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   SG Frankfurt/Main, 19.01.2012 - S 18 KR 813/11 ER   

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https://dejure.org/2012,2794
SG Frankfurt/Main, 19.01.2012 - S 18 KR 813/11 ER (https://dejure.org/2012,2794)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.01.2012 - S 18 KR 813/11 ER (https://dejure.org/2012,2794)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - S 18 KR 813/11 ER (https://dejure.org/2012,2794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen; Entstehen der Beitragsansprüche nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV; Maßgeblichkeit des vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsentgelts für den Beitragsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 19.01.2012 - S 18 KR 813/11
    10 Die Feststellung des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10), in dem dieses die Tariffähigkeit der C. verneint und diese Feststellung auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung beschränkt hat, lässt die Annahme der Nichtigkeit des Tarifvertrages, der die im Vergleich zur Stammbelegschaft der Entleiher gezahlten niedrigeren Entgelte rechtfertigen soll, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zwingend erscheinen.

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung auf die Grundsätze gestützt, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) aufgestellt hat.

  • SG Hamburg, 09.01.2012 - S 11 R 1354/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss wegen

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 19.01.2012 - S 18 KR 813/11
    Das Gericht schließt sich der Beurteilung des Sozialgerichtes Hamburg in seinem Beschluss vom 09.01.2012 (Az.: S 11 R 1354/11 ER) an, wonach derzeit noch nicht endgültig festgestellt werden kann, ob die Tarifgemeinschaft C. (C.), deren Tarifverträge die Antragstellerin in den Jahren 2007 bis 2009 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verwandt hat, auch in diesen Jahren tariffähig im Sinne § 2 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) war.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 19.01.2012 - S 18 KR 813/11
    12 Die Ausführungen des LarbG Berlin Brandenburg in seinem Urteil vom 20.09.2011 (Az.: 7 Sa 1318/11), wonach sämtliche im zeitlichen Geltungsbereich der für unwirksam erachteten Verbandssatzung abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind, weil die für die Tariffähigkeit maßgeblichen Passagen der Satzung der C., die im Tatbestand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zitiert wurden, seit dem 05.12.2005 durch die nachfolgenden Satzungsänderungen unberührt geblieben sind, vermögen das Gericht argumentativ zu überzeugen.
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