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SG Gießen, 09.01.2006 - S 18 SO 25/05 |
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Verfahrensgang
- SG Gießen, 09.01.2006 - S 18 SO 25/05
- LSG Hessen, 03.05.2006 - L 9 B 16/06
Wird zitiert von ...
- LSG Hessen, 03.05.2006 - L 9 B 16/06
Untätigkeitsklage - Untätigkeit des Widerspruchsführers - Kostentragung
Die bei dem Sozialgericht Gießen am 23. Januar 2006 eingegangene Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 9. Januar 2006 (S 18 SO 25/05) mit dem Antrag, unter Aufhebung des Beschlusses die Kosten dem Beklagten aufzuerlegen hat keinen Erfolg.Der Antrag ist dahingehend auszulegen, dass begehrt wird: den Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 9. Januar 2006 aufzuheben und festzustellen, dass der Beklagte die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Verfahren S 18 SO 25/05 zu tragen hat.
Vorliegend endete die Untätigkeitsklage der Klägerin bei dem Sozialgericht Gießen unter dem Aktenzeichen S 18 SO 25/05 durch Klagerücknahme vom 25. November 2005 nach der Ablehnung ihres Prozesskostenhilfeantrags (Beschluss vom 21. Juni 2005).