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   SG Berlin, 20.10.2008 - S 2 EG 87/08   

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https://dejure.org/2008,25849
SG Berlin, 20.10.2008 - S 2 EG 87/08 (https://dejure.org/2008,25849)
SG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2008 - S 2 EG 87/08 (https://dejure.org/2008,25849)
SG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - S 2 EG 87/08 (https://dejure.org/2008,25849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung weiteren Elterngeldes für einen Gewerbetreibenden; Heranziehung des vor der Geburt des Kindes abgeschlossenen, steuerlichen Veranlagungszeitraums als Referenzzeitraum für die Berechnung des Elterngeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R

    Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Berlin, 20.10.2008 - S 2 EG 87/08
    Bei nicht beitragsgestützten Sozialleistungen wie Erziehungs- oder Elterngeld kommt dem Gesetzgeber traditionell ein weiter Spielraum zu (vgl. zur Problematik der Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG und ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit etwa SG München, Urteil vom 11. Juli 2007 - S 30 EG 34/07 - bestätigt durch Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 3/07 R-), den er auch vorliegend nicht überschritten hat.
  • SG München, 11.07.2007 - S 30 EG 34/07
    Auszug aus SG Berlin, 20.10.2008 - S 2 EG 87/08
    Bei nicht beitragsgestützten Sozialleistungen wie Erziehungs- oder Elterngeld kommt dem Gesetzgeber traditionell ein weiter Spielraum zu (vgl. zur Problematik der Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG und ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit etwa SG München, Urteil vom 11. Juli 2007 - S 30 EG 34/07 - bestätigt durch Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 3/07 R-), den er auch vorliegend nicht überschritten hat.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Aus den Darlegungen in den Gesetzesmaterialien kann nach Auffassung des erkennenden Senats jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 9 Satz 2 BEEG und dem dortigen Verweis auf § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG selbst abschließend geregelt hat, wann der repräsentative Charakter nicht mehr gegeben ist (so SG Berlin, Gerichtsbescheid vom 20.10.2008 - S 2 EG 87/08 [mit Anmerkung von Dau, jurisPR-SozR 8/2009 Anm 5] unter Verweis auf Pauli in Hambüchen, Elterngeld-Elternzeit-Kindergeld, Stand 07/07, § 2 BEEG RdNr 27).
  • LSG Hessen, 25.11.2009 - L 6 EG 15/08

    Elterngeld - Berechnung der Höhe des Elterngeldes - Bemessungszeitraum -

    20 Ob die Vorschrift des § 2 Abs. 9 BEEG verfassungsrechtlich bedenklich ist, wie der Kläger unter Hinweis auf einen Verstoß gegen Artikel 3 GG wegen einer Ungleichbehandlung von Selbstständigen und Arbeitnehmern geltend macht (in der Rechtsprechung bislang verneint, vgl. SG Koblenz, Urteil vom 25. November 2008 - S 10 EG 6/08 und SG Berlin, Gerichtsbescheid vom 20. Oktober 2008 - S 2 EG 87/08), kann vorliegend dahingestellt bleiben, denn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 9 S. 1 BEEG sind nicht erfüllt, so dass es bei dem Grundsatz der Berücksichtigung des Einkommens innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes (§ 2 Abs. 1 BEEG) zu verbleiben hat.
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