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   SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18   

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https://dejure.org/2019,14142
SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18 (https://dejure.org/2019,14142)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 16.05.2019 - S 19 U 123/18 (https://dejure.org/2019,14142)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - S 19 U 123/18 (https://dejure.org/2019,14142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 8 Abs. 1 S 2 SGB VII
    SGB VII

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Fahrradunfalls als Arbeitsunfalls

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kurzer "Abweg" einer Angestellten eines Juwelierladens auf dem Weg zur Arbeitsstätte - Treffen mit der Geschäftsführerin des Juwelierladens - gemeinsames Aufschließen des Juwelierladens - Unfall auf dem Weg vom Ziel weg - Weg dient Sicherheitsaspekten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherungsschutz (hier: Arbeitsweg zum Juwelier) auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen?

  • versr.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz (hier: Arbeitsweg zum Juwelier) auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abweichen vom Arbeitsweg ist aus Sicherheitsgründen erlaubt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz (hier: Arbeitsweg zum Juwelier) auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallversicherungsschutz besteht auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen - Gemeinsamer Weg und Öffnen eines Juweliergeschäfts mit weisungsbefugter Kollegin zur Vermeidung der Gefahr eines Überfalls sinnvoll

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1696
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung

    Auszug aus SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18
    Maßgebend für die Beurteilung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin (hier Arbeitsstätte der Klägerin) dient, ist ausschließlich die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteil vom 31.08.2017, Az.: B 2 U 1/16 R, juris Rdnrn. 12 und 19).

    Wird der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, setzt der Versicherungsschutz erst dann wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird, somit mit der Fortführung des ursprünglichen Weges (Urteil des BSG vom 31.08.2017, Az.: B 2 U 1/16 R, juris Rdnr. 20, 21).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18
    Die Merkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitserst- bzw. Gesundheitsfolgeschaden" müssen für das Gericht im Wege des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, feststehen (vgl. BSG vom 02.04.2009 - Az.: B 2 U 29/07 R, juris Rdnr. 15 f. m. w. N.).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18
    Begehrt der Versicherte nämlich allein die von dem Unfallversicherungsträger abgelehnte Feststellung des Vorliegens eines Versicherungsfalls, kann er durch die Verbindung einer Anfechtungs- mit einer Feststellungsklage unmittelbar eine rechtskräftige, von der Verwaltung nicht mehr beeinflussbare Feststellung erlangen (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 27.04.2010, Az.: B 2 U 23/09 R).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18
    Begründet wird dieser Versicherungsschutz damit, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl. BSG vom 09.11.2010, Az.: B 2 U 14/10 R, juris Rdnr. 31 m.w.N.).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 52/81
    Auszug aus SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18
    In Betracht kommt, dass sich Versicherte aus betriebsbedingten Gründen fortbewegen, etwa um einen Gegenstand zu holen, den sie für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen (Urteil des BSG vom 19.10.1982, Az.: 2 RU 52/81, juris Rdnr. 17 f.).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

    Auszug aus SG Osnabrück, 16.05.2019 - S 19 U 123/18
    Allerdings kann ein Weg, der nicht nur unbedeutend länger ist als der kürzeste Weg, dann ein versicherter unmittelbarer Weg im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII sein, wenn die längere Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten weniger zeitaufwändig, sicherer, übersichtlicher, besser ausgebaut oder kostengünstiger als der kürzere direkte Weg ist (Urteil des BSG vom 31.08.2017, Az.: B 2 U 11/16 R, juris Rdnr. 13).
  • SG Osnabrück, 01.08.2019 - S 19 U 251/17

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Wegeunfall eines Versicherten i.R.d.

    Wird der unmittelbare Weg verlassen, um eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, steht auch der Abweg unter Versicherungsschutz (vgl. hierzu Urteil der erkennenden Kammer vom 16.05.2019, Az.: S 19 U 123/18, juris Rdnr. 31 f.).
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