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit, mithin als vorläufige Regelungen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, Rn. 25 Juris; BSG Urteil vom 31.10.2001, B 6 KA 16/00 R zitiert nach Juris).
  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 22/14

    Vertragsarztrecht; Honorarrückforderung aufgrund einer Plausibilitätsprüfung;

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Vorliegend wurde dem Kläger in erheblichem Umfang Honorar für einen Anteil von Patientenidentitäten belassen, so dass Fehler bei der sachgerechten Ausübung des Schätzungsermessens nicht ersichtlich sind (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 30.11.2016, L 4 KA 22/14, Rn. 55 Juris).
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 6/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts und

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen muss der Vertragsarzt in diesen Fällen so genau wie möglich angeben und belegen (vgl. BSG, Urteil vom 15.07.2020, B 6 KA 13/19 R, Rn. 32 Juris; BSG, Urteil vom 13.05.2020, B 6 KA 6/19 R, Rn. 27 f. Juris jeweils m. w. N.).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Eine Beschränkung auf einen Teil des angegriffenen Bescheides bzw. auf einzelne Quartale muss ausdrücklich erfolgen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 23.02.2005, B 6 KA 77/03 R, Rn. 15, 17 Juris).
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus SG Marburg, 01.08.2022 - S 18 KA 52/16
    Die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen muss der Vertragsarzt in diesen Fällen so genau wie möglich angeben und belegen (vgl. BSG, Urteil vom 15.07.2020, B 6 KA 13/19 R, Rn. 32 Juris; BSG, Urteil vom 13.05.2020, B 6 KA 6/19 R, Rn. 27 f. Juris jeweils m. w. N.).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

  • SG München, 20.09.2022 - S 38 KA 114/18

    Honorarkürzungen infolge Berufsverbot

    So wird Vertrauensschutz bei einem Verbrauch des Berichtigungsrechts (BSG, Az B 6 KA 17/05 R), bei einem Unterlassen eines Hinweises seitens der Kassenärztlichen Vereinigung auf ihr bekannte Ungewissheiten (BSG, Az B 6 KA 17/05 R), bei unbeanstandeter Duldung der Abrechnung von umstrittenen Leistungen über einen längeren Zeitraum, woraus der betroffene Arzt den Schluss ziehen durfte, die KÄV stelle die Abrechnungsfähigkeit nicht in Frage, sowie bei der Konstellation, dass die Fehlerhaftigkeit des Bescheides aus Umständen herrührt, die außerhalb des eigentlichen Bereichs einer sachlich-rechnerischen korrekten Honorarabrechnung und-Verteilung liegen, angenommen (vgl. Auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2011, Az L 11 KA 67/06; SG Marburg, Urteil vom 01.08.2022, Az S 18 KA 52/16).
  • SG München, 20.09.2022 - S 38 KA 176/20

    Leistungen, Arzt, Versorgung, Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Bescheid,

    So wird Vertrauensschutz bei einem Verbrauch des Berichtigungsrechts (BSG, Az B 6 KA 17/05 R), bei einem Unterlassen eines Hinweises seitens der Kassenärztlichen Vereinigung auf ihr bekannte Ungewissheiten (BSG, Az B 6 KA 17/05 R), bei unbeanstandeter Duldung der Abrechnung von umstrittenen Leistungen über einen längeren Zeitraum, woraus der betroffene Arzt den Schluss ziehen durfte, die KÄV stelle die Abrechnungsfähigkeit nicht in Frage, sowie bei der Konstellation, dass die Fehlerhaftigkeit des Bescheides aus Umständen herrührt, die außerhalb des eigentlichen Bereichs einer sachlich-rechnerischen korrekten Honorarabrechnung und-Verteilung liegen, angenommen (vgl. auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2011, Az L 11 KA 67/06; SG Marburg, Urteil vom 01.08.2022, Az S 18 KA 52/16).
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