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   SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07   

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SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07 (https://dejure.org/2010,19181)
SG Dresden, Entscheidung vom 28.04.2010 - S 18 KR 602/07 (https://dejure.org/2010,19181)
SG Dresden, Entscheidung vom 28. April 2010 - S 18 KR 602/07 (https://dejure.org/2010,19181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtsozialversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Disponent und leitender Angestellter in einem Kfz-Meisterbetrieb der Eltern; Annahme einer abhängigen Beschäftigung bei einer Beschäftigung eines Familienangehörigen und Vermutung eines lediglich zum Schein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung einer Beschäftigung zwischen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • SG Dresden, 24.10.2007 - S 25 KR 633/05

    Streit über das Bestehen eines versicherungspflichtigen

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Die Beklagte blieb als im streitgegenständlichen Zeitraum zuständige gemäß § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB V Einzugsstelle auch nach dem Wechsel der Krankenkasse noch für die Feststellung der Versicherungspflicht für den zurückliegenden Zeitraum zuständig, in dem der Kläger bei ihr als Mitglied gemeldet war (vgl. Bundessozialgericht, vom 24.06.2008, Az. B 12 KR 24/07 R; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 25 KR 633/05).

    Gemeint ist damit bei der rückwirkenden Statusbeurteilung, dass die Mitunternehmerschaft bereits in dem der versicherungsrechtlichen Beurteilung unterliegenden fraglichen Zeitraum objektiv nach außen hin dokumentiert gewesen sein muss (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 25 KR 633/05).

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 57/82

    Vorstandsmitglieder - Bürgerlich-rechtliche Vereine - AbhängigeBeschäftigte

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Die angebotene Vernehmung des - notwendig - Beigeladenen zu 1 ist als Zeugenbeweis untauglich (Bundessozialgericht, Beschluss vom 10.05.2000, Az. B 6 KA 49/99 B; Urteil vom 15.12.1983, Az. 12 RK 57/82).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.03.2009, Az. B 12 KR 21/07 R).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2008, Az. B 12 KR 13/07 R; Urteil vom 24.01.2007, Az. B 12 KR 31/06 R; Urteil vom 25.01.2006, Az. B 12 KR 30/04 R).
  • BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwerrente - Rentenrechtliche Auswirkungen des

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Denn eine solche Rechtsbeziehung betrifft - wie der Name schon sagt - nur das Innenverhältnis der Gesellschafter, nicht aber die Außenrechtsbeziehungen zur Beklagten und zu den Beigeladenen zu 2 bis 6. So wenig wie es den Bestand einer Innengesellschaft berührt, wenn das Verhältnis zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen zu 1 nach außen als Beschäftigung ausgestaltet ist, so wenig schließt die Annahme einer Innengesellschaft das Bestehen einer abhängigen Beschäftigung zwischen ihnen aus (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26.08.1975, Az. 1 RA 93/73, juris Rn. 17).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 49/99 B

    Ordnungsgemäße Zeugenbenennung, Befragung eines notwendig Beigeladenen, Schätzung

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Die angebotene Vernehmung des - notwendig - Beigeladenen zu 1 ist als Zeugenbeweis untauglich (Bundessozialgericht, Beschluss vom 10.05.2000, Az. B 6 KA 49/99 B; Urteil vom 15.12.1983, Az. 12 RK 57/82).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, dass die Abhängigkeit in der Familie im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 29.06.1972, Az. 2 RU 81/69; vgl. auch die Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Geschäftsführern in Familiengesellschaften im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24.03.2010, Az. L 1 KR 175/07, unter 1.c.(1) der Entscheidungsgründe).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2008, Az. B 12 KR 13/07 R; Urteil vom 24.01.2007, Az. B 12 KR 31/06 R; Urteil vom 25.01.2006, Az. B 12 KR 30/04 R).
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R

    Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft - zuständige

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Die Beklagte blieb als im streitgegenständlichen Zeitraum zuständige gemäß § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB V Einzugsstelle auch nach dem Wechsel der Krankenkasse noch für die Feststellung der Versicherungspflicht für den zurückliegenden Zeitraum zuständig, in dem der Kläger bei ihr als Mitglied gemeldet war (vgl. Bundessozialgericht, vom 24.06.2008, Az. B 12 KR 24/07 R; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 25 KR 633/05).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2008, Az. B 12 KR 13/07 R; Urteil vom 24.01.2007, Az. B 12 KR 31/06 R; Urteil vom 25.01.2006, Az. B 12 KR 30/04 R).
  • SG Nürnberg, 25.05.2016 - S 11 R 898/12

    Beitragspflichtige Beschäftigung eines GmbH-Geschäftsführer bei atypisch stiller

    Eine von (arbeits-) vertraglichen Vereinbarungen abweichende Stellung als (Mit-) Unternehmer kommt nur in Betracht, wenn die Umstände dem Betreffenden tatsächlich eine rechtliche oder wirtschaftliche Machtposition verleihen, die ihn in die Lage versetzt, im hypothetischen Fall eines Dissenses Weisungen abweichend von den vereinbarten Weisungskompetenzen zu unterbinden oder dem formal Weisungsberechtigten den eigenen Willen aufzuzwingen (so zu Recht auch SG Dresden, Urteil vom 28.04.2010, S 18 KR 602/07, Juris Rn. 53; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.06.2014, L 8 R 939/13 und vom 02.04.2014, L 8 R 530/13, Rn. 111, 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 R 4041/13
    Es könne aber keine weisungsfreie Tätigkeit der Klägerin angenommen werden, wenn nach außen hin nur ein Ehegatte als Unternehmer auftrete (vgl. Sozialgericht Dresden, Urteil vom 28. April 2010 - S 18 KR 602/07 -, in juris).
  • SG Berlin, 01.10.2015 - S 72 KR 822/14

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter mit einer Kapitalbeteiligung von

    Dass keine Weisungen erteilt werden, solange die Tätigkeit entsprechend den Vorstellungen des Unternehmensträgers ausgeübt wird, spiele keine Rolle (Urteil vom 28.04.2010, S 18 KR 602/07; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.11.2011, L 1 KR 165/09).
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